In der FAZ vom 4. Februar 2015 (Nr. 29, S. N3) wird Rolf Griebel wie folgt zitiert:
“In der Zeit, in der meine Vorgänger wissenschaftlich gearbeitet haben, war ich im Landtag”
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Sonntag, 12. Februar 2017
Mittwoch, 16. März 2016
Landesbibliotheksgesetz NRW in der Ersten Lesung im Landtag
In seiner 108. Sitzung wurde am 16. März 2016 im Landtag von NRW der Entwurf eines Landesbibliotheksgesetzes der Fraktion der CDU (Drucksache 16/11436) in Erster Lesung behandelt.
Für die einbringende Fraktion stellte der Abgeordnete Thomas Sternberg (CDU) den Gesetzentwurf vor. Er ging zunächst auf den kulturpolitischen Hintergrund ein, der in NRW durch das in dieser Legislaturperiode verabschiedete Kulturfördergesetz (KFG) als einem spartenübergreifenden Gesetz geprägt ist. Sternberg kritisierte, dass das Gesetz viele Fragen offen gelassen habe und fand, dass kulturpolitische Grundentscheidungen ins Parlament gehören. Das gelte vor allem für die Bibliotheken als die am meisten frequentierte Kultureinrichtung im Land.
Das Bibliotheksgesetz soll das KFG durch strukturelle und rechtliche Aussagen ergänzen. Vier Punkte hob Sternberg besonders hervor: Die Weiterentwicklung von Öffentlichen Bibliotheken zu so genannten „Dritten Orten“ als explizierten Förderschwerpunkt, die Initiierung einer Landesspeicherbibliothek, um den durch die Digitalisierung sich vollziehenden Medienwandel in den Bibliotheken in kulturstaatlicher Verantwortung zu begleiten, die Einbeziehung der wissenschaftlichen Bibliotheken an den Hochschulen in das Konzept für eine landesweite bibliothekarische Versorgung und die Aufgabenerweiterung des Hochschulbibliothekszentrums zu einem Landesbibliothekszentrum, das für wissenschaftliche wie öffentliche Bibliotheken gleichermaßen zuständig sein soll.
Für die SPD begrüßte der Abgeordnete Andreas Bialas die Vorlage, weil sie Anlass gibt, über Bibliotheken, die für ihn „demokratierelevant“ sind, zu diskutieren. Für ihn bleibe es jedoch fraglich, ob man neben dem KFG noch ein eigenes Spartengesetz haben müsse. Auch müssten die Auswirkungen eines Bibliotheksgesetzes auf andere Gesetze bedacht werden (etwa auf das Archivgesetz oder das Hochschulgesetz), was aber schon im Bibliotheksgesetz angelegt sei, das ja als Artikelgesetz eingebracht wurde. Entscheidend werde die Frage sein, ob man für die bibliothekspolitischen Themen, die das Gesetz anspricht, eine gesetzliche Bestimmung brauche oder ob eine Richtlinie ausreichend sei. Das vorgelegte Gesetz enthalte neue Aspekte und gebe viel Stoff für eine Diskussion. Bei der Förderung kirchlicher Bibliotheken war Bialas wichtig, Qualitätsanforderungen zu stellen. Fragen der Gebühren sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Das Thema Digitalisierung solle künftig im Kulturförderplan auf der Grundlage des KFG behandelt werden. Bialas betonte, dass man sich in vielen Punkten inhaltlich einig sei, deutete aber an, dass das meiste wohl schon im KFG geregelt wird.
Der Abgeordnete Oliver Keymis (Grüne) findet den Vorstoß der CDU gut und interessant, meinte aber, dass viele Aussagen schon im KFG drin seien. Er stellte die Rolle von Bibliotheken als „Medienanlaufstellen“ sowie als interkulturelle Lernorte heraus. Über Details müsse man im Ausschuss reden. Ausführlich sprach Keymis noch das Thema der Sonntagsöffnung von Bibliotheken an, das zwar bundesgesetzlich zu regeln sei, aber von der CDU in Berlin doch stimuliert werden könne. Bibliotheken sollten sonntags nachmittags oder abends geöffnet werden, weil man sie als Orte aufsuche wie Museen oder Theater. Bibliotheken seien keine bloßen Ausleihstellen wie etwa Videotheken, am Sonntag nicht offen sein sollten.
Für die FDP ging die Abgeordnete Ingola Schmitz zunächst auf das KFG ein, das praktisch keine Impulse für die Landeskulturpolitik gebracht hätte. Sie begrüßte die Initiative für ein Bibliotheksgesetz im Grundsatz, auch weil es einen Impuls aus der Zeit der schwarz-gelben Regierung aufgreift. Schmitz mahnte jedoch eine angemessene finanzielle Ausstattung an. Sie hoffe, dass das eingebrachte Gesetz in dieser Frage einen positiven Prozess in Gang bringt.
Für die Fraktion der Piraten ging der Abgeordnete Lukas Lammla sehr lobend auf den Aspekt des Dritten Ortes ein. Er stellte jedoch die Frage, ob dieses Thema nicht auch für andere Kultureinrichtungen relevant sei und daher vielleicht besser in das KFG gehöre. Schließlich betonte er noch die große politische Bedeutung von Bibliotheken für den gesellschaftlichen Zusammenhalt auch und gerade in den gegenwärtigen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen.
Für die Landesregierung sprach die für Kultur zuständige Ministerin Christina Kampmann (SPD). Sie bezeichnete Bibliotheken als Orte der Zukunft; sie gehören zur kulturellen Grundversorgung. Nach Kampmann stehen Bibliotheken wie keine andere Einrichtung für das Konzept einer „Kultur für alle“. Moderne Bibliotheken seien multimediale Kommunikationszentren und offene Räume für die Begegnung mit Menschen.
Sie kritisierte im Gesetzentwurf der CDU ein veraltetes Bibliotheksbild, denn es würden nur Zukunftsperspektiven genannt, ohne dass ein Weg dorthin aufgezeigt werde. Zudem bekomme die Lippische Landesbibliothek auch ohne eine gesetzliche Regelung Geld vom Land. Insgesamt lasse der Entwurf der CDU neue Impulse vermissen. Man solle sich darauf konzentrieren, das Kulturfördergesetz umzusetzen.
Fazit
Über die Parteigrenzen hinweg gab es eine positive Grundstimmung. Die Redner der Mehrheitsfraktion haben die durch das KFG im Bibliothekswesen gesetzlich zementierte Spartentrennung durchgängig ausgeklammert, die man als bibliothekspolitischen Geburtsfehler dieses Gesetzes bezeichnen kann. Was nützt den Bibliotheken die Berücksichtigung von Digitalisierung im Kulturförderplan, wie sie der Abgeordnete Bialas angesprochen hat, wenn die wichtigsten Einrichtungen in NRW, die wissenschaftlichen Bibliotheken an den Hochschulen nämlich, davon gar nicht profitieren dürfen?!
Die Ausführungen der zuständigen Ministerin waren streckenweise unverständlich. Es berührt merkwürdig, wenn der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Neues und Diskussionswürdiges im Gesetz entdeckt, die eigene Ministerin aber genau das als veraltetes Bibliotheksbild bezeichnet. Die von ihr aufgestellte Behauptung über den Landeszuschuss an die Lippische Landesbibliothek ist schlicht falsch, denn dieser Zuschuss ist seit 1948 (!) gesetzlich geregelt, wie man in der eingebrachten Drucksache auf S. 28 nachlesen kann.
Abgesehen von der kenntnisfreien Status-quo-Rhetorik im zweiten Teil der Rede der Kulturministerin war die Erste Lesung ein politischer Gewinn für die Bibliotheken in NRW. Die Themen des Gesetzentwurfes sind nach dem einhelligen Urteil der Fachpolitiker aller Fraktionen relevant und gut gewählt. Man darf auf die Anhörung und die weitere Diskussion gespannt sein.
Für die einbringende Fraktion stellte der Abgeordnete Thomas Sternberg (CDU) den Gesetzentwurf vor. Er ging zunächst auf den kulturpolitischen Hintergrund ein, der in NRW durch das in dieser Legislaturperiode verabschiedete Kulturfördergesetz (KFG) als einem spartenübergreifenden Gesetz geprägt ist. Sternberg kritisierte, dass das Gesetz viele Fragen offen gelassen habe und fand, dass kulturpolitische Grundentscheidungen ins Parlament gehören. Das gelte vor allem für die Bibliotheken als die am meisten frequentierte Kultureinrichtung im Land.
Das Bibliotheksgesetz soll das KFG durch strukturelle und rechtliche Aussagen ergänzen. Vier Punkte hob Sternberg besonders hervor: Die Weiterentwicklung von Öffentlichen Bibliotheken zu so genannten „Dritten Orten“ als explizierten Förderschwerpunkt, die Initiierung einer Landesspeicherbibliothek, um den durch die Digitalisierung sich vollziehenden Medienwandel in den Bibliotheken in kulturstaatlicher Verantwortung zu begleiten, die Einbeziehung der wissenschaftlichen Bibliotheken an den Hochschulen in das Konzept für eine landesweite bibliothekarische Versorgung und die Aufgabenerweiterung des Hochschulbibliothekszentrums zu einem Landesbibliothekszentrum, das für wissenschaftliche wie öffentliche Bibliotheken gleichermaßen zuständig sein soll.
Für die SPD begrüßte der Abgeordnete Andreas Bialas die Vorlage, weil sie Anlass gibt, über Bibliotheken, die für ihn „demokratierelevant“ sind, zu diskutieren. Für ihn bleibe es jedoch fraglich, ob man neben dem KFG noch ein eigenes Spartengesetz haben müsse. Auch müssten die Auswirkungen eines Bibliotheksgesetzes auf andere Gesetze bedacht werden (etwa auf das Archivgesetz oder das Hochschulgesetz), was aber schon im Bibliotheksgesetz angelegt sei, das ja als Artikelgesetz eingebracht wurde. Entscheidend werde die Frage sein, ob man für die bibliothekspolitischen Themen, die das Gesetz anspricht, eine gesetzliche Bestimmung brauche oder ob eine Richtlinie ausreichend sei. Das vorgelegte Gesetz enthalte neue Aspekte und gebe viel Stoff für eine Diskussion. Bei der Förderung kirchlicher Bibliotheken war Bialas wichtig, Qualitätsanforderungen zu stellen. Fragen der Gebühren sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Das Thema Digitalisierung solle künftig im Kulturförderplan auf der Grundlage des KFG behandelt werden. Bialas betonte, dass man sich in vielen Punkten inhaltlich einig sei, deutete aber an, dass das meiste wohl schon im KFG geregelt wird.
