Wer Open Access fordert, gilt gemeinhin als Copyright-Kommunist. Die Idee, dass das Wissen der Welt kostenfrei jedermann zur Verfügung steht, passt gut zu einer politischen Position des Teilens und der Teilhabe.
Vielleicht ist aber alles ganz anders? Vielleicht gibt es einen Master-Plan, der unter dem Deckmantel einer philanthropischen Wissensallmende ganz andere, ganz und gar nicht gemeinnützige Ziele verfolgt?
In einem kritischen Vortrag über die Zustände an den Management-Hochschulen der Gegenwart der englischen Literaturwissenschaftlerin Marina Warner findet sich folgender Satz:
“It is bizarre that under the new Open Access rules which decree that all research done using public funds must be freely available online, university researchers funded by business are held to secrecy.“
Aha?! Open Access soll es vor allem für die öffentlich finanzierte Forschung geben. Auch das in das deutsche Urheberrecht eingeführte Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 Abs. 4 UrhG) knüpft an die überwiegend öffentliche Finanzierung der Forschung an. Aber Moment mal ..!
Jetzt zählen wir doch 1 und 1 zusammen: Was der Steuerzahler bezahlt, soll jedem, also auch der Industrie, zur freien Bedienung zur Verfügung stehen. Was dann aber etwa Rahmen überwiegend privatwirtschaftlich finanzierter Forschung mit geschieht, ist natürlich nicht Open Access.
“Kann es also sein, dass hier unter der Hand eine Aneignung des öffentlich geschaffenen Wissens durch das Kapital erfolgt, das seinerseits die eigene Forschung unter dem Radar belässt oder nur in Form geschützter Patente öffentlich macht?”, so fragt sich der engagierte Copyright-Kommunist.
Und wenn man da bei Marx im Kapital noch sowas liest: “Die Wissenschaft kostet dem Kapitalisten überhaupt ‘nichts’, was ihn durchaus nicht hindert, sie zu exploitieren. Die ‘fremde’ Wissenschaft wird dem Kapital einverleibt wie fremde Arbeit.” (MEW 23, S. 407, Fn. 108) …. Hm ….
Nein, das kann ja gar nicht sein. Das ist ja nur eine bizarre Verschwörungstheorie. Ganz sicher. Ohne Zweifel. Dumme Gedanken sind das. Mehr nicht …
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Sonntag, 12. Februar 2017
Content kills ...
Verlage sollten sich auf die Ermöglichung und Organisation von Access konzentrieren und ihre Content-Fixierung aufgeben. Sie könnten sonst an einem im Digitalzeitalter in weiten Teilen überlebten und sinnlos gewordenem Eigentumsparadigma ersticken.
In Zukunft gilt mehr denn je: Nur die zugängliche digitale Information ist eine existente Information. Dabei wird die aktive Überwindung von Zugangshürden (Abo, Paywall, Registrierung) nur noch bei einer verschwindenden Minderheit zum kulturellen Verhaltensrepertoire gehören.
Die Zeche wird am Ende wohl der Autor zahlen, der im Stil gebuchter Werbeblöcke Öffentlichkeit nach Kassenlage bekommt. Im Gegenzug hat er im digitalen Raum aber auch ganz neue Möglichkeiten, seine Prominenz zu monetarisieren. Tantiemen jedenfalls waren gestern.
In Zukunft gilt mehr denn je: Nur die zugängliche digitale Information ist eine existente Information. Dabei wird die aktive Überwindung von Zugangshürden (Abo, Paywall, Registrierung) nur noch bei einer verschwindenden Minderheit zum kulturellen Verhaltensrepertoire gehören.
Die Zeche wird am Ende wohl der Autor zahlen, der im Stil gebuchter Werbeblöcke Öffentlichkeit nach Kassenlage bekommt. Im Gegenzug hat er im digitalen Raum aber auch ganz neue Möglichkeiten, seine Prominenz zu monetarisieren. Tantiemen jedenfalls waren gestern.
Open Access Zeitschriften als “Dinosaurier“
Gemeinhin gelten OA-Journals als Publikationsweg der Zukunft. Dies nicht nur, weil Autoren selbst einen freien und einfachen Zugang zu Inhalten schätzen, sondern auch, weil in Zeiten von Social Media frei zugängliche Inhalte perfekt ausgetauscht und diskutiert werden können. #Open_Science
Soweit die Theorie.
Tatsächlich fristen OA-Zeitschriften in vielen Bereich immer noch ein Schattendasein. Entgegen aller Begeisterung für die neuen Möglichkeiten des Internet und der digitalen Information bleiben Autoren den klassischen Zeitschriftenformaten treu.
Woran mag das liegen?
Meist unterstellt man Bequemlichkeit auf Seiten der Autoren. Vielleicht liegt der ganzen Annahme aber ein Denkfehler zugrunde. Denn unausgesprochen wird hier vorausgesetzt, dass in dem durch das Internet ausgelösten Medienwandel der wissenschaftliche Fachaufsatz als Publikationsform unangefochten weiter bestehen wird.
