Samstag, 11. Februar 2017

Digital Humanities und Recht - Grundsatz

Wenn man sich einmal bewusst gemacht hat, dass es nicht so sehr technische Werkzeuge und Innovationen, sondern allein die durch gesetzliche Bestimmungen, vor allem aber durch eingeräumte Nutzungsrechte gegebenen Verwendungsmöglichkeiten, letztlich also allein rechtliche Aspekte sind, die den Umgang mit digitalen Inhalten in den Digital Humanities eröffnen, bestimmen und begrenzen, sollte klar sein, dass Rechtsfragen ein für die künftige Entwicklung der digital arbeitenden Geistes- und Kulturwissenschaften zentrales Themenfeld sind und daher nicht allein den Juristen überlassen werden können und dürfen.