Der Abgeordnete Oliver Keymis (Grüne) findet den Vorstoß der CDU gut und interessant, meinte aber, dass viele Aussagen schon im KFG drin seien. Er stellte die Rolle von Bibliotheken als „Medienanlaufstellen“ sowie als interkulturelle Lernorte heraus. Über Details müsse man im Ausschuss reden. Ausführlich sprach Keymis noch das Thema der Sonntagsöffnung von Bibliotheken an, das zwar bundesgesetzlich zu regeln sei, aber von der CDU in Berlin doch stimuliert werden könne. Bibliotheken sollten sonntags nachmittags oder abends geöffnet werden, weil man sie als Orte aufsuche wie Museen oder Theater. Bibliotheken seien keine bloßen Ausleihstellen wie etwa Videotheken, am Sonntag nicht offen sein sollten.
Für die FDP ging die Abgeordnete Ingola Schmitz zunächst auf das KFG ein, das praktisch keine Impulse für die Landeskulturpolitik gebracht hätte. Sie begrüßte die Initiative für ein Bibliotheksgesetz im Grundsatz, auch weil es einen Impuls aus der Zeit der schwarz-gelben Regierung aufgreift. Schmitz mahnte jedoch eine angemessene finanzielle Ausstattung an. Sie hoffe, dass das eingebrachte Gesetz in dieser Frage einen positiven Prozess in Gang bringt.
Für die Fraktion der Piraten ging der Abgeordnete Lukas Lammla sehr lobend auf den Aspekt des Dritten Ortes ein. Er stellte jedoch die Frage, ob dieses Thema nicht auch für andere Kultureinrichtungen relevant sei und daher vielleicht besser in das KFG gehöre. Schließlich betonte er noch die große politische Bedeutung von Bibliotheken für den gesellschaftlichen Zusammenhalt auch und gerade in den gegenwärtigen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen.
Für die Landesregierung sprach die für Kultur zuständige Ministerin Christina Kampmann (SPD). Sie bezeichnete Bibliotheken als Orte der Zukunft; sie gehören zur kulturellen Grundversorgung. Nach Kampmann stehen Bibliotheken wie keine andere Einrichtung für das Konzept einer „Kultur für alle“. Moderne Bibliotheken seien multimediale Kommunikationszentren und offene Räume für die Begegnung mit Menschen.
Sie kritisierte im Gesetzentwurf der CDU ein veraltetes Bibliotheksbild, denn es würden nur Zukunftsperspektiven genannt, ohne dass ein Weg dorthin aufgezeigt werde. Zudem bekomme die Lippische Landesbibliothek auch ohne eine gesetzliche Regelung Geld vom Land. Insgesamt lasse der Entwurf der CDU neue Impulse vermissen. Man solle sich darauf konzentrieren, das Kulturfördergesetz umzusetzen.
Fazit
Über die Parteigrenzen hinweg gab es eine positive Grundstimmung. Die Redner der Mehrheitsfraktion haben die durch das KFG im Bibliothekswesen gesetzlich zementierte Spartentrennung durchgängig ausgeklammert, die man als bibliothekspolitischen Geburtsfehler dieses Gesetzes bezeichnen kann. Was nützt den Bibliotheken die Berücksichtigung von Digitalisierung im Kulturförderplan, wie sie der Abgeordnete Bialas angesprochen hat, wenn die wichtigsten Einrichtungen in NRW, die wissenschaftlichen Bibliotheken an den Hochschulen nämlich, davon gar nicht profitieren dürfen?!
Die Ausführungen der zuständigen Ministerin waren streckenweise unverständlich. Es berührt merkwürdig, wenn der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Neues und Diskussionswürdiges im Gesetz entdeckt, die eigene Ministerin aber genau das als veraltetes Bibliotheksbild bezeichnet. Die von ihr aufgestellte Behauptung über den Landeszuschuss an die Lippische Landesbibliothek ist schlicht falsch, denn dieser Zuschuss ist seit 1948 (!) gesetzlich geregelt, wie man in der eingebrachten Drucksache auf S. 28 nachlesen kann.
Abgesehen von der kenntnisfreien Status-quo-Rhetorik im zweiten Teil der Rede der Kulturministerin war die Erste Lesung ein politischer Gewinn für die Bibliotheken in NRW. Die Themen des Gesetzentwurfes sind nach dem einhelligen Urteil der Fachpolitiker aller Fraktionen relevant und gut gewählt. Man darf auf die Anhörung und die weitere Diskussion gespannt sein.
Sonntag, 28. Februar 2016
Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein - Erste Lesung
Am 18. Februar 2016 wurde im Kieler Landtag das Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein (Drucksache 18/3800) in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen.
Zu Beginn sprach für die Landesregierung die zuständige Ministerin Anke Spoorendonk (SSW):
Sie stellt heraus, dass mit dem Gesetz Schleswig-Holstein nun das fünfte Bundesland sein wird, das ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. Bibliotheken seien für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Sie gehören zu den bedeutendsten Bildungseinrichtungen im Land. In dieser Funktion und als Informations- und Kommunikationszentren seien sie auch für die Integration von Flüchtlingen wichtig. Bibliotheken lassen Menschen in der digitalisierten Welt nicht allein und geben ihnen Orientierung. Bibliotheken sind wichtig für das kulturelle Erbe. Zudem komme, wer Kultur stärken wolle, gerade im ländlichen Raum an Bibliotheken nicht vorbei.
Die Ministerin schildert den bisherigen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens mit vier Regionalkonferenzen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und öffentlich einsehbaren Stellungnahmen. Sie betont, dass die Einführung von Projektmitteln ein Ergebnis des Dialogs mit Vertretern der Kommunen war. Diese Projektmitteln können und sollen auch für Intergrationsangebote eingesetzt werden.
An dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf hebt Spoorendonk folgende Punkte hervor: Das Buch bleibt Leitmedium, der Büchereiverein wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt, die Bibliotheken sind bei der Auswahl der Medien unabhängig, die ZBW Kiel und Musikbibliotheken sind drin, das Pflichtexemplarrecht wurde integriert und um die Sammlung von Netzpublikationen erweitert.
Abschließend geht die Ministerin auf das Gesetzgebungsverfahren zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz ein, bei dem auch die oppositionelle CDU das Gesetz am Ende mitgetragen hat. Sie wirbt daher auch für Schleswig-Holstein für einen breiten Konsens: “Liebe CDU, geben Sie sich einen Ruck, bringen Sie sich ein, engagieren Sie sich!“
Für die CDU sprach der Abgeordnete Peter Sönnichsen:
Er lobt knapp die Arbeit der Bibliotheken, um danach zum Gesetzentwurf zu sprechen,wo er vor allem auf die finanzielle Seite eingeht. Dass es keinerlei finanzielle Verpflichtungen im Gesetz gibt, wird kritisiert. Das Gesetz sei ein zahloser Tiger, Unverbindlichkeit in Perfektion.
Für die SPD sprach die Abgeordnete Beate Raudies:
Sie schildert zunächst die Vorgeschichte des Bibliotheksgestzes, wobei sie bemerkt, dass schon die große Koalition in der vorletzten Legislaturperiode über ein Bibliotheksgesetz nachgedacht habe. Sodann geht sie kurz auf den Gesetzentwurf des SSW aus der letzten Legislaturperiode ein. Sie betont beim vorliegenden Entwurf die breite und transparente Diskussion in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt.
Als Regelungsinhalte des Gesetzes hebt Raudies hervor: die Verwendung des Begriffs Medienwerk, wodurch deutlich werde, dass Bibliotheken mehr zu bieten hätten als bloß Bücher; die Erwähnung des Büchereivereins als Dienstleistungsagentur; die Förderung von Bibliotheken als Pflichtaufgabe des Landes; schließlich die Stärkung der UB Kiel und der Landesbibliothek.
Für die Bündnis 90/Die Grünen sprach die Abgeordnete Marlies Fritzen:
Grüne
Sie betont, dass mit dem Gesetz der Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Bibliotheken seien wichtig, um das kulturelle Erbe zu bewahren, was man angesichts des großen Verlustes beim Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar deutlich sehen konnte. Zudem seien Bibliotheken für eine demokratische Kultur und für Kinder bedeutsam. Der Unterhalt von Bibliotheken sei eine wichtige sozialpolitische Aufgabe, weil nicht jeder den gleichen Zugang zu Bildung und Informationen habe. Bibliotheken dienten Integration und Verständigung, sie seien eine existenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe.
Fritzen führt das Bibliotheksgesetz auf die EK Kultur zurück und stellt die breite Zustimmung der Fachwelt zu dem Gesetzentwurf heraus. Das Gesetze fasse rechtliche Bestimmungen zusammen, novelliere das Pflichtexemplarrecht und stärke die Bibliotheken im Land.
Von der Opposition wünsche sie sich konstruktive Vorschläge. Abschließend weist sie darauf hin, dass die “Küstenkoalition” finanzielle Kürzungen der Vorgängerregierung bei den Bibliotheksausgaben rückgängig gemacht habe.
Für die F.D.P. sprach die Abgeordnete Anita Klahn:
Sie nennt den SSW-Entwurf aus der letzten Legislaturperiode mutiger. In der Fachwelt gab es hohe finanzielle Erwartungen. Zentral für die Bewertung des Gesetzes seien Finanzierung und Konnexität. Für eine reine Ist-Beschreibung brauche man kein Gesetz, das im Wesentlichen Absichtserklärungen und unverbindliche Handungsanleitungen enthalte.
Für die Piraten sprache der Abgeordnete Sven Krumbeck:
Er bezeichnet das Thema Bibliotheken als “Markenkern des SSW”. Das Gesetz selbst sei wenig ambitioniert. Da die betroffene Fachwelt aber damit zufrieden sei, wurde Zustimmung der Piraten signalisiert.
Für den SSW sprach die Abgeordnete Jette Waldinger-Tiering:
Waldinger-Tiering betont die Bedeutung von Bibliotheken. Gerade bei Flüchtlingen werde deutlich, wie wichtig ein öffentlicher Informationsort sei. Bibliotheken haben Verfassungsrang. Sie gehören zu einer Stadt wie das Rathaus oder die Schule. Man werde in Zukunft auch auf die Kosten der Digitalisierung achten. Onleihe wird als wichtiges und erfolgreiches Thema bezeichnet. Gelobt wird die Arbeit des Büchereivereins, auf dessen dänische konzeptionelle Wurzeln hingewiesen wird. Bibliotheken seien kulturelle Zentren der Erwachsenenbildung. Abschließend wird die Arbeit der Bibliotheken der Minderheiten näher dargestellt und gewürdigt.
