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Dienstag, 23. Februar 2016

Bibliothekspolitik in Rheinland-Pfalz - ein Blick in die Wahlprogramme

In Rheinland-Pfalz haben alle im Landtag vertretenen Parteien in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode ein Bibliotheksgesetz beschlossen. Sind damit Bibliotheken von der politischen Tagesordnung verschwunden?

Werfen wir einen Blick in die Wahlprogramme:

CDU

Im Regierungsprogramm der CDU kommen Bibliotheken und ihre Dienstleistungen nicht vor. Angeboten hätte sich dies etwa beim Thema Digitalisierung. So heisst es auf S. 54 des Programms:

“Interaktive Bildungsportale können ein Netzwerk von Universitäten, Schulen, Museen und Bildungsinstitutionen schaffen.”

Allerdings darf man die Bibliotheken bestimmt unter den Begriff der Bildungsinstitution subsumieren. 

SPD

Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm auf S. 53 etwas zu Bibliotheken:

“Museen, Archive und Bibliotheken bilden gemeinsam mit Theatern und Orchestern unsere kulturelle Infrastruktur … Bibliotheken sind, besonders in kleineren Kommunen, wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Sie sind Orte der Lese- und Sprachförderung, der Vermittlung von Medien-  und Informationskompetenz, aber auch Orte der Kommunikation und Diskussion, Integration und Inklusion. Bibliotheken und Archive sind Einrichtungen, die das schriftlich überlieferte Kulturerbe dokumentieren, erhalten und zugänglich machen. Wir wollen, dass dieses Erbe bewahrt wird und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erwerb und Ausleihe von E-Medien verbessert werden.” 

GRÜNE
Die Grünen gehen auf S. 71 ihres Wahprogramms aufühlich auf Bibliotheken ein:

“Wir haben zur Stärkung des Bibliothekswesens ein rheinland-pfälzisches Bibliotheksgesetz verabschiedet. Allerdings brauchen die kleinen Bibliotheken weiterhin unsere Hilfe. Sie spielen – wie die großen – eine wichtige Rolle für die Leseförderung und für die Versorgung mit Literatur und weiteren medialen Angeboten sowie als Zentren der Kommunikation und der Begegnung. Sie dienen der Erfüllung des Grundrechts auf Informationsfreiheit und unterstützen damit einen gleichberechtigten Wissenszugang in unserer demokratischen Gesellschaft. Das Bibliotheksgesetz stärkt die Bibliotheken und trägt zu ihrer Absicherung bei – gerade in einer Zeit knapper Kommunalfinanzen, in der kulturelle Einrichtungen vielfach unter Druck geraten.”

Auf S. 82 findet sich eine Aussage zu Open Access:

“Wir wollen, dass die Ergebnisse der Forschung an öffentlichen Hochschulen zunehmend frei verfügbar für alle im Netz veröffentlicht werden (open access).“

Interessant sind auch die Hinweise auf OER und Open Source:

S 79: “Wir wollen die Umstellung auf digitale Lernmittel begleiten. Die Digitalisierung soll für alle Schülerinnen und Schüler offen sein und sich nicht auf kommerzielle Angebote beschränken. Digitale Lernmittel sollen interaktiv sein.”

S. 97: “ Um unabhängig von großen Softwareherstellern zu werden, wollen wir in der öffentlichen Verwaltung verstärkt auf freie und offene Software (Open Source Software) setzen. Insbesondere an Schulen wollen wir eine konsequentere Umstellung von kommerzieller auf freie Software. Damit ermöglichen wir Schülerinnen und Schü-lern auch eine Vertiefung des Unterrichtsstoffes zu Hause, ohne dass sie hierfür teure Lizenzen erwerben müssen.”

F.D.P.