Diese Annahme könnte falsch sein.
Vielleicht ist das Desinteresse an OA-Zeitschriften nämlich gar nicht so sehr damit zu begründen, dass man dem Netz nicht traut oder diffuse Vorbehalte gegenüber digitalen Formaten hat, sondern schlicht und einfach damit, dass Aufsätze in der wissenschaftlichen Nutzung des Internet eine eher geringe Bedeutung haben und in der digitalen Welt Aufmerksamkeit und Reputationsgewinn auf ganz anderem Weg als durch die frei zugängliche Fachpublikation erreicht werden.
Man denke nur an Blogs, Tweets etc. Und tweeten kann man ja auch über Paid-Content …
In dieser Perspektive ist die Zukunft der traditionellen Verlagszeitschrift gar nicht die Open-Access-Zeitschrift, sondern ganz einfach “keine Zeitschrift”. Vielleicht sind wir auf dem Weg in eine Post-Article-Ära, so wie die klassischen Zeitschriften in nicht wenigen Disziplinen die Post-Book-Ära eingeläutet haben.
Das sind nur Vermutungen. Aber es könnte lohnend sein, die künftige Entwicklung einmal von diesem Standpunkt aus zu betrachten und den geringen “Erfolg” von Open-Access-Journals auch und gerade im Kontext von Open Science etwas differenzierter zu bewerten.
Soweit die Theorie.
Tatsächlich fristen OA-Zeitschriften in vielen Bereich immer noch ein Schattendasein. Entgegen aller Begeisterung für die neuen Möglichkeiten des Internet und der digitalen Information bleiben Autoren den klassischen Zeitschriftenformaten treu.
Woran mag das liegen?
Meist unterstellt man Bequemlichkeit auf Seiten der Autoren. Vielleicht liegt der ganzen Annahme aber ein Denkfehler zugrunde. Denn unausgesprochen wird hier vorausgesetzt, dass in dem durch das Internet ausgelösten Medienwandel der wissenschaftliche Fachaufsatz als Publikationsform unangefochten weiter bestehen wird.
Diese Annahme könnte falsch sein.
Vielleicht ist das Desinteresse an OA-Zeitschriften nämlich gar nicht so sehr damit zu begründen, dass man dem Netz nicht traut oder diffuse Vorbehalte gegenüber digitalen Formaten hat, sondern schlicht und einfach damit, dass Aufsätze in der wissenschaftlichen Nutzung des Internet eine eher geringe Bedeutung haben und in der digitalen Welt Aufmerksamkeit und Reputationsgewinn auf ganz anderem Weg als durch die frei zugängliche Fachpublikation erreicht werden.
Man denke nur an Blogs, Tweets etc. Und tweeten kann man ja auch über Paid-Content …
In dieser Perspektive ist die Zukunft der traditionellen Verlagszeitschrift gar nicht die Open-Access-Zeitschrift, sondern ganz einfach “keine Zeitschrift”. Vielleicht sind wir auf dem Weg in eine Post-Article-Ära, so wie die klassischen Zeitschriften in nicht wenigen Disziplinen die Post-Book-Ära eingeläutet haben.
Das sind nur Vermutungen. Aber es könnte lohnend sein, die künftige Entwicklung einmal von diesem Standpunkt aus zu betrachten und den geringen “Erfolg” von Open-Access-Journals auch und gerade im Kontext von Open Science etwas differenzierter zu bewerten.
Samstag, 11. Februar 2017
Open Access "unsittlich und verwerflich"?
In der FAZ hat der Heidelberger Editionswissenschaftler Roland Reuß einen Artikel zu Open Access publiziert (Eingecremtes Publizieren: Open Access als Enteignung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.02.2009, Nr. 35, S. N5). Darin kritisiert er die Bemühungen der deutschen Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulleitungen zur Beförderung von Open Access als "heimliche technokratische Machtergreifung". Wissenschaftler, die Open Access unterstützen werden als "unkundige und hilflose Opfer" bezeichnet. Eine Forschungspolitik, die Fördergelder mit Open Access verknüfe, sei "unsittlich und verwerflich". Überhaupt sei Open Access nichts weiter als Ideologie.
Wer so schreibt, sieht natürlich auch gleich das Abendland untergehen, denn wer das "unveräußerliche Urheberrecht" der Autoren antaste, der lege die "Axt an die Wurzel dessen, was das alte Europa einmal 'selbständiges Individuum' genannt hat."
Nun geht ja bekanntlich das Abendland alle zwei Monate unter. Kein Grund also zur Aufregung, wohl aber zur kritischen Lektüre von Reußens Artikel.
Reuß setzt bei der Publikationsfreiheit der Wissenschaftler an und kritisiert die Förderung von Open Access, die natürlich auf Kosten der berühmten "mittelständischen Wissenschaftsverlage" geht, an drei Fronten:
Open Access sei teuer, denn die Kosten der Publikation würden einfach auf die Autoren abgewälzt.