Fazit
Das Gesetz liegt jetzt im Ausschuss. Es wird wohl eine schriftliche und auch eine mündliche Anhörung geben. Die Opposition hat sich mit Ausnahme der Piraten inhaltlich bislang wenig auf das Gesetz eingelassen und nur auf einer rollentypischen Meta-Ebene mit finanziellen Argumenten operiert. Die Herausforderung wird sein, in der Ausschussberatung das Gesetz inhaltlich zu diskutieren. Finanzen sind wichig, aber nicht alles. Das rechtspolitisch aufregende Pflichtexemplarrecht für Netzpublikationen wird das Thema bislang gar nicht wahrgenommen, auch den den sonst so digitalaffinen Piraten nicht.
Zu Beginn sprach für die Landesregierung die zuständige Ministerin Anke Spoorendonk (SSW):
Sie stellt heraus, dass mit dem Gesetz Schleswig-Holstein nun das fünfte Bundesland sein wird, das ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. Bibliotheken seien für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Sie gehören zu den bedeutendsten Bildungseinrichtungen im Land. In dieser Funktion und als Informations- und Kommunikationszentren seien sie auch für die Integration von Flüchtlingen wichtig. Bibliotheken lassen Menschen in der digitalisierten Welt nicht allein und geben ihnen Orientierung. Bibliotheken sind wichtig für das kulturelle Erbe. Zudem komme, wer Kultur stärken wolle, gerade im ländlichen Raum an Bibliotheken nicht vorbei.
Die Ministerin schildert den bisherigen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens mit vier Regionalkonferenzen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und öffentlich einsehbaren Stellungnahmen. Sie betont, dass die Einführung von Projektmitteln ein Ergebnis des Dialogs mit Vertretern der Kommunen war. Diese Projektmitteln können und sollen auch für Intergrationsangebote eingesetzt werden.
An dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf hebt Spoorendonk folgende Punkte hervor: Das Buch bleibt Leitmedium, der Büchereiverein wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt, die Bibliotheken sind bei der Auswahl der Medien unabhängig, die ZBW Kiel und Musikbibliotheken sind drin, das Pflichtexemplarrecht wurde integriert und um die Sammlung von Netzpublikationen erweitert.
Abschließend geht die Ministerin auf das Gesetzgebungsverfahren zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz ein, bei dem auch die oppositionelle CDU das Gesetz am Ende mitgetragen hat. Sie wirbt daher auch für Schleswig-Holstein für einen breiten Konsens: “Liebe CDU, geben Sie sich einen Ruck, bringen Sie sich ein, engagieren Sie sich!“
Für die CDU sprach der Abgeordnete Peter Sönnichsen:
Er lobt knapp die Arbeit der Bibliotheken, um danach zum Gesetzentwurf zu sprechen,wo er vor allem auf die finanzielle Seite eingeht. Dass es keinerlei finanzielle Verpflichtungen im Gesetz gibt, wird kritisiert. Das Gesetz sei ein zahloser Tiger, Unverbindlichkeit in Perfektion.
Für die SPD sprach die Abgeordnete Beate Raudies:
Sie schildert zunächst die Vorgeschichte des Bibliotheksgestzes, wobei sie bemerkt, dass schon die große Koalition in der vorletzten Legislaturperiode über ein Bibliotheksgesetz nachgedacht habe. Sodann geht sie kurz auf den Gesetzentwurf des SSW aus der letzten Legislaturperiode ein. Sie betont beim vorliegenden Entwurf die breite und transparente Diskussion in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt.
Als Regelungsinhalte des Gesetzes hebt Raudies hervor: die Verwendung des Begriffs Medienwerk, wodurch deutlich werde, dass Bibliotheken mehr zu bieten hätten als bloß Bücher; die Erwähnung des Büchereivereins als Dienstleistungsagentur; die Förderung von Bibliotheken als Pflichtaufgabe des Landes; schließlich die Stärkung der UB Kiel und der Landesbibliothek.
Für die Bündnis 90/Die Grünen sprach die Abgeordnete Marlies Fritzen:
Grüne
Sie betont, dass mit dem Gesetz der Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Bibliotheken seien wichtig, um das kulturelle Erbe zu bewahren, was man angesichts des großen Verlustes beim Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar deutlich sehen konnte. Zudem seien Bibliotheken für eine demokratische Kultur und für Kinder bedeutsam. Der Unterhalt von Bibliotheken sei eine wichtige sozialpolitische Aufgabe, weil nicht jeder den gleichen Zugang zu Bildung und Informationen habe. Bibliotheken dienten Integration und Verständigung, sie seien eine existenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe.
Fritzen führt das Bibliotheksgesetz auf die EK Kultur zurück und stellt die breite Zustimmung der Fachwelt zu dem Gesetzentwurf heraus. Das Gesetze fasse rechtliche Bestimmungen zusammen, novelliere das Pflichtexemplarrecht und stärke die Bibliotheken im Land.
Von der Opposition wünsche sie sich konstruktive Vorschläge. Abschließend weist sie darauf hin, dass die “Küstenkoalition” finanzielle Kürzungen der Vorgängerregierung bei den Bibliotheksausgaben rückgängig gemacht habe.
Für die F.D.P. sprach die Abgeordnete Anita Klahn:
Sie nennt den SSW-Entwurf aus der letzten Legislaturperiode mutiger. In der Fachwelt gab es hohe finanzielle Erwartungen. Zentral für die Bewertung des Gesetzes seien Finanzierung und Konnexität. Für eine reine Ist-Beschreibung brauche man kein Gesetz, das im Wesentlichen Absichtserklärungen und unverbindliche Handungsanleitungen enthalte.
Für die Piraten sprache der Abgeordnete Sven Krumbeck:
Er bezeichnet das Thema Bibliotheken als “Markenkern des SSW”. Das Gesetz selbst sei wenig ambitioniert. Da die betroffene Fachwelt aber damit zufrieden sei, wurde Zustimmung der Piraten signalisiert.
Für den SSW sprach die Abgeordnete Jette Waldinger-Tiering:
Waldinger-Tiering betont die Bedeutung von Bibliotheken. Gerade bei Flüchtlingen werde deutlich, wie wichtig ein öffentlicher Informationsort sei. Bibliotheken haben Verfassungsrang. Sie gehören zu einer Stadt wie das Rathaus oder die Schule. Man werde in Zukunft auch auf die Kosten der Digitalisierung achten. Onleihe wird als wichtiges und erfolgreiches Thema bezeichnet. Gelobt wird die Arbeit des Büchereivereins, auf dessen dänische konzeptionelle Wurzeln hingewiesen wird. Bibliotheken seien kulturelle Zentren der Erwachsenenbildung. Abschließend wird die Arbeit der Bibliotheken der Minderheiten näher dargestellt und gewürdigt.
Fazit
Das Gesetz liegt jetzt im Ausschuss. Es wird wohl eine schriftliche und auch eine mündliche Anhörung geben. Die Opposition hat sich mit Ausnahme der Piraten inhaltlich bislang wenig auf das Gesetz eingelassen und nur auf einer rollentypischen Meta-Ebene mit finanziellen Argumenten operiert. Die Herausforderung wird sein, in der Ausschussberatung das Gesetz inhaltlich zu diskutieren. Finanzen sind wichig, aber nicht alles. Das rechtspolitisch aufregende Pflichtexemplarrecht für Netzpublikationen wird das Thema bislang gar nicht wahrgenommen, auch den den sonst so digitalaffinen Piraten nicht.
Freitag, 26. Februar 2016
Bibliothekspolitik in Sachsen-Anhalt - ein Blick in die Wahlprogramme
CDU
Im Wahlprogramm der CDU wird vor allem die kulturelle Vermittlerrolle vom Bibliotheken gewürdigt:
S. 56: “Die Förderung der Literatur umfasst die Lese- sowie die Autorenförderung. Für den offenen Zugang zu Büchern und anderen Medien leisten unsere Bibliotheken eine unverzichtbare Arbeit. Deshalb wollen wir ein abgestuftes und effektiv arbeitendes Bibliothekssystem erhalten und fördern. Der Übergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft wird von gewaltigen kulturellen Brüchen begleitet sein. Deshalb wird der kulturellen Kompetenz eine gesteigerte Bedeutung zukommen. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen kulturellen Bildung liegt in gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern und engagierten Lehrkräften, die mit Sachkenntnis und Leidenschaft Kunst und Kultur in Theorie und Praxis vermitteln.”
Auf S. 57 wird die Digitalisierung von Kulturgut thematisiert. Im Vordergrund stehen zwar Museen. Da aber allgemein von Sammlugen die Rede ist und überdies auch Archive erwähnt werden, kann man die Ausssagen auch auf bibliothekarische Sammlungen beziehen:
“Die Digitalisierung der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Sammlungen ist eine bedeutende Aufgabe für die Zukunft. Die virtuelle Verfügbarmachung unserer Museumsschätze ist ein weiterer Schritt zur Teilhabegerechtigkeit und gleichzeitig eine wichtige Quelle für neue Erkenntnisse in der historischen Forschung. Um Dokumentation, Restauration und Konservierung der Sammlungsbestände in kommunal oder privat getragenen Museen zu fördern, wollen wir Sammlungs- und Restaurationsverbünde befördern, die sich auch für die kulturelle Bildung von Schülerinnen und Schülern engagieren. … Deshalb werden wir unsere Archivbestände und Sammlungen durch Digitalisierung virtuell verfügbar machen …”
SPD
Im Wahlprogramm der SPD sucht man bibliothekspolitische Themen vergebens. In der Kulturpolitik gibt es, liest man sich S. 49 durch, offenbar nur Theater, Orchester und die freie Szene.
DIE LINKE
In ihrem Wahlprogramm geht DIE LINKE auf Fahrbibliotheken ein:
“DIE LINKE Sachsen-Anhalt will für den ländlichen Raum Förderprogramme zur Anschaffung bzw. zum Umbau von Fahrzeugen für rollende Lebensmittelläden, Bibliotheken u.ä. auflegen.” (S. 8)
Bibliotheken werden als Einrichtungen der kulturellen Bildung gewürdigt:
“Mit den erzielten finanziellen Mitteln aus unserem Kulturfördergesetz wollen wir vor allem den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Einrichtungen der kulturellen Bildung – darunter Musikschulen und Bibliotheken – verbessern.“ (S. 16)
Das Kulturfördergesetz soll eine Art Umlagefinanzierung für Kultur schaffen, vgl. S. 40.