Ungewöhnlich deutlich positioniert sich die F.D.P. in ihrem Wahlprogramm für Bibliotheken, es wird sogar von einer Pflichtaufgabe gesprochen:

S. 5: “Kultur ist für uns kein Luxus, sondern eine der Triebfedern für Kreativität und Lebensfreude in der Gesellschaft. Kultur sollte aber auch erlebbar sein, deshalb liegt unser Schwerpunkt auf einer Stärkung der kommunalen Kulturpolitik. Wir wollen mehr Bibliotheken und Museen in den Städten und Gemeinden, damit Ihnen vor Ort ein größeres und vielfältiges kulturelles Angebot zur Verfügung steht.“

S. 80: “Die FDP Rheinland-Pfalz fordert, dass Kulturelle Bildung,Theater und Musik, Bibliotheken und Mediatheken, Museen und Archive als Basis sozialen Lebens für jeden zugänglich sein und erhalten werden müssen.”

S. 80: “Die Denkmalpflege, Literatur, Bildende Kunst und die freien Initiativen bleiben weiterhin wichtige Anliegen. Darum sollen kulturelle Leistungen der Kommunen, wie z.B. Bibliotheken und repräsentative Museen sollen in den Katalog ihrer Pflichtaufgaben aufgenommen werden.” 

Auf S. 13 findet sich ein Hinweis auf digitale Fernlehre:

“Beste Bildung braucht die modernsten Methoden. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten für individuelles, effizienteres und motivierendes Lernen – das ganze Leben lang. Livestreams statt Anwesenheitspflichten und überfüllter Hörsäle – auch das fördert die Vernetzung der Hochschulen.“

DIE LINKE

Bibliotheken betrachtet DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm sozialpolitisch als Teil der Daseinsvorsorge, der zu erhalten ist:

S. 29: “In den letzten Jahren fand ein sozialer Kahlschlag bei Frauen- und Schuldne-rInnenberatungsstellen statt, Jugend-zentren, Schwimmbäder, Bibliotheken und andere Einrichtungen der öffent-lich-sozialen Infrastruktur mussten schließen. Auf diese Einrichtungen sind jedoch einkommensschwache Familien besonders angewiesen.“

S. 49: “Die öffentliche Daseinsvorsorge wird ausgedünnt: Schwimmbäder werden abgerissen, Bibliotheken, Theater, Museen schließen, andere öffentliche Einrichtungen, insbesondere die Betriebe zur öffentlichen Daseinsvorsorge, werden privatisiert. … DIE LINKE tritt für eine bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen ein.“

Schließlich findet sich noch ein Hinweis zu OER auf S. 23:

“Der kostenlose Zugang und offene Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln nach »Open-Educational-Ressources«-Standards soll sichergestellt werden“

AfD

Bibliotheken kommen - wie überhaupt Kulturpolitik jenseits von Leitkulturphrasen - im Wahlprogramm der AfD nicht vor.

Dienstag, 16. September 2014

Anhörung zum Landesbibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz

Heute war im Wappensaal des Landtags von Rheinland-Pfalz die öffentliche Anhörung im zuständigen Kulturausschuss zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/3660). Die Anhörung war mit rund 25 Gästen gut besucht. 

Für die Landesregierung hat der Kulturstaatssekretär Walter Schumacher an der Anhörung teilgenommen. Geladen waren fünf Sachverständige, die alle im Vorfeld auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben hatten. Die Sachverständigen haben der Reihe nach vorgetragen. Unmittelbar im Anschluss an eine Stellungnahme gab es jeweils eine Fragerunde.

Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Landrat Ernst Walter Görisch, begrüßte das Vorhaben. Er betonte die Wichtigkeit von Bibliotheken für das Grundrecht der Informationsfreiheit. Positiv wurde gewertet, dass es KEINE kommunale Pflichtaufgabe Bibliothek gibt und dass die Kommunen einen substanziellen Spielraum behalten, wie sie das bibliothekarische Angebot auf kommunaler Eben gestalten. Als Beispiele für spezifische Lösungen wurden institutionelle Kooperationen von Schulbibliotheken und Öffentlichen Bibliotheken genannt. Hinsichtlich der Bibliothekförderung wurde angemerkt, dass man sich Hilfen auch für den Ausbau und den Betrieb von Bibliotheken und nicht bloß Projektförderung wünsche. Bei der im Grundsatz begrüßten Ausweitung des Pflichtexemplarrechts auf Netzpublikationen wurde angefragt, ob denn wirklich jede Netzpublikation abzuliefern sei. In der anschließenden Fragerunde ging es um die ehrenamtliche Bibliotheksarbeit. Hier wurde betont, dass mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Bibliothekswesen zwar eine Professionalisierung nötig sei, Ehrenamtliche jedoch weiter in die Bibliotheksarbeit eingebunden bleiben sollten.