Open Access führe zu typographischen Massengräbern auf den Hochschulschriftenservern, auf denen - was verdächtig ist - gerade die mittelmäßigen Dissertationen liegen.
Open Access fördere einen staatsmonopolistischen Verwertungskreislauf, wenn man darauf dränge, mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung auch öffentlich zugänglich zu machen.
Konkret geht Reuß dann auf die Praxis an der Universität Konstanz ein, wo die Hochschulbibliographie mit dem Volltextserver gekoppelt wird.
Reuß sieht darin keinen Sinn: "Warum überhaupt die sinnvolle Einrichtung einer Bibliographie mit dem Beliefern eines Volltextservers gekoppelt wird, bleibt schleierhaft."
Kritisiert wird auch die Praxis in Zürich:
"...Budgets sind funktional gekoppelt an die Veröffentlichungen, die, unter Open-Access-Bedingungen, auf dem Uniserver kostenlos zur Verfügung gestellt werden ('Wissenschaftliche Publikationen werden in den Akademischen Berichten nur berücksichtigt, wenn sie in Zora erfasst wurden'). Damit kommen die Autoren in eine verdammungsvolle Situation. Entweder schwenken sie auf Universitätslinie ein, dann wird kein Verlag mehr ein Interesse daran haben, sie zu drucken. Oder sie stellen ihre Dokumente nicht zur Verfügung - und dann werden sie mittelfristig entweder selbst nicht genug Gelder zugewiesen bekommen oder dem Druck ihrer Kollegen ausgesetzt sein, an deren Institut die Budgetmittel fehlen."
Reuß betont demgegenüber die Freiheit des Wissenschaftlers, sein "Recht, als Wissenschaftler im Rahmen staatlich finanzierter Einrichtungen frei zu forschen und zu lehren und eben auch darüber zu bestimmen, wo das erscheinen soll, was man erdacht und erforscht hat; gerade auch unter Verwertungsgesichtspunkten."
Die Artikel von Reuß endet u.a. mit einer Kritik am Erwerbungsverhalten der Hochschulbibliotheken:
"Das Verhältnis von Buch- und Digitalienanschaffung in Universitätsbibliotheken ist wieder auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß zu bringen, das Nachhaltigkeit als zentrale Größe anerkennt, nicht modischen Schnickschnack."
Man ist nach der Lektüre etwas ratlos. Zunächst sind einige Behauptungen schlicht falsch oder wenigstens irrig.
Gerade im Bereich der Hochschulschriften, aber auch bei wissenschaftlichen Sammelbänden leisten nicht unbedingt die Verlage, sondern aus Steuermitteln finanziertes Personal an den Hochschulen die lektorierenden und auch formatierenden Tätigkeiten.
Der mittelständische Wissenschaftsverlag ist mitnichten ein Problem, es sind die agressiven internationalen Großverlage in den Naturwissenschaften. Und wo vom Urheberrecht die Rede ist: Es sind gerade die mittelständischen Verlage, die ihren Autoren recht großzügig eine Zweitpublikation im Internet gestatten, weil sie sich digitale Rechte erst gar nicht einräumen lassen.
Nur kurz darauf hingewiesen sei, dass eine freie Publikation im Internet für wissenschaftliche Nischenliteratur absatzfördernd ist.
Dass gerade ein Editionswissenschaftler, der um den Wert eines gut gestalteten Buches bei der Rezeption umfangreicher Texte wissen muss, glaubt, ein umfangreicher Volltext im Netz ersetze das gedruckte Buch, kann hier nur verwundern.
Der Volltext ersetzt die punktuelle Lektüre und bietet den Vorteil der Volltextrecherche. Die intensive Auseinandersetzung mit dem gedruckten Text, dem Buch also, ersetzt er nicht. Das lehrt schon die Erfahrung, dass man wichtige Bücher gerade nicht in der Bibliothek ausleiht, sondern sie kauft und mit dem Bleistift in der Hand durcharbeitet. Warum sollte das bei Volltexten im Internet anders sein?
Die Rede von der Freiheit des Wissenschaftlers, zu publizieren, wo er will, macht nur in den Fächern noch Sinn, wo es keine Dominanz von Impact-Faktoren gibt. In vielen Bereichen der Naturwissenschaften ist diese Freiheit nur eine theoretische Größe. Die daraus resultierenden Folgen, nämlich Zeitschriften mit Monopolstellung und einem Geschäftsgebahren am Rande der Sittenwidrigkeit, ist dem Germanisten Reuß aus eigener Erfahrung zu kennen, wohl erspart geblieben.
Die Kritik am Vorgehen der Züricher Kollegen übersieht, dass es bei der Evaluation von Forschungspublikationen um bereits veröffentlichte Werke geht, die im Volltext einzustellen sind. Der Einwand, dass diese Texte kein Verlag mehr drucken würde, geht an der Sache vorbei. Sie sind nämlich schon gedruckt.