Bibliotheken gehören zur kulturellen Identitätsstiftung im Land:
“Zu den identitätsstiftenden kulturellen Reichtümern des Landes gehören die Museen und Gedenkstätten, die Bibibliotheken, die Kunstvereine und Stiftungen, die Theater- und Orchesterlandschaft, die Dome und Schlösser sowie die vielfältigen Einrichtungen zeitgenössischer Kunst und Kultur ebenso wie die zahlreichen Orte kultureller Bildung.“ (S. 46)
Auf S. 41 finden sich Aussagen zur OER:
“Ein verlässlicher und gleichberechtigter Zugang zum Internet ist in einer Wissensgesellschaft eine Basis für Teilhabe an demokratischen Diskur-sen. Wir setzen uns für eine stärkere Einbindung von Internet und digitalen Medien in den Angeboten von Kita, Schule sowie der Kinder- und Jugendhilfe ein. Insbesondere der offene Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln nach »Open Educational Ressources«-Standards soll Bestandteil formellen und informellen Lernens sein.”
GRÜNE
Die Grünen ordnen Bibliotheksthemen in ihrem Wahlprogramm auf S. 24 unter dem Oberbegriff des Zugangs zu Informationen ein. Sie fordern eine kommunale Pflichtaufgabe:
“Informationen allen zugänglich machen
Wir wollen die öffentlichen Bibliotheken erhalten und ihre Angebote ausweitenund elektronisch zugänglich machen. Wir sehen dies als kommunale Pflichtaufgabe. Der Zugang zu Wissens- und Informationsbeständen ist einelementares Grundrecht. Bibliotheken und Schulen wollen wir vernetzen undgerade im ländlichen Raum zu Kultur- und Bildungszentren vor Ort entwickeln.Alle Menschen müssen ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet haben, insbesondere zur ständigen Fortbildung. Bibliotheken verstehen wir daher als Bildungseinrichtungen und Medienvermittler.
Zum freien Zugang zu Informationen gehören auch verlässliche Informationsträger. Deswegen wollen wir in unserem Bundesland Werbung,Sponsoring und andere Versuche der Einflussnahme, wie kostenlose„Unterrichtsmaterialien“ mit einseitiger Ausrichtung an bestimmten Interessen,an Kindertagesstätten und Schulen verbieten.
Mit staatlichen Geldern erforschtes Wissen gehört der Allgemeinheit und mussfrei verfügbar sein. Wir unterstützen daher nachdrücklich „Open Access“-Initiativen und Netzneutralität.“
Bibliotheken sind Teil der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts und gehören zur kulturellen Infrastruktur des Landes, vgl. S. 63
Bibliotheken sollen niederschwellige öffentliche Kulturräume bilden:
“Vor allem Kinder und Jugendlichebrauchen öffentliche Räume, in denen sie ihre Kreativität entfalten können.Ihr Zugang zu Musikschulen, Bibliotheken, Theater- oder Tanzprojekten darfnicht am Geldbeutel der Eltern scheitern.“ (S. 64)
Im ländlichen Raum setzt man auf Fahrbibliotheken, S. 64.
F.D.P.
Im Wahlprogramm der F.D.P. gibt es nur Kulturtourismus, Theater und Musikschulen.
AfD
Bibliotheken - traditionell Orte selbstbestimmter Reflexion - kommen erwartungsgemäß im Wahlprogramm der AfD nicht vor.
Ansonsten gibt es nur Museen, Theater und Orchester:
“Museen, Orchester und Theater sind in der Pflicht, einen positiven Bezug zur eigenen Heimat zu fördern.“ S. 20
Aber vielleicht sind Bibliotheken ja mitgemeint, wenn es auf S. 20 f. heißt:
“Kulturpolitik darf sich nicht auf die medienwirksame Eröffnung von Großprojekten oder die Übergabe von Förderbescheiden beschränken, sondern sollte ebenso für den Erhalt der vielen hundert kleinen Kultureinrichtungen sorgen.”
Im Wahlprogramm der CDU wird vor allem die kulturelle Vermittlerrolle vom Bibliotheken gewürdigt:
S. 56: “Die Förderung der Literatur umfasst die Lese- sowie die Autorenförderung. Für den offenen Zugang zu Büchern und anderen Medien leisten unsere Bibliotheken eine unverzichtbare Arbeit. Deshalb wollen wir ein abgestuftes und effektiv arbeitendes Bibliothekssystem erhalten und fördern. Der Übergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft wird von gewaltigen kulturellen Brüchen begleitet sein. Deshalb wird der kulturellen Kompetenz eine gesteigerte Bedeutung zukommen. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen kulturellen Bildung liegt in gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern und engagierten Lehrkräften, die mit Sachkenntnis und Leidenschaft Kunst und Kultur in Theorie und Praxis vermitteln.”
Auf S. 57 wird die Digitalisierung von Kulturgut thematisiert. Im Vordergrund stehen zwar Museen. Da aber allgemein von Sammlugen die Rede ist und überdies auch Archive erwähnt werden, kann man die Ausssagen auch auf bibliothekarische Sammlungen beziehen:
“Die Digitalisierung der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Sammlungen ist eine bedeutende Aufgabe für die Zukunft. Die virtuelle Verfügbarmachung unserer Museumsschätze ist ein weiterer Schritt zur Teilhabegerechtigkeit und gleichzeitig eine wichtige Quelle für neue Erkenntnisse in der historischen Forschung. Um Dokumentation, Restauration und Konservierung der Sammlungsbestände in kommunal oder privat getragenen Museen zu fördern, wollen wir Sammlungs- und Restaurationsverbünde befördern, die sich auch für die kulturelle Bildung von Schülerinnen und Schülern engagieren. … Deshalb werden wir unsere Archivbestände und Sammlungen durch Digitalisierung virtuell verfügbar machen …”
SPD
Im Wahlprogramm der SPD sucht man bibliothekspolitische Themen vergebens. In der Kulturpolitik gibt es, liest man sich S. 49 durch, offenbar nur Theater, Orchester und die freie Szene.
DIE LINKE
In ihrem Wahlprogramm geht DIE LINKE auf Fahrbibliotheken ein:
“DIE LINKE Sachsen-Anhalt will für den ländlichen Raum Förderprogramme zur Anschaffung bzw. zum Umbau von Fahrzeugen für rollende Lebensmittelläden, Bibliotheken u.ä. auflegen.” (S. 8)
Bibliotheken werden als Einrichtungen der kulturellen Bildung gewürdigt:
“Mit den erzielten finanziellen Mitteln aus unserem Kulturfördergesetz wollen wir vor allem den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Einrichtungen der kulturellen Bildung – darunter Musikschulen und Bibliotheken – verbessern.“ (S. 16)
Das Kulturfördergesetz soll eine Art Umlagefinanzierung für Kultur schaffen, vgl. S. 40.
Bibliotheken gehören zur kulturellen Identitätsstiftung im Land:
“Zu den identitätsstiftenden kulturellen Reichtümern des Landes gehören die Museen und Gedenkstätten, die Bibibliotheken, die Kunstvereine und Stiftungen, die Theater- und Orchesterlandschaft, die Dome und Schlösser sowie die vielfältigen Einrichtungen zeitgenössischer Kunst und Kultur ebenso wie die zahlreichen Orte kultureller Bildung.“ (S. 46)
Auf S. 41 finden sich Aussagen zur OER:
“Ein verlässlicher und gleichberechtigter Zugang zum Internet ist in einer Wissensgesellschaft eine Basis für Teilhabe an demokratischen Diskur-sen. Wir setzen uns für eine stärkere Einbindung von Internet und digitalen Medien in den Angeboten von Kita, Schule sowie der Kinder- und Jugendhilfe ein. Insbesondere der offene Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln nach »Open Educational Ressources«-Standards soll Bestandteil formellen und informellen Lernens sein.”
GRÜNE
Die Grünen ordnen Bibliotheksthemen in ihrem Wahlprogramm auf S. 24 unter dem Oberbegriff des Zugangs zu Informationen ein. Sie fordern eine kommunale Pflichtaufgabe:
“Informationen allen zugänglich machen
Wir wollen die öffentlichen Bibliotheken erhalten und ihre Angebote ausweitenund elektronisch zugänglich machen. Wir sehen dies als kommunale Pflichtaufgabe. Der Zugang zu Wissens- und Informationsbeständen ist einelementares Grundrecht. Bibliotheken und Schulen wollen wir vernetzen undgerade im ländlichen Raum zu Kultur- und Bildungszentren vor Ort entwickeln.Alle Menschen müssen ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet haben, insbesondere zur ständigen Fortbildung. Bibliotheken verstehen wir daher als Bildungseinrichtungen und Medienvermittler.
Zum freien Zugang zu Informationen gehören auch verlässliche Informationsträger. Deswegen wollen wir in unserem Bundesland Werbung,Sponsoring und andere Versuche der Einflussnahme, wie kostenlose„Unterrichtsmaterialien“ mit einseitiger Ausrichtung an bestimmten Interessen,an Kindertagesstätten und Schulen verbieten.
Mit staatlichen Geldern erforschtes Wissen gehört der Allgemeinheit und mussfrei verfügbar sein. Wir unterstützen daher nachdrücklich „Open Access“-Initiativen und Netzneutralität.“
Bibliotheken sind Teil der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts und gehören zur kulturellen Infrastruktur des Landes, vgl. S. 63
Bibliotheken sollen niederschwellige öffentliche Kulturräume bilden:
“Vor allem Kinder und Jugendlichebrauchen öffentliche Räume, in denen sie ihre Kreativität entfalten können.Ihr Zugang zu Musikschulen, Bibliotheken, Theater- oder Tanzprojekten darfnicht am Geldbeutel der Eltern scheitern.“ (S. 64)
Im ländlichen Raum setzt man auf Fahrbibliotheken, S. 64.
F.D.P.
Im Wahlprogramm der F.D.P. gibt es nur Kulturtourismus, Theater und Musikschulen.
AfD
Bibliotheken - traditionell Orte selbstbestimmter Reflexion - kommen erwartungsgemäß im Wahlprogramm der AfD nicht vor.
Ansonsten gibt es nur Museen, Theater und Orchester:
“Museen, Orchester und Theater sind in der Pflicht, einen positiven Bezug zur eigenen Heimat zu fördern.“ S. 20
Aber vielleicht sind Bibliotheken ja mitgemeint, wenn es auf S. 20 f. heißt:
“Kulturpolitik darf sich nicht auf die medienwirksame Eröffnung von Großprojekten oder die Übergabe von Förderbescheiden beschränken, sondern sollte ebenso für den Erhalt der vielen hundert kleinen Kultureinrichtungen sorgen.”
