Dienstag, 23. Februar 2016

Bibliothekspolitik in Rheinland-Pfalz - ein Blick in die Wahlprogramme

In Rheinland-Pfalz haben alle im Landtag vertretenen Parteien in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode ein Bibliotheksgesetz beschlossen. Sind damit Bibliotheken von der politischen Tagesordnung verschwunden?

Werfen wir einen Blick in die Wahlprogramme:

CDU

Im Regierungsprogramm der CDU kommen Bibliotheken und ihre Dienstleistungen nicht vor. Angeboten hätte sich dies etwa beim Thema Digitalisierung. So heisst es auf S. 54 des Programms:

“Interaktive Bildungsportale können ein Netzwerk von Universitäten, Schulen, Museen und Bildungsinstitutionen schaffen.”

Allerdings darf man die Bibliotheken bestimmt unter den Begriff der Bildungsinstitution subsumieren. 

SPD

Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm auf S. 53 etwas zu Bibliotheken:

“Museen, Archive und Bibliotheken bilden gemeinsam mit Theatern und Orchestern unsere kulturelle Infrastruktur … Bibliotheken sind, besonders in kleineren Kommunen, wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Sie sind Orte der Lese- und Sprachförderung, der Vermittlung von Medien-  und Informationskompetenz, aber auch Orte der Kommunikation und Diskussion, Integration und Inklusion. Bibliotheken und Archive sind Einrichtungen, die das schriftlich überlieferte Kulturerbe dokumentieren, erhalten und zugänglich machen. Wir wollen, dass dieses Erbe bewahrt wird und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erwerb und Ausleihe von E-Medien verbessert werden.” 

GRÜNE
Die Grünen gehen auf S. 71 ihres Wahprogramms aufühlich auf Bibliotheken ein:

“Wir haben zur Stärkung des Bibliothekswesens ein rheinland-pfälzisches Bibliotheksgesetz verabschiedet. Allerdings brauchen die kleinen Bibliotheken weiterhin unsere Hilfe. Sie spielen – wie die großen – eine wichtige Rolle für die Leseförderung und für die Versorgung mit Literatur und weiteren medialen Angeboten sowie als Zentren der Kommunikation und der Begegnung. Sie dienen der Erfüllung des Grundrechts auf Informationsfreiheit und unterstützen damit einen gleichberechtigten Wissenszugang in unserer demokratischen Gesellschaft. Das Bibliotheksgesetz stärkt die Bibliotheken und trägt zu ihrer Absicherung bei – gerade in einer Zeit knapper Kommunalfinanzen, in der kulturelle Einrichtungen vielfach unter Druck geraten.”

Auf S. 82 findet sich eine Aussage zu Open Access:

“Wir wollen, dass die Ergebnisse der Forschung an öffentlichen Hochschulen zunehmend frei verfügbar für alle im Netz veröffentlicht werden (open access).“

Interessant sind auch die Hinweise auf OER und Open Source:

S 79: “Wir wollen die Umstellung auf digitale Lernmittel begleiten. Die Digitalisierung soll für alle Schülerinnen und Schüler offen sein und sich nicht auf kommerzielle Angebote beschränken. Digitale Lernmittel sollen interaktiv sein.”

S. 97: “ Um unabhängig von großen Softwareherstellern zu werden, wollen wir in der öffentlichen Verwaltung verstärkt auf freie und offene Software (Open Source Software) setzen. Insbesondere an Schulen wollen wir eine konsequentere Umstellung von kommerzieller auf freie Software. Damit ermöglichen wir Schülerinnen und Schü-lern auch eine Vertiefung des Unterrichtsstoffes zu Hause, ohne dass sie hierfür teure Lizenzen erwerben müssen.”

F.D.P.

Ungewöhnlich deutlich positioniert sich die F.D.P. in ihrem Wahlprogramm für Bibliotheken, es wird sogar von einer Pflichtaufgabe gesprochen:

S. 5: “Kultur ist für uns kein Luxus, sondern eine der Triebfedern für Kreativität und Lebensfreude in der Gesellschaft. Kultur sollte aber auch erlebbar sein, deshalb liegt unser Schwerpunkt auf einer Stärkung der kommunalen Kulturpolitik. Wir wollen mehr Bibliotheken und Museen in den Städten und Gemeinden, damit Ihnen vor Ort ein größeres und vielfältiges kulturelles Angebot zur Verfügung steht.“

S. 80: “Die FDP Rheinland-Pfalz fordert, dass Kulturelle Bildung,Theater und Musik, Bibliotheken und Mediatheken, Museen und Archive als Basis sozialen Lebens für jeden zugänglich sein und erhalten werden müssen.”

S. 80: “Die Denkmalpflege, Literatur, Bildende Kunst und die freien Initiativen bleiben weiterhin wichtige Anliegen. Darum sollen kulturelle Leistungen der Kommunen, wie z.B. Bibliotheken und repräsentative Museen sollen in den Katalog ihrer Pflichtaufgaben aufgenommen werden.” 

Auf S. 13 findet sich ein Hinweis auf digitale Fernlehre:

“Beste Bildung braucht die modernsten Methoden. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten für individuelles, effizienteres und motivierendes Lernen – das ganze Leben lang. Livestreams statt Anwesenheitspflichten und überfüllter Hörsäle – auch das fördert die Vernetzung der Hochschulen.“

DIE LINKE

Bibliotheken betrachtet DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm sozialpolitisch als Teil der Daseinsvorsorge, der zu erhalten ist:

S. 29: “In den letzten Jahren fand ein sozialer Kahlschlag bei Frauen- und Schuldne-rInnenberatungsstellen statt, Jugend-zentren, Schwimmbäder, Bibliotheken und andere Einrichtungen der öffent-lich-sozialen Infrastruktur mussten schließen. Auf diese Einrichtungen sind jedoch einkommensschwache Familien besonders angewiesen.“

S. 49: “Die öffentliche Daseinsvorsorge wird ausgedünnt: Schwimmbäder werden abgerissen, Bibliotheken, Theater, Museen schließen, andere öffentliche Einrichtungen, insbesondere die Betriebe zur öffentlichen Daseinsvorsorge, werden privatisiert. … DIE LINKE tritt für eine bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen ein.“

Schließlich findet sich noch ein Hinweis zu OER auf S. 23:

“Der kostenlose Zugang und offene Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln nach »Open-Educational-Ressources«-Standards soll sichergestellt werden“

AfD

Bibliotheken kommen - wie überhaupt Kulturpolitik jenseits von Leitkulturphrasen - im Wahlprogramm der AfD nicht vor.