Fast schon erheiternd ist die Ratlosigkeit, mit der Reuß die Verknüpfung von Bibliographie und Volltextserver betrachtet. Es ist ja auch sehr praktisch, in einer bewährten Bibliographie zu recherchieren, danach den Bibliothekskatalog zu bemühen, um die Signatur des gewünschten Werkes zu ermitteln, das Bibliotheksgebäude aufzusuchen, das Buch auszuheben, den Text - die Rede ist hier von einem Aufsatz - zu kopieren und dann intensiv zu studieren, anstatt mit zwei Mausklicks den Volltext auf dem Bildschirm zu haben und sogleich mit dem Text digital zu arbeiten oder ihn zur intensiven Lektüre (wie ich es mit Reußens Text gemacht haben) auszudrucken. Man nennt das Vermeidung von Medienbrüchen. Bei den meisten Bibliotheksnutzern kommt sowas gut an.
Selbst bei umfangreichen Monographien bietet der Volltext die sofortige Gelegenheit, die Relevanz der Publikation für die eigene Arbeit zu beurteilen. Der Gang in die Bibliothek - oder zum (Internet)Buchhändler (!!) - wird so effektiver.
Nicht weniger lustig ist der Ruf nach einer Umstellung im Erwerbungsverhalten der Bibliotheken, weniger Digitales, mehr Bücher. Da kann man nur sagen: Thema verfehlt! Die kostenpflichtige Lizenzierung von elektronischen Ressourcen, Digitalia wie Reuß sagt, ist ja nun gerade nicht Open Access, sondern das ziemliche Gegenteil.
Insgesamt ist zu sagen, dass die Diskussion um Open Access erheblich differenzierter geführt werden muss. Je nach Fachkultur und Publikationstyp hat Open Access einen völlig unterschiedlichen Stellenwert, eine je andere Berechtigung und Perspektive. Der Beitrag von Reuß, eine Stimme aus dem Lager einer konservativen Buchwissenschaft, kann sicher nicht den Anspruch erheben, das Phänomen Open Access insgesamt - auch und gerade in den Naturwissenschaften - in den Blick genommen zu haben. Würde man Reuß so verstehen, der Ideologievorwurf fiele auf ihn selbst zurück.
Wer so schreibt, sieht natürlich auch gleich das Abendland untergehen, denn wer das "unveräußerliche Urheberrecht" der Autoren antaste, der lege die "Axt an die Wurzel dessen, was das alte Europa einmal 'selbständiges Individuum' genannt hat."
Nun geht ja bekanntlich das Abendland alle zwei Monate unter. Kein Grund also zur Aufregung, wohl aber zur kritischen Lektüre von Reußens Artikel.
Reuß setzt bei der Publikationsfreiheit der Wissenschaftler an und kritisiert die Förderung von Open Access, die natürlich auf Kosten der berühmten "mittelständischen Wissenschaftsverlage" geht, an drei Fronten:
Open Access sei teuer, denn die Kosten der Publikation würden einfach auf die Autoren abgewälzt.
Open Access führe zu typographischen Massengräbern auf den Hochschulschriftenservern, auf denen - was verdächtig ist - gerade die mittelmäßigen Dissertationen liegen.
Open Access fördere einen staatsmonopolistischen Verwertungskreislauf, wenn man darauf dränge, mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung auch öffentlich zugänglich zu machen.
Konkret geht Reuß dann auf die Praxis an der Universität Konstanz ein, wo die Hochschulbibliographie mit dem Volltextserver gekoppelt wird.
Reuß sieht darin keinen Sinn: "Warum überhaupt die sinnvolle Einrichtung einer Bibliographie mit dem Beliefern eines Volltextservers gekoppelt wird, bleibt schleierhaft."
Kritisiert wird auch die Praxis in Zürich:
"...Budgets sind funktional gekoppelt an die Veröffentlichungen, die, unter Open-Access-Bedingungen, auf dem Uniserver kostenlos zur Verfügung gestellt werden ('Wissenschaftliche Publikationen werden in den Akademischen Berichten nur berücksichtigt, wenn sie in Zora erfasst wurden'). Damit kommen die Autoren in eine verdammungsvolle Situation. Entweder schwenken sie auf Universitätslinie ein, dann wird kein Verlag mehr ein Interesse daran haben, sie zu drucken. Oder sie stellen ihre Dokumente nicht zur Verfügung - und dann werden sie mittelfristig entweder selbst nicht genug Gelder zugewiesen bekommen oder dem Druck ihrer Kollegen ausgesetzt sein, an deren Institut die Budgetmittel fehlen."
Reuß betont demgegenüber die Freiheit des Wissenschaftlers, sein "Recht, als Wissenschaftler im Rahmen staatlich finanzierter Einrichtungen frei zu forschen und zu lehren und eben auch darüber zu bestimmen, wo das erscheinen soll, was man erdacht und erforscht hat; gerade auch unter Verwertungsgesichtspunkten."