Dienstag, 23. Februar 2016
Bibliothekspolitik in Baden-Württemberg - ein Blick in die Wahlprogramme
CDU
Im Wahlprogramm der CDU kommen Bibliotheken nicht vor, obwohl sogar die Amateurtheater ausdrücklich erwähnt werden (S. 136 und S. 138):
“Neben kulturellen Leuchttürmen und Sehens-würdigkeiten gibt es im ganzen Land ein reiches Angebot an kulturellen Einrichtungen: Jugend-musikschulen, Jugendkunstschulen, private, kommunale und staatliche Museen, Theater, Galerien, soziokulturelle Zentren, Amateurmusik- und Amateurtheatergruppen, kulturorientierte Ar-beitsgemeinschaften sowie Vereine und Verbände, die Kulturarbeit leisten. Wir wollen die kulturelle Bildung in Schulen, in der Erwachsenenbildung, in Kommunen und Verbänden ausbauen.” (S. 138)
Interessant sind aber Aussagen zur digitalen Langzeitarchivierung auf S. 46
“Im Zuge der Digitalisierung ist die Frage der Langzeitnutzbarkeit und -archivierung der Daten von wesentlicher Bedeutung. Hier gilt es Konzepte, Verfahren und Standards für den Erhalt digitaler Kulturgüter und für die langfristige Nutzung dieser Wissensbestände zu entwickeln.”
Hier fehlt freilich das Urheberrecht, das neben der Technik das größte Problem für die digitale Langzeitarchivierung darstellt.
Beim Thema “Open Access” wird auf S. 46 Bezug genommen zu den von der Landesregierung im Landeshochschulgesetz einführten OA-Pflicht:
“Die grün-rote Vorgabe, wissenschaftliche Literatur und wissenschaftliche Ergebnisse durch „Open Access“ für alle Nutzerinnen und Nutzer frei, ohne Kosten und Nutzungsbarrieren, zugänglich zu machen, halten wir für falsch, sie stellt in unseren Augen eine unzulässige Fremd-bestimmung für die Forschenden dar. Wir wollen „Open Access“ wissenschaftsadäquat durch An-reizmechanismen weiterentwickeln, die Entschei-dung, ob der „Open Access-Weg“ gegangen wird, wollen wir den Forschenden selbst überlassen.”
Interessant und offen für unterschiedliche Lesarten sind Aussagen zum Urheberrecht:
“Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urheberrecht einfacher, praktikabler, transparenter und konsistenter gestaltet wird. Bei dem Interessensausgleich zwischen Verlagen mit ihrer berechtigten Erwartung fairer Markt-bedingungen und Nutzern mit ihrer Erwartung an eine grundsätzlich kostenlose Bereitstellung von digitalen Inhalten gilt es, die technologische Entwicklung und den Verbreitungsgrad der Digi-talisierung zu befördern und nicht zu behindern.“ (S. 46).
GRÜNE
Die Grünen haben in ihrem 249 Seiten starken Wahlbuchprogramm auf S. 114 Bibliotheken zusammen mit den Volkshochschulen unter der Überschrift “Lebenslanges Lernen leben” behandelt:
“Bibliotheken tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche an die Welt der Literatur und des Wissens heranzuführen. Allen Menschen bieten sie die Möglichkeit zu kultureller Teilhabe und den Zugang zu Medien und Wissen. Neben den beiden Landesbibliotheken und den wissenschaftlichen Bibliotheken, die wir zu umfassenden Informationszentren wei-terentwickeln wollen, wollen wir die Rolle der öffentlichen Bibliotheken überall im Land würdigen. Insbesondere dort, wo Bibliotheken neue Wege gehen und zu Einrichtungen einer umfassenden Medienbildung werden, halten wir eine Unterstützung für wichtig.”
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Aussage, die unausgesprochen Kriterien eines Bibliotheksgesetzes enthält, in einem gesetzgeberischen Vorhaben verdichtet. Das ist insoweit nicht unwahrscheinlich, als heute schon Öffentliche Bibliotheken und Volkshochschulen zusammen im Weiterbildungsförderungsgesetz geregelt sind.
Im Kontext der Hochschulen werden Bibliotheken zusammen mit den Rechenzentren als Informationszentren bezeichnet (S. 121), was dem Sprachgebrauch des von der Vorgängerregierung novellierten Landeshochschulgesetzes entspricht.
Das Thema “Digitalisierung” wird auf den Museumsbereich verengt:
“Auch Kunst und Kultur werden durch die Digitalisierung vor große Herausforderungen gestellt. Mit einem Sonderprogramm wollen wir darum unter anderem die Museen bei der Digitalisierung von Kulturgütern unterstützen, um die Kulturlandschaft Baden-Württembergs in die Zukunft zu begleiten und unsere Landesschätze einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.” (S. 241)
Hervorzuheben ist, dass beim Thema “Urheberrecht” das Problem der digitalen Langzeitarchivierung erkannt wurde:
“Vor dem Hintergrund der Digitalisierung setzen wir GRÜNE uns für ein zeitgemäßes Urheberrecht ein, das eine gerechte Vergütung sichert, kreatives Schaffen, wissenschaftliche Arbeit und Maßnahmen zur digitalen Langzeitarchivierung erleichtert und zudem die Kriminalisierung von Nutzerinnen und Nutzern verhindert und den Abmahnmissbrauch beendet.” (S. 242)
SPD
Die SPD behandelt in ihrem Wahlprogramm Bibliotheken als Bildungseinrichtungen im Kontext der Schulen:
“Aber wir wollen auch im außerschulischen Bereich die kulturelle Bildung
weiter fördern, indem Einrichtungen wie Museen und Theater, aber auch Musik- und Kunsthochschulen sowie Bibliotheken ihre bereits vielfältigen Vermittlungsangebote auf alle Lebens- und damit Bildungsphasen erweitern können.“ (S. 43)
Im Bereich der Hochschulen sollen OER und Fernlehre gefördert werden:
“Wir werden in den nächsten Jahren den Ausbau der lernendenzentrierten E-Learning-Ansätze und die Entwicklung der Open Educational Resources
(OER) in Baden-Württemberg vorantreiben und die entsprechende Etablierung der notwendigen Strukturen fokussieren.“ (S. 49)
Das Thema Urheberrecht wird unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes behandelt, wobei die Idee einer “digitalen Erschöpfung” mitklingt:
“Darüber hinaus wollen wir uns im Bund für ein zeitgemäßes Urheberrecht einsetzen. Auch Verbraucherinteressen, wie etwa das Interesse an langfristiger und geräteunabhängiger Nutzung von legal erworbenen digitalen Inhalten, sind
zu berücksichtigen. Um einem Akzeptanzverlust entgegenzutreten, müssen eine effektivere und verhältnismäßigere Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden sowie Maßnahmen zur Aufklärung und Stärkung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.“ S. 18
F.D.P.
Die F.D.P. erwähnt in ihrem Wahlprogramm Bibliotheken nicht, im Gegensatz zu den Theatern (S. 108 f.) und den Museen (S. 104, 110, 111), wobei auch die Heimtmuseen nicht vergessen (S. 110) und - ungewöhnlich für eine liberale Partei - auch die Theologischen Fakultäten positiv gewürdigt werden.
Es sollen digitale Medienkompetenzen gestärkt werden:
“Im allgemein- wie im berufsbildenden Bereich wer-den wir stärkere digitale Kompetenzen als eine Kernaufgabe der Schulen vorantreiben und Bildungseinrichtungen entsprechend ausstatten.” (S. 49).
Auf S. 113 gibt es einen kleinen archivpolitischen Akzent:
“eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Verbundarchivlösung für den Archivstandort Freiburg anstreben.”
Das Thema Schriftkultur wird nur im Verbund von Theater, Verlagen und Autoren gesehen; immerhin werden Bücher und Zeitungen genannt, S. 108.
DIE LINKE
Bibliotheken sollen nach dem Wahlprogramm DER LINKEN eine Pflichtaufgabe sein:
“Volkshochschulen, Bibliotheken und Musikschulen sind kulturelle Pflichtaufgaben. Das Land und die Kommunen müssen sie auskömmlich finanzieren und ihnen ermöglichen, ihren Lehrkräften eine Festanstellung anzubieten.” (S. 31).
Gefordert wird ein freier Eintritt in Bibliotheken und Museen:
“DIE LINKE setzt sich für den kostenlosen Zugang der Bevölkerung zu staatlich-kulturellen Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken ein.“ (S. 32).
Das Thema Urheberrecht wird unter Einnahmegesichtspunkten (professioneller) Kreativer betrachtet:
“DIE LINKE setzt sich für den Schutz kreativer Urheberrechte ein. Die Rechte der Urheber und Urheberinnen gegenüber den Verwertungsunter-nehmen sollen ausgebaut werden.” (S. 32).
AfD
Im Wahlprogramm der AfD finden sich keine bibliothekspolitischen Aussagen.
Im Wahlprogramm der CDU kommen Bibliotheken nicht vor, obwohl sogar die Amateurtheater ausdrücklich erwähnt werden (S. 136 und S. 138):
“Neben kulturellen Leuchttürmen und Sehens-würdigkeiten gibt es im ganzen Land ein reiches Angebot an kulturellen Einrichtungen: Jugend-musikschulen, Jugendkunstschulen, private, kommunale und staatliche Museen, Theater, Galerien, soziokulturelle Zentren, Amateurmusik- und Amateurtheatergruppen, kulturorientierte Ar-beitsgemeinschaften sowie Vereine und Verbände, die Kulturarbeit leisten. Wir wollen die kulturelle Bildung in Schulen, in der Erwachsenenbildung, in Kommunen und Verbänden ausbauen.” (S. 138)
Interessant sind aber Aussagen zur digitalen Langzeitarchivierung auf S. 46
“Im Zuge der Digitalisierung ist die Frage der Langzeitnutzbarkeit und -archivierung der Daten von wesentlicher Bedeutung. Hier gilt es Konzepte, Verfahren und Standards für den Erhalt digitaler Kulturgüter und für die langfristige Nutzung dieser Wissensbestände zu entwickeln.”
Hier fehlt freilich das Urheberrecht, das neben der Technik das größte Problem für die digitale Langzeitarchivierung darstellt.