Für das Landesbibliothekszentrum (LBZ) hat Herr Günter Pflaum, der stellvertretende Leiter des LBZ zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er betonte, dass es wichtig sei, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen gleichermaßen umfasse. Begrüßt wurde auch, dass nunmehr in einem Gesetzeswerk alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Zwei Punkte wurden anschließend besonders herausgehoben, nämlich erstens die geplante aktuelle, auch Netzpublikationen umfassende Regelung des Pflichtexemplarrechts und zweitens die Bedeutung des Gesetzes für die Öffentlichen Bibliotheken, die eine politische Aufwertung durch das Gesetz angesichts der aktuellen Herausforderungen (Positionierung als Bildungseinrichtung, neue technische Entwicklungen, Angebote von eBooks) sehr gut gebrauchen können. Was die finanzielle Ausstattung der Bibliotheken angeht, so wurde auf das niedrige Niveau der Bibliotheksmitteln in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Auch wenn in dem Gesetz keine verbindliche Aufstockung der Mittel vorgesehen sei, so erhoffe man sich doch eine Aufwertung. Pflaum betonte zudem, dass die Förderung und Finanzierung von Bibliotheken mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Gemeinden mit Verfassungsrang sei. Gewünscht werde in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung mit den Volkshochschulen, jedenfalls was die Schaffung gesetzlicher Grundlagen angeht. Abschließend wurde noch ein Zusammenhang zum Abschlussbericht der EK Kultur von 2007 hergestellt. Pflaum wünschte sich eine parteiübergreifende Unterstützung für das Gesetz. In der anschließenden Fragerunde ging es um die Bedeutung der Wissenschaftlichen Stadtbibliotheken in Trier, Mainz und Worms, um die Abgrenzung des Sammelauftrages im Pflichtexemplarrecht im Bereich von Rundfunk und Fernsehen sowie um die Rolle der Bibliotheken im Bildungskonzept des Landes. Zum letzten Punkt wurden konkrete Beispiele einer gelungenen Sprach- und Leseförderung durch die Bibliotheken genannt.

Richard Stang von der Hochschule der Medien in Stuttgart hat in seiner Stellungnahme die Rolle der Bibliotheken als Bildungseinrichtungen hervorgehoben und deren soziale Funktion sowie ihre Bedeutung für Inklusion und Integration dargestellt. Dabei wurde betont, dass Bibliotheken praktisch die einzige kommunale Einrichtung sind, in der unterschiedliche Bildungsbereiche vernetzt und integriert werden können. Als Bildungseinrichtungen sollen Bibliotheken Wissensdienstleistungen anbieten und zudem die Medien- und Informationskompetenz ihre Nutzer stärken und trainieren. Interessant war der Vergleich zu den Volkshochschulen, die in der Regel nur ein starres Kurssystem anbieten können. Bibliotheken können hier ergänzend individuelle Lernmöglichkeiten schaffen. Die anschließende Fragerunde behandelte die soziale Dimension von Bibliotheken, vor allem ihre Bedeutung als lokaler Treffpunkt. Stang regte eine Projektförderung an, um Bibliotheken gerade im ländlichen Raum im Sinne eines sozialen Treffpunktes weiterzuentwickeln.
In meiner Stellungnahme habe ich die rechtliche Dimension des geplanten Gesetzes gewürdigt. Was die Öffentlichen Bibliotheken angeht, so ist es weniger strikt juristisch, sondern mehr planerisch-politisch zu verstehen. Rechtliche Schwerpunkte des Gesetzes sind demgegenüber die Bibliotheken als Bildungseinrichtungen sowie insbesondere Fragen des kulturellen Gedächtnisses in Gestalt des Pflichtexemplarrechts. 