Die Artikel von Reuß endet u.a. mit einer Kritik am Erwerbungsverhalten der Hochschulbibliotheken:
"Das Verhältnis von Buch- und Digitalienanschaffung in Universitätsbibliotheken ist wieder auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß zu bringen, das Nachhaltigkeit als zentrale Größe anerkennt, nicht modischen Schnickschnack."
Man ist nach der Lektüre etwas ratlos. Zunächst sind einige Behauptungen schlicht falsch oder wenigstens irrig.
Gerade im Bereich der Hochschulschriften, aber auch bei wissenschaftlichen Sammelbänden leisten nicht unbedingt die Verlage, sondern aus Steuermitteln finanziertes Personal an den Hochschulen die lektorierenden und auch formatierenden Tätigkeiten.
Der mittelständische Wissenschaftsverlag ist mitnichten ein Problem, es sind die agressiven internationalen Großverlage in den Naturwissenschaften. Und wo vom Urheberrecht die Rede ist: Es sind gerade die mittelständischen Verlage, die ihren Autoren recht großzügig eine Zweitpublikation im Internet gestatten, weil sie sich digitale Rechte erst gar nicht einräumen lassen.
Nur kurz darauf hingewiesen sei, dass eine freie Publikation im Internet für wissenschaftliche Nischenliteratur absatzfördernd ist.
Dass gerade ein Editionswissenschaftler, der um den Wert eines gut gestalteten Buches bei der Rezeption umfangreicher Texte wissen muss, glaubt, ein umfangreicher Volltext im Netz ersetze das gedruckte Buch, kann hier nur verwundern.
Der Volltext ersetzt die punktuelle Lektüre und bietet den Vorteil der Volltextrecherche. Die intensive Auseinandersetzung mit dem gedruckten Text, dem Buch also, ersetzt er nicht. Das lehrt schon die Erfahrung, dass man wichtige Bücher gerade nicht in der Bibliothek ausleiht, sondern sie kauft und mit dem Bleistift in der Hand durcharbeitet. Warum sollte das bei Volltexten im Internet anders sein?
Die Rede von der Freiheit des Wissenschaftlers, zu publizieren, wo er will, macht nur in den Fächern noch Sinn, wo es keine Dominanz von Impact-Faktoren gibt. In vielen Bereichen der Naturwissenschaften ist diese Freiheit nur eine theoretische Größe. Die daraus resultierenden Folgen, nämlich Zeitschriften mit Monopolstellung und einem Geschäftsgebahren am Rande der Sittenwidrigkeit, ist dem Germanisten Reuß aus eigener Erfahrung zu kennen, wohl erspart geblieben.
Die Kritik am Vorgehen der Züricher Kollegen übersieht, dass es bei der Evaluation von Forschungspublikationen um bereits veröffentlichte Werke geht, die im Volltext einzustellen sind. Der Einwand, dass diese Texte kein Verlag mehr drucken würde, geht an der Sache vorbei. Sie sind nämlich schon gedruckt.
Fast schon erheiternd ist die Ratlosigkeit, mit der Reuß die Verknüpfung von Bibliographie und Volltextserver betrachtet. Es ist ja auch sehr praktisch, in einer bewährten Bibliographie zu recherchieren, danach den Bibliothekskatalog zu bemühen, um die Signatur des gewünschten Werkes zu ermitteln, das Bibliotheksgebäude aufzusuchen, das Buch auszuheben, den Text - die Rede ist hier von einem Aufsatz - zu kopieren und dann intensiv zu studieren, anstatt mit zwei Mausklicks den Volltext auf dem Bildschirm zu haben und sogleich mit dem Text digital zu arbeiten oder ihn zur intensiven Lektüre (wie ich es mit Reußens Text gemacht haben) auszudrucken. Man nennt das Vermeidung von Medienbrüchen. Bei den meisten Bibliotheksnutzern kommt sowas gut an.
Selbst bei umfangreichen Monographien bietet der Volltext die sofortige Gelegenheit, die Relevanz der Publikation für die eigene Arbeit zu beurteilen. Der Gang in die Bibliothek - oder zum (Internet)Buchhändler (!!) - wird so effektiver.
Nicht weniger lustig ist der Ruf nach einer Umstellung im Erwerbungsverhalten der Bibliotheken, weniger Digitales, mehr Bücher. Da kann man nur sagen: Thema verfehlt! Die kostenpflichtige Lizenzierung von elektronischen Ressourcen, Digitalia wie Reuß sagt, ist ja nun gerade nicht Open Access, sondern das ziemliche Gegenteil.
Insgesamt ist zu sagen, dass die Diskussion um Open Access erheblich differenzierter geführt werden muss. Je nach Fachkultur und Publikationstyp hat Open Access einen völlig unterschiedlichen Stellenwert, eine je andere Berechtigung und Perspektive. Der Beitrag von Reuß, eine Stimme aus dem Lager einer konservativen Buchwissenschaft, kann sicher nicht den Anspruch erheben, das Phänomen Open Access insgesamt - auch und gerade in den Naturwissenschaften - in den Blick genommen zu haben. Würde man Reuß so verstehen, der Ideologievorwurf fiele auf ihn selbst zurück.