Beim Thema “Open Access” wird auf S. 46 Bezug genommen zu den von der Landesregierung im Landeshochschulgesetz einführten OA-Pflicht:
“Die grün-rote Vorgabe, wissenschaftliche Literatur und wissenschaftliche Ergebnisse durch „Open Access“ für alle Nutzerinnen und Nutzer frei, ohne Kosten und Nutzungsbarrieren, zugänglich zu machen, halten wir für falsch, sie stellt in unseren Augen eine unzulässige Fremd-bestimmung für die Forschenden dar. Wir wollen „Open Access“ wissenschaftsadäquat durch An-reizmechanismen weiterentwickeln, die Entschei-dung, ob der „Open Access-Weg“ gegangen wird, wollen wir den Forschenden selbst überlassen.”
Interessant und offen für unterschiedliche Lesarten sind Aussagen zum Urheberrecht:
“Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urheberrecht einfacher, praktikabler, transparenter und konsistenter gestaltet wird. Bei dem Interessensausgleich zwischen Verlagen mit ihrer berechtigten Erwartung fairer Markt-bedingungen und Nutzern mit ihrer Erwartung an eine grundsätzlich kostenlose Bereitstellung von digitalen Inhalten gilt es, die technologische Entwicklung und den Verbreitungsgrad der Digi-talisierung zu befördern und nicht zu behindern.“ (S. 46).
GRÜNE
Die Grünen haben in ihrem 249 Seiten starken Wahlbuchprogramm auf S. 114 Bibliotheken zusammen mit den Volkshochschulen unter der Überschrift “Lebenslanges Lernen leben” behandelt:
“Bibliotheken tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche an die Welt der Literatur und des Wissens heranzuführen. Allen Menschen bieten sie die Möglichkeit zu kultureller Teilhabe und den Zugang zu Medien und Wissen. Neben den beiden Landesbibliotheken und den wissenschaftlichen Bibliotheken, die wir zu umfassenden Informationszentren wei-terentwickeln wollen, wollen wir die Rolle der öffentlichen Bibliotheken überall im Land würdigen. Insbesondere dort, wo Bibliotheken neue Wege gehen und zu Einrichtungen einer umfassenden Medienbildung werden, halten wir eine Unterstützung für wichtig.”
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Aussage, die unausgesprochen Kriterien eines Bibliotheksgesetzes enthält, in einem gesetzgeberischen Vorhaben verdichtet. Das ist insoweit nicht unwahrscheinlich, als heute schon Öffentliche Bibliotheken und Volkshochschulen zusammen im Weiterbildungsförderungsgesetz geregelt sind.
Im Kontext der Hochschulen werden Bibliotheken zusammen mit den Rechenzentren als Informationszentren bezeichnet (S. 121), was dem Sprachgebrauch des von der Vorgängerregierung novellierten Landeshochschulgesetzes entspricht.
Das Thema “Digitalisierung” wird auf den Museumsbereich verengt:
“Auch Kunst und Kultur werden durch die Digitalisierung vor große Herausforderungen gestellt. Mit einem Sonderprogramm wollen wir darum unter anderem die Museen bei der Digitalisierung von Kulturgütern unterstützen, um die Kulturlandschaft Baden-Württembergs in die Zukunft zu begleiten und unsere Landesschätze einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.” (S. 241)
Hervorzuheben ist, dass beim Thema “Urheberrecht” das Problem der digitalen Langzeitarchivierung erkannt wurde:
“Vor dem Hintergrund der Digitalisierung setzen wir GRÜNE uns für ein zeitgemäßes Urheberrecht ein, das eine gerechte Vergütung sichert, kreatives Schaffen, wissenschaftliche Arbeit und Maßnahmen zur digitalen Langzeitarchivierung erleichtert und zudem die Kriminalisierung von Nutzerinnen und Nutzern verhindert und den Abmahnmissbrauch beendet.” (S. 242)
SPD
Die SPD behandelt in ihrem Wahlprogramm Bibliotheken als Bildungseinrichtungen im Kontext der Schulen:
“Aber wir wollen auch im außerschulischen Bereich die kulturelle Bildung
weiter fördern, indem Einrichtungen wie Museen und Theater, aber auch Musik- und Kunsthochschulen sowie Bibliotheken ihre bereits vielfältigen Vermittlungsangebote auf alle Lebens- und damit Bildungsphasen erweitern können.“ (S. 43)
Im Bereich der Hochschulen sollen OER und Fernlehre gefördert werden:
“Wir werden in den nächsten Jahren den Ausbau der lernendenzentrierten E-Learning-Ansätze und die Entwicklung der Open Educational Resources
(OER) in Baden-Württemberg vorantreiben und die entsprechende Etablierung der notwendigen Strukturen fokussieren.“ (S. 49)
Das Thema Urheberrecht wird unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes behandelt, wobei die Idee einer “digitalen Erschöpfung” mitklingt:
“Darüber hinaus wollen wir uns im Bund für ein zeitgemäßes Urheberrecht einsetzen. Auch Verbraucherinteressen, wie etwa das Interesse an langfristiger und geräteunabhängiger Nutzung von legal erworbenen digitalen Inhalten, sind
zu berücksichtigen. Um einem Akzeptanzverlust entgegenzutreten, müssen eine effektivere und verhältnismäßigere Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden sowie Maßnahmen zur Aufklärung und Stärkung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.“ S. 18
F.D.P.
Die F.D.P. erwähnt in ihrem Wahlprogramm Bibliotheken nicht, im Gegensatz zu den Theatern (S. 108 f.) und den Museen (S. 104, 110, 111), wobei auch die Heimtmuseen nicht vergessen (S. 110) und - ungewöhnlich für eine liberale Partei - auch die Theologischen Fakultäten positiv gewürdigt werden.
Es sollen digitale Medienkompetenzen gestärkt werden:
“Im allgemein- wie im berufsbildenden Bereich wer-den wir stärkere digitale Kompetenzen als eine Kernaufgabe der Schulen vorantreiben und Bildungseinrichtungen entsprechend ausstatten.” (S. 49).
Auf S. 113 gibt es einen kleinen archivpolitischen Akzent:
“eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Verbundarchivlösung für den Archivstandort Freiburg anstreben.”
Das Thema Schriftkultur wird nur im Verbund von Theater, Verlagen und Autoren gesehen; immerhin werden Bücher und Zeitungen genannt, S. 108.
DIE LINKE
Bibliotheken sollen nach dem Wahlprogramm DER LINKEN eine Pflichtaufgabe sein:
“Volkshochschulen, Bibliotheken und Musikschulen sind kulturelle Pflichtaufgaben. Das Land und die Kommunen müssen sie auskömmlich finanzieren und ihnen ermöglichen, ihren Lehrkräften eine Festanstellung anzubieten.” (S. 31).
Gefordert wird ein freier Eintritt in Bibliotheken und Museen:
“DIE LINKE setzt sich für den kostenlosen Zugang der Bevölkerung zu staatlich-kulturellen Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken ein.“ (S. 32).
Das Thema Urheberrecht wird unter Einnahmegesichtspunkten (professioneller) Kreativer betrachtet:
“DIE LINKE setzt sich für den Schutz kreativer Urheberrechte ein. Die Rechte der Urheber und Urheberinnen gegenüber den Verwertungsunter-nehmen sollen ausgebaut werden.” (S. 32).
AfD
Im Wahlprogramm der AfD finden sich keine bibliothekspolitischen Aussagen.
Samstag, 7. Februar 2015
Hamburger Wahlprogramme und Bibliotheken (2015)
SPD
Bibliotheken werden kurz erwähnt:
„Die Weiterentwicklung von Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten ist ein wichtiger Baustein der Integrations-, Bildungs- und Sozialpolitik. Dazu gehört, dass wir die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen weiter modernisieren.“
S. 54
Digitalisierung wird auch angesprochen:
„Digitale Medien müssen an der Hochschule genauso selbstverständlich sein wie bewährte herkömmliche Lehr- und Lernmittel. Dazu gehört der Einsatz der klassischen E-Learning-Formate ebenso wie die Bereitschaft der Hochschulen, digitale Lehrangebote einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, z.B. in Form sog. MOOCs ('Massive Open Online Courses'). Wir werden die digitale Sicherung und Aufarbeitung von Buchbeständen und Hamburgischem Kulturgut vorantreiben.“
S. 49
FDP
Für die Liberalen sind Bibliotheken keine ausdrückliche Erwähnung wert:
„Große Bühnen, Museen und Ausstellungshäuser, eine lebendige Offszene und vielfältige Künstlerinitiativen prägen das kulturelle Bild der Stadt.“
S. 15
"Die Förderung der freien Musik-, Kunst-, Theater- und Literaturszene und ebenso die Arbeit der Theater, Konzerthäuser, Museen, Hochschulen und Universitäten als traditionell herausragende Institutionen zeugen von Vielfalt und Lebendigkeit Hamburgs.
S. 16
CDU
Bibliotheken sind bei der CDU irgendwie "etc.", explizite Erwähnungen gibt es nicht:
"Bei allen Kulturinstitutionen (Theater, Museen, Orchester, Stadtteilkultur etc.) werden Tarifsteigerungen ausgeglichen."
S. 46
Die Grünen
Bibliotheken werden ausdrücklich erwähnt:
"Bürgerhäuser, Begegnungsstätten, Jugendhilfe- und Stadtteilkultureinrichtungen, Bücherhallen, Sportplätze und Parks sind genauso wichtig für das gesellschaftliche Leben wie Familienzentren, Arbeitslosenhilfe oder Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten. Diese Anlaufstellen fördern die Teilhabe an Bildung, Arbeit, Gesundheit und Freizeit und müssen daher gestärkt werden und auskömmlich finanziert sein."
S. 56
"Um allen Hamburgerinnen und Hamburgern die Schätze der Kultur zu erschließen, brauchen wir eine lebendige, offene Kultur im Stadtteil, die an die Lebensrealitäten vor Ort anknüpft. Stadtteilkulturzentren, Bücherhallen und Geschichtswerkstätten liefern dafür die passende Infrastruktur. Wir wollen sie erhalten und mehr fördern, auch mit Mitteln aus der Kulturtaxe."
S. 104
Auch Open Access ist Thema, es deutet sich an, dass eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung angedacht wird:
"Wir setzen uns dafür ein, dass die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung möglichst frei zugänglich gemacht werden. Wir wollen den Open-Access-Gedanken fördern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermutigen, das Recht auf Zweitveröffentlichung tatsächlich in Anspruch zu nehmen."
S. 95
"Wir wollen Sammlungen von digitalen Gemeingütern auf- und ausbauen. Dazu gehört auch, dass alle mit öffentlichen Geldern erstellten wissenschaftlichen Publikationen von Angehörigen hamburgischer Hochschulen frei im Internet zugänglich sein müssen (Open Access)."