Ich habe betont, dass es sehr sachgerecht sei, das Pflichtexemplarrecht nun zusammen mit dem Organisationsrecht des Landesbibliothekszentrums in einem Gesetz zu regeln. Richtig seien auch parallele Regelungen zum Landesarchivgesetz, so dass nunmehr für zwei vergleichbare Kulturbereiche auch vergleichbare Rechtsgrundlagen existieren. Zu den recht zahlreichen Anmerkungen in meiner schriftlichen Stellungnahme habe ich bemerkt, dass es dabei in der Regel um mehr formale Fragen gehe, die im bisherigen Erarbeitungsverfahren des Gesetzes offenbar nur wenig Beachtung gefunden hätten. Insgesamt aber habe ich das Gesetz, wenn man von der fehlenden verbindlichen Förderung einmal absieht, als den besten derzeit vorliegenden Entwurf bezeichnet, der für weitere Bundesländer eine Vorbildfunktion haben kann. Im Zusammenhang mit der in mehreren Ländern zu beobachtenden Debatte um allgemeine Kulturfördergesetze habe ich noch betont, dass solche Gesetze zwar für die Förderung auf kommunaler Ebene einen sinnvollen Rahmen bilden können, für den Bibliotheksbereich wegen der vielen über den rein kommunalen Bereich hinausreichenden Themen (insbes. Pflichtexemplarrecht) und vor allem wegen der Vernetzung mit den wissenschaftlichen Bibliotheken auf ein Bibliotheksgesetz gleichwohl nicht verzichtet werden könne.

Für die Kirchen hat der Vertreter des Katholischen Büros Mainz, Ordinariatsdirektor Dieter Skala, die Bedeutung der kirchlichen öffentlichen Bibliotheken hervorgehoben, die weit mehr als die Hälfte aller öffentlichen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz unterhalten. Mit Blick auf das Gesetz wurde eine angemessene Berücksichtigung bei der Bibliotheksförderung angemahnt, die auch die wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft der Kirche berücksichtigen soll. Kritisch wurde noch angemerkt, dass eine geplante Verwaltungsvorschrift zur Bibliotheksförderung wegen der Anforderungen bei den Öffnungszeiten für viele kirchliche Bibliotheken den faktischen Ausschluss von der Förderung bedeuten werde. Mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung wurde zudem eine Gleichbehandlung der kirchlichen Bibliotheken mit den Bibliotheken in Trägerschaft der öffentlichen Hand gefordert.

Insgesamt war die Anhörung sehr ertragreich und konzentriert. Auch die Abgeordneten der Opposition (CDU) haben ein großes Interesse gezeigt. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass es in Rheinland-Pfalz ein Bibliotheksgesetz mit einem parteiübergreifenden Konsens geben könnte. Bemerkenswert war zudem die Aufgeschlossenheit der kommunalen Seite, die Bibliotheksgesetzen ansonsten oft recht reserviert gegenübersteht.

Mittwoch, 25. Juni 2014

Erste Lesung zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat in seiner 72. Sitzung am 25. Juni 2014 das "Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften" (Drucksache 16/3660) in erster Beratung behandelt.

Hintergrund des Gesetzes ist eine Aussage im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung: "Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unverzichtbare Einrichtungen der Leseförderung und der Informationsversorgung, die für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten wichtige Angebote und Serviceleistungen für Bildung und Kultur in Stadt und Land anbieten. Die Landesregierung wird im Einvernehmen mit den Kommunen und mit anderen Bildungseinrichtungen den Erhalt und gegebenenfalls weiteren Ausbau eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes fördern. Dabei werden wir prüfen, ob die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein geeigneter Weg ist, diese Ziele zu erreichen."