Jochum, Open Access und das blöde Zitieren
Kritisch äußert sich Uwe Jochum in Libreas zum Thema Open Access.
LIBREAS Preprint 001/2009: Der Souverän von Uwe Jochum
https://libreas.wordpress.com/2009/07/07/libreas-preprint-no-1-uwe-jochum-der-souveran/
Er argumentiert stark mit verfassungsrechtlichen Wertungen, ohne freilich den Stand der verfassungsrechtlichen Dogmatik hinreichend zu berücksichtigen. Erwägungen zum Sacheigentum lassen sich in keiner Weise 1:1 auf das sog. Geistige Eigentum übertragen.
Empfohlen sei Jochum hier Till Kreutzer, Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen, Baden-Baden 2008, S. 131-165:
"Es zeigt sich also, dass zwischen geistigem und Sacheigentum derart elementare Unterschiede bestehen, dass die Interessenlage bei der einfachgesetzlichen Ausgestaltung beider Rechte nicht gleichgesetzt werden kann." S. 136
"Art. 14 GG garantiert dem geistigen Eigentümer mithin nicht die Kontrolle über den Schutzgegenstand, sondern allein die Zuordnung des Werkes." (in Anlehnung an BVerfG NJW 1998, 3704.) S. 144
Auf die Details von Jochums Argumentation will ich hier nicht näher eingehen, wohl aber auf einen, mich selbst betreffenden Punkt.
Im Text von Jochum heißt es:
"Die in „Open-Access“-begeisterten Kreisen umlaufende Marginalisierung der Wissenschaftsfreiheit als einer bloß noch „theoretische[n] Größe“[Fn36] und die Denunziation dieses Rechts als „individual-anarchische Auffassung“, die sich darin versehe, daß „kulturelle Produktion [...] immer schon per se gesellschaftlich [ist]“[Fn37], setzt daher nicht bei irgendeiner juristischen Marginalie an, sondern polemisiert direkt gegen ein Grundrecht und damit gegen den Kern unserer Verfassung."
Als Beleg für die "theoretische Größe" wird dies angeführt:
"Erik Steinhauer: „Open Access ‚unsittlich und verwerflich‘?“ In: Wissenschaftsurheberrecht, 11.2.2009 (http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/02/11/open-access-unsittlich-verwerflich-5553120/)"
Ich sehe es nach, dass mein Vorname sich mit "c" schreibt, aber das Zitat als solches ist falsch. Im Blog heißt es vielmehr:
"In vielen Bereichen der Naturwissenschaften ist diese Freiheit [gemeint ist die Wissenschaftsfreiheit] nur eine theoretische Größe. Die daraus resultierenden Folgen, nämlich Zeitschriften mit Monopolstellung und einem Geschäftsgebahren am Rande der Sittenwidrigkeit, ist dem Germanisten Reuß aus eigener Erfahrung zu kennen, wohl erspart geblieben."
In der Quelle habe ich eine Feststellung getroffen und kritisch (!) angemerkt, dass die Wissenschaftsfreiheit beim Publizieren von Naturwissenschaftlern aufgrund des Geschäftsgebahrens mancher Verlage eine bloß theoretische Größe sei.
In keiner Weise ist dies meine Meinung. Im Gegenteil!
Ich halte die Wissenschaftsfreiheit für alle Fragen des OA-Publizierens für die entscheidende Richtgröße. Das habe ich mehrfach deutlich vertreten: "Das Zweitveröffentlichungsrecht ist von der Überzeugung getragen, dass es Sache der Wissenschaft selbst sein muß, über die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit ihrer Publikationen zu entscheiden. Das genau ist die im Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit letztlich gewährleistete Selbstorganisation der Wissenschaft, die der Gesetzgeber ermöglichen, aber eben nicht selbst in die Hand zu nehmen hat."
Inetbib vom 31. März 2009.
In diesem Zusammenhang habe ich immer wieder wegen meiner Wertschätzung der Wissenschaftsfreiheit Kritik etwa von Klaus Graf erhalten:
"Das ist ja auch kein Wunder, denn Steinhauer stellt sich mit seiner Skepis gegenueber Universitaetsmandaten gegen die einhellige Meinung der nicht-deutschen
Open-Access-Community, die in institutionellen Mandaten das beste und wirksamste Mittel sieht, die bislang noch sehr leeren Schriftenserver zu fuellen. ... Beim Arbeitnehmererfindungsgesetz ging eine Einschraenkung der Rechte der hierzulande juristisch nach wie vor als Mandarine behandelten Hochschullehrer sehr wohl, aber beim Urheberrecht geht nach Ansicht der herrschenden
juristischen Meinung in Deutschland, von der sich Steinhauer keinen Millimeter loest, nichts."