S. 112
Man möchte sich auch mit "Urheberrecht" beschäftigen, auch wenn es hierfür keine Landeskompetenz gibt und das Thema in einem Landtagswahlprogramm daher etwas fehl am Platz ist:
"Wir wollen uns für Regelungen stark machen, die in der digitalen Welt sowohl die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer als auch die der Urheberinnen und Urheber berücksichtigen. Eine Anpassung der bestehenden urheberrechtlichen Regelungen an die digitale Realität sowie ein größeres Verständnis für urheberrechtliche Belange bei der digitalen Nutzung ist offensichtlich drängend. Denn auch im digitalen Zeitalter bedürfen Wissen und Kreativität des Schutzes. Ebenso dringlich wie grundlegend ist die Unterbindung der aktuellen Praxis des Abmahnwesens."
S. 114
Piraten
Bibliotheken werden explizit thematisiert:
"Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die kostenlose Nutzung von öffentlichen Bücherhallen für alle ein. Als ersten Schritt fordern wir, jegliche Gebühren für die Nutzung der vor Ort vorhandenen Bestände der Bücherhallen für die Empfänger von Transferleistungen mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Dies gilt für Kundenkarten, Anmeldegebühren, Gebühren aus Leihverkehr und Vorbestellung, nicht für sonstige Kosten (Säumnisgebühren, Anschriftenermittlung etc.)"
Behandelt wird auch das digitale kulturelle Gedächtnis:
"Die Piratenpartei Hamburg erachtet Software als Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Ähnlich wie Bücher, Kunst und andere Zeugnisse von Gesellschaft und Geschichte soll dieses 'Digitale Erbe' archiviert, konserviert und zur Anschauung erhalten werden. Bibliotheken, Museen und andere Einrichtungen zum Erhalt von Kulturgütern sollen in solchen Bemühungen unterstützt werden. Insbesondere sollen Technologien gefördert werden, die auf den Erhalt von Speichermedien und die Entwicklung neuer, langlebiger digitaler Speicher abzielen.
Auch im Internet werden ständig Kulturgüter wie Blogeinträge, Grafiken und mehr veröffentlicht. Diese sind durch das schlichte Auslaufen eines Vertrags oder Abschalten eines Servers in ihrer Existenz bedroht. Die Piratenpartei Hamburg hält diese Güter ebenfalls für erhaltenswert und möchte neue wie bestehende Bestrebungen und Initiativen unterstützen und fördern, deren Ziel die Archivierung von im Internet veröffentlichten Inhalten ist."
Die Linke
Bibliotheken werden im Zusammenhang mit Medienkompetenz und demokratischer Öffentlichkeit thematisiert:
"Eine Medienkompetenzförderung, die allen Menschen vom Kindesalter an Teilhabe ermöglicht. Zur Fortentwicklung kritischer Öffentlichkeit müssen die Öffentlichen Bücherhallen, Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive gesichert und ausgebaut werden."
S. 30
AfD
Bibliotheken kommen bei der AfD nicht vor ...
Fazit
Ein Bibliotheksgesetz, wie es in den vergangenen Jahren die politischen Programme dominiert hat, ist in Hamburg nicht in Sicht. Schlimmer ist aber, dass es überhaupt kein eigenständiges Politikfeld "Bibliothek" gibt. Dass Bibliotheken teilweise noch nicht einmal als Kultureinrichtung ausdrücklich erwähnt werden, zeigt eindrücklich, dass sie im "Niemandsland" zwischen Kultur und Bildung leicht unsichtbar zu werden drohen. Positiv ist, dass über alle Parteiprogramme hinweg praktisch alle relevanten bibliothekspolitischen Themen angesprochen werden. Es fehlt aber die konzeptionelle Klammer, die bei keiner Partei, sieht man einmal von guten Ansätzen bei den Piraten ab, zu finden ist.
Bibliotheken werden kurz erwähnt:
„Die Weiterentwicklung von Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten ist ein wichtiger Baustein der Integrations-, Bildungs- und Sozialpolitik. Dazu gehört, dass wir die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen weiter modernisieren.“
S. 54
Digitalisierung wird auch angesprochen:
„Digitale Medien müssen an der Hochschule genauso selbstverständlich sein wie bewährte herkömmliche Lehr- und Lernmittel. Dazu gehört der Einsatz der klassischen E-Learning-Formate ebenso wie die Bereitschaft der Hochschulen, digitale Lehrangebote einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, z.B. in Form sog. MOOCs ('Massive Open Online Courses'). Wir werden die digitale Sicherung und Aufarbeitung von Buchbeständen und Hamburgischem Kulturgut vorantreiben.“
S. 49
FDP
Für die Liberalen sind Bibliotheken keine ausdrückliche Erwähnung wert:
„Große Bühnen, Museen und Ausstellungshäuser, eine lebendige Offszene und vielfältige Künstlerinitiativen prägen das kulturelle Bild der Stadt.“
S. 15
"Die Förderung der freien Musik-, Kunst-, Theater- und Literaturszene und ebenso die Arbeit der Theater, Konzerthäuser, Museen, Hochschulen und Universitäten als traditionell herausragende Institutionen zeugen von Vielfalt und Lebendigkeit Hamburgs.
S. 16
CDU
Bibliotheken sind bei der CDU irgendwie "etc.", explizite Erwähnungen gibt es nicht:
"Bei allen Kulturinstitutionen (Theater, Museen, Orchester, Stadtteilkultur etc.) werden Tarifsteigerungen ausgeglichen."
S. 46
Die Grünen
Bibliotheken werden ausdrücklich erwähnt:
"Bürgerhäuser, Begegnungsstätten, Jugendhilfe- und Stadtteilkultureinrichtungen, Bücherhallen, Sportplätze und Parks sind genauso wichtig für das gesellschaftliche Leben wie Familienzentren, Arbeitslosenhilfe oder Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten. Diese Anlaufstellen fördern die Teilhabe an Bildung, Arbeit, Gesundheit und Freizeit und müssen daher gestärkt werden und auskömmlich finanziert sein."
S. 56
"Um allen Hamburgerinnen und Hamburgern die Schätze der Kultur zu erschließen, brauchen wir eine lebendige, offene Kultur im Stadtteil, die an die Lebensrealitäten vor Ort anknüpft. Stadtteilkulturzentren, Bücherhallen und Geschichtswerkstätten liefern dafür die passende Infrastruktur. Wir wollen sie erhalten und mehr fördern, auch mit Mitteln aus der Kulturtaxe."
S. 104
Auch Open Access ist Thema, es deutet sich an, dass eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung angedacht wird:
"Wir setzen uns dafür ein, dass die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung möglichst frei zugänglich gemacht werden. Wir wollen den Open-Access-Gedanken fördern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermutigen, das Recht auf Zweitveröffentlichung tatsächlich in Anspruch zu nehmen."
S. 95
"Wir wollen Sammlungen von digitalen Gemeingütern auf- und ausbauen. Dazu gehört auch, dass alle mit öffentlichen Geldern erstellten wissenschaftlichen Publikationen von Angehörigen hamburgischer Hochschulen frei im Internet zugänglich sein müssen (Open Access)."
S. 112
Man möchte sich auch mit "Urheberrecht" beschäftigen, auch wenn es hierfür keine Landeskompetenz gibt und das Thema in einem Landtagswahlprogramm daher etwas fehl am Platz ist:
"Wir wollen uns für Regelungen stark machen, die in der digitalen Welt sowohl die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer als auch die der Urheberinnen und Urheber berücksichtigen. Eine Anpassung der bestehenden urheberrechtlichen Regelungen an die digitale Realität sowie ein größeres Verständnis für urheberrechtliche Belange bei der digitalen Nutzung ist offensichtlich drängend. Denn auch im digitalen Zeitalter bedürfen Wissen und Kreativität des Schutzes. Ebenso dringlich wie grundlegend ist die Unterbindung der aktuellen Praxis des Abmahnwesens."
S. 114
Piraten
Bibliotheken werden explizit thematisiert:
"Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die kostenlose Nutzung von öffentlichen Bücherhallen für alle ein. Als ersten Schritt fordern wir, jegliche Gebühren für die Nutzung der vor Ort vorhandenen Bestände der Bücherhallen für die Empfänger von Transferleistungen mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Dies gilt für Kundenkarten, Anmeldegebühren, Gebühren aus Leihverkehr und Vorbestellung, nicht für sonstige Kosten (Säumnisgebühren, Anschriftenermittlung etc.)"
Behandelt wird auch das digitale kulturelle Gedächtnis:
"Die Piratenpartei Hamburg erachtet Software als Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Ähnlich wie Bücher, Kunst und andere Zeugnisse von Gesellschaft und Geschichte soll dieses 'Digitale Erbe' archiviert, konserviert und zur Anschauung erhalten werden. Bibliotheken, Museen und andere Einrichtungen zum Erhalt von Kulturgütern sollen in solchen Bemühungen unterstützt werden. Insbesondere sollen Technologien gefördert werden, die auf den Erhalt von Speichermedien und die Entwicklung neuer, langlebiger digitaler Speicher abzielen.
Auch im Internet werden ständig Kulturgüter wie Blogeinträge, Grafiken und mehr veröffentlicht. Diese sind durch das schlichte Auslaufen eines Vertrags oder Abschalten eines Servers in ihrer Existenz bedroht. Die Piratenpartei Hamburg hält diese Güter ebenfalls für erhaltenswert und möchte neue wie bestehende Bestrebungen und Initiativen unterstützen und fördern, deren Ziel die Archivierung von im Internet veröffentlichten Inhalten ist."
Die Linke
Bibliotheken werden im Zusammenhang mit Medienkompetenz und demokratischer Öffentlichkeit thematisiert:
"Eine Medienkompetenzförderung, die allen Menschen vom Kindesalter an Teilhabe ermöglicht. Zur Fortentwicklung kritischer Öffentlichkeit müssen die Öffentlichen Bücherhallen, Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive gesichert und ausgebaut werden."
S. 30
AfD
Bibliotheken kommen bei der AfD nicht vor ...
Fazit
Ein Bibliotheksgesetz, wie es in den vergangenen Jahren die politischen Programme dominiert hat, ist in Hamburg nicht in Sicht. Schlimmer ist aber, dass es überhaupt kein eigenständiges Politikfeld "Bibliothek" gibt. Dass Bibliotheken teilweise noch nicht einmal als Kultureinrichtung ausdrücklich erwähnt werden, zeigt eindrücklich, dass sie im "Niemandsland" zwischen Kultur und Bildung leicht unsichtbar zu werden drohen. Positiv ist, dass über alle Parteiprogramme hinweg praktisch alle relevanten bibliothekspolitischen Themen angesprochen werden. Es fehlt aber die konzeptionelle Klammer, die bei keiner Partei, sieht man einmal von guten Ansätzen bei den Piraten ab, zu finden ist.
