Mittwoch, 25. Juni 2014

Erste Lesung zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat in seiner 72. Sitzung am 25. Juni 2014 das "Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften" (Drucksache 16/3660) in erster Beratung behandelt.

Hintergrund des Gesetzes ist eine Aussage im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung: "Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unverzichtbare Einrichtungen der Leseförderung und der Informationsversorgung, die für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten wichtige Angebote und Serviceleistungen für Bildung und Kultur in Stadt und Land anbieten. Die Landesregierung wird im Einvernehmen mit den Kommunen und mit anderen Bildungseinrichtungen den Erhalt und gegebenenfalls weiteren Ausbau eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes fördern. Dabei werden wir prüfen, ob die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein geeigneter Weg ist, diese Ziele zu erreichen."

Das Bibliotheksgesetz fasst die wesentlichen Fragestellungen des Bibliotheksrechts in Rheinland-Pfalz zusammen. Bemerkenswert ist hier vor allem die neue Regelung des Pflichtexemplarrechts, das aus dem Landesmediengesetz herausgelöst wurde und nun im Bibliotheksgesetz geregelt wird, wobei die Ablieferungspflicht auch auf Netzpublikationen ausgedehnt wurde. Richtigerweise berücksichtigt das Gesetz hier, dass die Bibliothek an den abgelieferten Netzpublikationen ausreichende Nutzungsrechte haben muss.

Gesetzlich geregelt werden auch die Sammlung und Ablieferung der Amtsdruckschriften. Für Nachlässe und nicht veröffentlichtes Material in den Sammlungen der Bibliotheken soll das Landesarchivgesetz entsprechende Anwendung finden. 
Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz wird künftig die zuständige Denkmalfachbehörde für die historischen Buchbestände sein. In diesem Sinne wird das Denkmalschutzgesetz entsprechend angepasst.

Förderpolitisch ist das Gesetz sehr zurückhaltend, gleichwohl bildet es künftig den Rahmen für Fördermaßnahmen des Landes.

MdL Manfred Geis (SPD) würdigt in einer sehr bewegten und von hoher Sympathie getragenen Rede die Arbeit der Bibliotheken und sieht das Gesetz als deren Stärkung. Bildung, Leseförderung und kulturelle Teilhabe werden als wichtige Inhalte bibliothekarischer Tätigkeit genannt. Geis weist auf das neue Pflichtexemplarrecht als notwendige neue Regelung hin. 

MdL Andreas Biebricher (CDU) nimmt zunächst Bezug auf die Forderung der Enquete-Kommission, öffentliche Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen als Pflichtaufgabe zu regeln. Bei dem vorliegenden Gesetz sieht er den Bedarf einer gesetzlichen Regelung jedoch kritisch. Vermisst nicht nur die Pflichtaufgabe, sondern auch eine überzeugende Prüfung, ob ein neues Gesetz tatsächlich nötig ist. Bezweifelt wird auch, ob das eingebrachte Gesetz nicht finanzielle Belastungen für die Kommunen nach sich zieht, die vom Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips auszugleichen wären. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen beantragt Biericher im Namen der CDU eine Anhörung.
MdL Ruth Ratter (GRÜNE) stellt zunächst die symbolische und politische Bedeutung des Gesetzes heraus und sieht in ihm eine rechtliche Aufwertung des gesamten Bibliothekswesens. Als öffentliche Orte und niedrigschwellige Bildungseinrichtungen sind Bibliotheken unverzichtbar. Ratter nennt als neue Regelungen das elektronische Pflichtexemplar und die Aufgabe des Landesbibliotheksgesetzes als Denkmalfachbehörde. Sie verweist zudem auf verschiedene rechtliche notwendige Bestimmungen hin, die in dem Gesetz an mehreren Stellen enthalten sind. Den Vorwurf einer bloßen "Als-ob-Politik" weist sie vor diesem Hintergrund zurück.

Staatsministerin Doris Ahnen (SPD) betont, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer intensiven Prüfung seiner Notwendigkeit sei. Sie stellt die Rolle von Bibliotheken für Bildung und Kultur heraus. Das Gesetz solle den Bibliotheken politisch den Rücken stärken, aber auch zugleich Lücken in der Gesetzgebung schließen. Die Ministerin verweist auf vielfältige Initiativen zum Erlass von Bibliotheksgesetzen in anderen Ländern, die aus allen politischen Lagern kommen. Diese sehr breite Diskussion zeige, dass sich Bibliotheken nicht als Thema für einen politischen Richtungsstreit eignen, sondern dass man an der Sache orientiert beraten solle. 

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (federführend) sowie in den Rechtsausschuss (mitberatend) überwiesen. Nach der Sommerpause wird eine Sachverständigenanhörung stattfinden.