Klaus Graf in Inetbib vom 2. April 2009
Erschreckend finde ich, wie hier Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und neu montiert werden. Keiner verständiger Leser wird, wenn er dem Zitat folgt, hier eine direkte Polemik gegen ein Grundrecht erkennen können. Dass Jochum dies tun zu können glaubt, wirft kein gutes Licht auf seinen neuesten Text.
LIBREAS Preprint 001/2009: Der Souverän von Uwe Jochum
https://libreas.wordpress.com/2009/07/07/libreas-preprint-no-1-uwe-jochum-der-souveran/
Er argumentiert stark mit verfassungsrechtlichen Wertungen, ohne freilich den Stand der verfassungsrechtlichen Dogmatik hinreichend zu berücksichtigen. Erwägungen zum Sacheigentum lassen sich in keiner Weise 1:1 auf das sog. Geistige Eigentum übertragen.
Empfohlen sei Jochum hier Till Kreutzer, Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen, Baden-Baden 2008, S. 131-165:
"Es zeigt sich also, dass zwischen geistigem und Sacheigentum derart elementare Unterschiede bestehen, dass die Interessenlage bei der einfachgesetzlichen Ausgestaltung beider Rechte nicht gleichgesetzt werden kann." S. 136
"Art. 14 GG garantiert dem geistigen Eigentümer mithin nicht die Kontrolle über den Schutzgegenstand, sondern allein die Zuordnung des Werkes." (in Anlehnung an BVerfG NJW 1998, 3704.) S. 144
Auf die Details von Jochums Argumentation will ich hier nicht näher eingehen, wohl aber auf einen, mich selbst betreffenden Punkt.
Im Text von Jochum heißt es:
"Die in „Open-Access“-begeisterten Kreisen umlaufende Marginalisierung der Wissenschaftsfreiheit als einer bloß noch „theoretische[n] Größe“[Fn36] und die Denunziation dieses Rechts als „individual-anarchische Auffassung“, die sich darin versehe, daß „kulturelle Produktion [...] immer schon per se gesellschaftlich [ist]“[Fn37], setzt daher nicht bei irgendeiner juristischen Marginalie an, sondern polemisiert direkt gegen ein Grundrecht und damit gegen den Kern unserer Verfassung."
Als Beleg für die "theoretische Größe" wird dies angeführt:
"Erik Steinhauer: „Open Access ‚unsittlich und verwerflich‘?“ In: Wissenschaftsurheberrecht, 11.2.2009 (http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/02/11/open-access-unsittlich-verwerflich-5553120/)"
Ich sehe es nach, dass mein Vorname sich mit "c" schreibt, aber das Zitat als solches ist falsch. Im Blog heißt es vielmehr:
"In vielen Bereichen der Naturwissenschaften ist diese Freiheit [gemeint ist die Wissenschaftsfreiheit] nur eine theoretische Größe. Die daraus resultierenden Folgen, nämlich Zeitschriften mit Monopolstellung und einem Geschäftsgebahren am Rande der Sittenwidrigkeit, ist dem Germanisten Reuß aus eigener Erfahrung zu kennen, wohl erspart geblieben."
In der Quelle habe ich eine Feststellung getroffen und kritisch (!) angemerkt, dass die Wissenschaftsfreiheit beim Publizieren von Naturwissenschaftlern aufgrund des Geschäftsgebahrens mancher Verlage eine bloß theoretische Größe sei.
In keiner Weise ist dies meine Meinung. Im Gegenteil!
Ich halte die Wissenschaftsfreiheit für alle Fragen des OA-Publizierens für die entscheidende Richtgröße. Das habe ich mehrfach deutlich vertreten: "Das Zweitveröffentlichungsrecht ist von der Überzeugung getragen, dass es Sache der Wissenschaft selbst sein muß, über die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit ihrer Publikationen zu entscheiden. Das genau ist die im Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit letztlich gewährleistete Selbstorganisation der Wissenschaft, die der Gesetzgeber ermöglichen, aber eben nicht selbst in die Hand zu nehmen hat."
Inetbib vom 31. März 2009.
In diesem Zusammenhang habe ich immer wieder wegen meiner Wertschätzung der Wissenschaftsfreiheit Kritik etwa von Klaus Graf erhalten:
"Das ist ja auch kein Wunder, denn Steinhauer stellt sich mit seiner Skepis gegenueber Universitaetsmandaten gegen die einhellige Meinung der nicht-deutschen
Open-Access-Community, die in institutionellen Mandaten das beste und wirksamste Mittel sieht, die bislang noch sehr leeren Schriftenserver zu fuellen. ... Beim Arbeitnehmererfindungsgesetz ging eine Einschraenkung der Rechte der hierzulande juristisch nach wie vor als Mandarine behandelten Hochschullehrer sehr wohl, aber beim Urheberrecht geht nach Ansicht der herrschenden
juristischen Meinung in Deutschland, von der sich Steinhauer keinen Millimeter loest, nichts."