Das Bibliotheksgesetz fasst die wesentlichen Fragestellungen des Bibliotheksrechts in Rheinland-Pfalz zusammen. Bemerkenswert ist hier vor allem die neue Regelung des Pflichtexemplarrechts, das aus dem Landesmediengesetz herausgelöst wurde und nun im Bibliotheksgesetz geregelt wird, wobei die Ablieferungspflicht auch auf Netzpublikationen ausgedehnt wurde. Richtigerweise berücksichtigt das Gesetz hier, dass die Bibliothek an den abgelieferten Netzpublikationen ausreichende Nutzungsrechte haben muss.

Gesetzlich geregelt werden auch die Sammlung und Ablieferung der Amtsdruckschriften. Für Nachlässe und nicht veröffentlichtes Material in den Sammlungen der Bibliotheken soll das Landesarchivgesetz entsprechende Anwendung finden. 
Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz wird künftig die zuständige Denkmalfachbehörde für die historischen Buchbestände sein. In diesem Sinne wird das Denkmalschutzgesetz entsprechend angepasst.

Förderpolitisch ist das Gesetz sehr zurückhaltend, gleichwohl bildet es künftig den Rahmen für Fördermaßnahmen des Landes.

MdL Manfred Geis (SPD) würdigt in einer sehr bewegten und von hoher Sympathie getragenen Rede die Arbeit der Bibliotheken und sieht das Gesetz als deren Stärkung. Bildung, Leseförderung und kulturelle Teilhabe werden als wichtige Inhalte bibliothekarischer Tätigkeit genannt. Geis weist auf das neue Pflichtexemplarrecht als notwendige neue Regelung hin. 

MdL Andreas Biebricher (CDU) nimmt zunächst Bezug auf die Forderung der Enquete-Kommission, öffentliche Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen als Pflichtaufgabe zu regeln. Bei dem vorliegenden Gesetz sieht er den Bedarf einer gesetzlichen Regelung jedoch kritisch. Vermisst nicht nur die Pflichtaufgabe, sondern auch eine überzeugende Prüfung, ob ein neues Gesetz tatsächlich nötig ist. Bezweifelt wird auch, ob das eingebrachte Gesetz nicht finanzielle Belastungen für die Kommunen nach sich zieht, die vom Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips auszugleichen wären. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen beantragt Biericher im Namen der CDU eine Anhörung.
MdL Ruth Ratter (GRÜNE) stellt zunächst die symbolische und politische Bedeutung des Gesetzes heraus und sieht in ihm eine rechtliche Aufwertung des gesamten Bibliothekswesens. Als öffentliche Orte und niedrigschwellige Bildungseinrichtungen sind Bibliotheken unverzichtbar. Ratter nennt als neue Regelungen das elektronische Pflichtexemplar und die Aufgabe des Landesbibliotheksgesetzes als Denkmalfachbehörde. Sie verweist zudem auf verschiedene rechtliche notwendige Bestimmungen hin, die in dem Gesetz an mehreren Stellen enthalten sind. Den Vorwurf einer bloßen "Als-ob-Politik" weist sie vor diesem Hintergrund zurück.

Staatsministerin Doris Ahnen (SPD) betont, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer intensiven Prüfung seiner Notwendigkeit sei. Sie stellt die Rolle von Bibliotheken für Bildung und Kultur heraus. Das Gesetz solle den Bibliotheken politisch den Rücken stärken, aber auch zugleich Lücken in der Gesetzgebung schließen. Die Ministerin verweist auf vielfältige Initiativen zum Erlass von Bibliotheksgesetzen in anderen Ländern, die aus allen politischen Lagern kommen. Diese sehr breite Diskussion zeige, dass sich Bibliotheken nicht als Thema für einen politischen Richtungsstreit eignen, sondern dass man an der Sache orientiert beraten solle. 

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (federführend) sowie in den Rechtsausschuss (mitberatend) überwiesen. Nach der Sommerpause wird eine Sachverständigenanhörung stattfinden.