Klaus Graf in Inetbib vom 2. April 2009
Erschreckend finde ich, wie hier Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und neu montiert werden. Keiner verständiger Leser wird, wenn er dem Zitat folgt, hier eine direkte Polemik gegen ein Grundrecht erkennen können. Dass Jochum dies tun zu können glaubt, wirft kein gutes Licht auf seinen neuesten Text.
Harvard, Open Access und die Zukunft der Zeitschriften
In einem sehr lesenswerten Interview in der FAZ äußert sich Robert Darnton, Direktor der Universitätsbibliothek Harvard, zu Open Access und dem künftigen Miteinander von Buch und Internet.
„Die Internet-Offensive von Harvard: Wir wollen unseren geistigen Reichtum teilen“
Link.
Die jüngste Offensive in Harvard im Bereich Open Access hat zwar ihren Hintergrund in den hohen Zeitschriftenpreisen, doch im Kern geht es um mehr:
„Wir wollen nicht die Zeitschriftenpreise unter Druck setzen, wir wollen die Natur des Kommunikationssystems in der Welt des Lernens verändern.“
Zu der Befürchtung, Zeitschriften könnten durch eine künftige weitgehend freie Publikation der Harvard-Professoren im Internet eingehen, merkt Darnton an:
„Nur, weil in einer ... Zeitschrift womöglich alle fünf Jahre mal ein Artikel eines Harvard-Professors erscheint, wird niemand sein Abo kündigen. Es besteht da kein Grund zur Panik.“
Sehr interessant ist Darntons Meinung, was eine gute Zeitschrift auszeichnet:
„Zeitschriften bieten einfach einen sehr bequemen Weg, von Experten, die intelligente Rezensionen schreiben können, einen Überblick über die jüngste Forschungsliteratur zu bekommen und Verbindung zu einer über die ganze Welt verstreuten Gelehrtengemeinschaft aufzunehmen.“
Im Umkehrschluss heißt es aber auch: Plumpe Artikelsammelhefte haben keine Zukunft mehr. Die Artikel gibt's im Netz und den Überblick im Journal. Das wäre was!
Schließlich wird Darnton noch zur Zukunft des Buches befragt. Diese sieht er ganz entspannt.
Die Entscheidung in Harvard, mehr open access zu publizieren, ist richtig. Denn was nur in gedruckten oder gegen teures Geld zugänglichen Zeitschriften steht, wird immer weniger wahrgenommen.
Hier noch ein schönes Zitat:
„‘I haven’t opened up a law review in years‘, said Chief Judge Dennis G. Jacobs of the federal appeals court in New York. ‚No one speaks of them. No one relies on them.‘“, aus: Brown, J. Robert Robert, „Blogs, Law School Rankings, and the Race to the Bottom“ (July 26, 2007). U Denver Legal Studies Research Paper No. 07-33 Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1003425
„Die Internet-Offensive von Harvard: Wir wollen unseren geistigen Reichtum teilen“
Link.
Die jüngste Offensive in Harvard im Bereich Open Access hat zwar ihren Hintergrund in den hohen Zeitschriftenpreisen, doch im Kern geht es um mehr:
„Wir wollen nicht die Zeitschriftenpreise unter Druck setzen, wir wollen die Natur des Kommunikationssystems in der Welt des Lernens verändern.“
Zu der Befürchtung, Zeitschriften könnten durch eine künftige weitgehend freie Publikation der Harvard-Professoren im Internet eingehen, merkt Darnton an:
„Nur, weil in einer ... Zeitschrift womöglich alle fünf Jahre mal ein Artikel eines Harvard-Professors erscheint, wird niemand sein Abo kündigen. Es besteht da kein Grund zur Panik.“
Sehr interessant ist Darntons Meinung, was eine gute Zeitschrift auszeichnet:
„Zeitschriften bieten einfach einen sehr bequemen Weg, von Experten, die intelligente Rezensionen schreiben können, einen Überblick über die jüngste Forschungsliteratur zu bekommen und Verbindung zu einer über die ganze Welt verstreuten Gelehrtengemeinschaft aufzunehmen.“
Im Umkehrschluss heißt es aber auch: Plumpe Artikelsammelhefte haben keine Zukunft mehr. Die Artikel gibt's im Netz und den Überblick im Journal. Das wäre was!
Schließlich wird Darnton noch zur Zukunft des Buches befragt. Diese sieht er ganz entspannt.
Die Entscheidung in Harvard, mehr open access zu publizieren, ist richtig. Denn was nur in gedruckten oder gegen teures Geld zugänglichen Zeitschriften steht, wird immer weniger wahrgenommen.
Hier noch ein schönes Zitat:
„‘I haven’t opened up a law review in years‘, said Chief Judge Dennis G. Jacobs of the federal appeals court in New York. ‚No one speaks of them. No one relies on them.‘“, aus: Brown, J. Robert Robert, „Blogs, Law School Rankings, and the Race to the Bottom“ (July 26, 2007). U Denver Legal Studies Research Paper No. 07-33 Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1003425
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