Dienstag, 16. September 2014
Anhörung zum Landesbibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz
Heute war im Wappensaal des Landtags von Rheinland-Pfalz die öffentliche Anhörung im zuständigen Kulturausschuss zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/3660). Die Anhörung war mit rund 25 Gästen gut besucht.
Für die Landesregierung hat der Kulturstaatssekretär Walter Schumacher an der Anhörung teilgenommen. Geladen waren fünf Sachverständige, die alle im Vorfeld auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben hatten. Die Sachverständigen haben der Reihe nach vorgetragen. Unmittelbar im Anschluss an eine Stellungnahme gab es jeweils eine Fragerunde.
Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Landrat Ernst Walter Görisch, begrüßte das Vorhaben. Er betonte die Wichtigkeit von Bibliotheken für das Grundrecht der Informationsfreiheit. Positiv wurde gewertet, dass es KEINE kommunale Pflichtaufgabe Bibliothek gibt und dass die Kommunen einen substanziellen Spielraum behalten, wie sie das bibliothekarische Angebot auf kommunaler Eben gestalten. Als Beispiele für spezifische Lösungen wurden institutionelle Kooperationen von Schulbibliotheken und Öffentlichen Bibliotheken genannt. Hinsichtlich der Bibliothekförderung wurde angemerkt, dass man sich Hilfen auch für den Ausbau und den Betrieb von Bibliotheken und nicht bloß Projektförderung wünsche. Bei der im Grundsatz begrüßten Ausweitung des Pflichtexemplarrechts auf Netzpublikationen wurde angefragt, ob denn wirklich jede Netzpublikation abzuliefern sei. In der anschließenden Fragerunde ging es um die ehrenamtliche Bibliotheksarbeit. Hier wurde betont, dass mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Bibliothekswesen zwar eine Professionalisierung nötig sei, Ehrenamtliche jedoch weiter in die Bibliotheksarbeit eingebunden bleiben sollten.
Für das Landesbibliothekszentrum (LBZ) hat Herr Günter Pflaum, der stellvertretende Leiter des LBZ zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er betonte, dass es wichtig sei, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen gleichermaßen umfasse. Begrüßt wurde auch, dass nunmehr in einem Gesetzeswerk alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Zwei Punkte wurden anschließend besonders herausgehoben, nämlich erstens die geplante aktuelle, auch Netzpublikationen umfassende Regelung des Pflichtexemplarrechts und zweitens die Bedeutung des Gesetzes für die Öffentlichen Bibliotheken, die eine politische Aufwertung durch das Gesetz angesichts der aktuellen Herausforderungen (Positionierung als Bildungseinrichtung, neue technische Entwicklungen, Angebote von eBooks) sehr gut gebrauchen können. Was die finanzielle Ausstattung der Bibliotheken angeht, so wurde auf das niedrige Niveau der Bibliotheksmitteln in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Auch wenn in dem Gesetz keine verbindliche Aufstockung der Mittel vorgesehen sei, so erhoffe man sich doch eine Aufwertung. Pflaum betonte zudem, dass die Förderung und Finanzierung von Bibliotheken mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Gemeinden mit Verfassungsrang sei. Gewünscht werde in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung mit den Volkshochschulen, jedenfalls was die Schaffung gesetzlicher Grundlagen angeht. Abschließend wurde noch ein Zusammenhang zum Abschlussbericht der EK Kultur von 2007 hergestellt. Pflaum wünschte sich eine parteiübergreifende Unterstützung für das Gesetz. In der anschließenden Fragerunde ging es um die Bedeutung der Wissenschaftlichen Stadtbibliotheken in Trier, Mainz und Worms, um die Abgrenzung des Sammelauftrages im Pflichtexemplarrecht im Bereich von Rundfunk und Fernsehen sowie um die Rolle der Bibliotheken im Bildungskonzept des Landes. Zum letzten Punkt wurden konkrete Beispiele einer gelungenen Sprach- und Leseförderung durch die Bibliotheken genannt.
Richard Stang von der Hochschule der Medien in Stuttgart hat in seiner Stellungnahme die Rolle der Bibliotheken als Bildungseinrichtungen hervorgehoben und deren soziale Funktion sowie ihre Bedeutung für Inklusion und Integration dargestellt. Dabei wurde betont, dass Bibliotheken praktisch die einzige kommunale Einrichtung sind, in der unterschiedliche Bildungsbereiche vernetzt und integriert werden können. Als Bildungseinrichtungen sollen Bibliotheken Wissensdienstleistungen anbieten und zudem die Medien- und Informationskompetenz ihre Nutzer stärken und trainieren. Interessant war der Vergleich zu den Volkshochschulen, die in der Regel nur ein starres Kurssystem anbieten können. Bibliotheken können hier ergänzend individuelle Lernmöglichkeiten schaffen. Die anschließende Fragerunde behandelte die soziale Dimension von Bibliotheken, vor allem ihre Bedeutung als lokaler Treffpunkt. Stang regte eine Projektförderung an, um Bibliotheken gerade im ländlichen Raum im Sinne eines sozialen Treffpunktes weiterzuentwickeln.
In meiner Stellungnahme habe ich die rechtliche Dimension des geplanten Gesetzes gewürdigt. Was die Öffentlichen Bibliotheken angeht, so ist es weniger strikt juristisch, sondern mehr planerisch-politisch zu verstehen. Rechtliche Schwerpunkte des Gesetzes sind demgegenüber die Bibliotheken als Bildungseinrichtungen sowie insbesondere Fragen des kulturellen Gedächtnisses in Gestalt des Pflichtexemplarrechts.
Ich habe betont, dass es sehr sachgerecht sei, das Pflichtexemplarrecht nun zusammen mit dem Organisationsrecht des Landesbibliothekszentrums in einem Gesetz zu regeln. Richtig seien auch parallele Regelungen zum Landesarchivgesetz, so dass nunmehr für zwei vergleichbare Kulturbereiche auch vergleichbare Rechtsgrundlagen existieren. Zu den recht zahlreichen Anmerkungen in meiner schriftlichen Stellungnahme habe ich bemerkt, dass es dabei in der Regel um mehr formale Fragen gehe, die im bisherigen Erarbeitungsverfahren des Gesetzes offenbar nur wenig Beachtung gefunden hätten. Insgesamt aber habe ich das Gesetz, wenn man von der fehlenden verbindlichen Förderung einmal absieht, als den besten derzeit vorliegenden Entwurf bezeichnet, der für weitere Bundesländer eine Vorbildfunktion haben kann. Im Zusammenhang mit der in mehreren Ländern zu beobachtenden Debatte um allgemeine Kulturfördergesetze habe ich noch betont, dass solche Gesetze zwar für die Förderung auf kommunaler Ebene einen sinnvollen Rahmen bilden können, für den Bibliotheksbereich wegen der vielen über den rein kommunalen Bereich hinausreichenden Themen (insbes. Pflichtexemplarrecht) und vor allem wegen der Vernetzung mit den wissenschaftlichen Bibliotheken auf ein Bibliotheksgesetz gleichwohl nicht verzichtet werden könne.
Für die Kirchen hat der Vertreter des Katholischen Büros Mainz, Ordinariatsdirektor Dieter Skala, die Bedeutung der kirchlichen öffentlichen Bibliotheken hervorgehoben, die weit mehr als die Hälfte aller öffentlichen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz unterhalten. Mit Blick auf das Gesetz wurde eine angemessene Berücksichtigung bei der Bibliotheksförderung angemahnt, die auch die wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft der Kirche berücksichtigen soll. Kritisch wurde noch angemerkt, dass eine geplante Verwaltungsvorschrift zur Bibliotheksförderung wegen der Anforderungen bei den Öffnungszeiten für viele kirchliche Bibliotheken den faktischen Ausschluss von der Förderung bedeuten werde. Mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung wurde zudem eine Gleichbehandlung der kirchlichen Bibliotheken mit den Bibliotheken in Trägerschaft der öffentlichen Hand gefordert.
Insgesamt war die Anhörung sehr ertragreich und konzentriert. Auch die Abgeordneten der Opposition (CDU) haben ein großes Interesse gezeigt. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass es in Rheinland-Pfalz ein Bibliotheksgesetz mit einem parteiübergreifenden Konsens geben könnte. Bemerkenswert war zudem die Aufgeschlossenheit der kommunalen Seite, die Bibliotheksgesetzen ansonsten oft recht reserviert gegenübersteht.
Für die Landesregierung hat der Kulturstaatssekretär Walter Schumacher an der Anhörung teilgenommen. Geladen waren fünf Sachverständige, die alle im Vorfeld auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben hatten. Die Sachverständigen haben der Reihe nach vorgetragen. Unmittelbar im Anschluss an eine Stellungnahme gab es jeweils eine Fragerunde.
Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Landrat Ernst Walter Görisch, begrüßte das Vorhaben. Er betonte die Wichtigkeit von Bibliotheken für das Grundrecht der Informationsfreiheit. Positiv wurde gewertet, dass es KEINE kommunale Pflichtaufgabe Bibliothek gibt und dass die Kommunen einen substanziellen Spielraum behalten, wie sie das bibliothekarische Angebot auf kommunaler Eben gestalten. Als Beispiele für spezifische Lösungen wurden institutionelle Kooperationen von Schulbibliotheken und Öffentlichen Bibliotheken genannt. Hinsichtlich der Bibliothekförderung wurde angemerkt, dass man sich Hilfen auch für den Ausbau und den Betrieb von Bibliotheken und nicht bloß Projektförderung wünsche. Bei der im Grundsatz begrüßten Ausweitung des Pflichtexemplarrechts auf Netzpublikationen wurde angefragt, ob denn wirklich jede Netzpublikation abzuliefern sei. In der anschließenden Fragerunde ging es um die ehrenamtliche Bibliotheksarbeit. Hier wurde betont, dass mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Bibliothekswesen zwar eine Professionalisierung nötig sei, Ehrenamtliche jedoch weiter in die Bibliotheksarbeit eingebunden bleiben sollten.
Für das Landesbibliothekszentrum (LBZ) hat Herr Günter Pflaum, der stellvertretende Leiter des LBZ zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er betonte, dass es wichtig sei, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen gleichermaßen umfasse. Begrüßt wurde auch, dass nunmehr in einem Gesetzeswerk alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Zwei Punkte wurden anschließend besonders herausgehoben, nämlich erstens die geplante aktuelle, auch Netzpublikationen umfassende Regelung des Pflichtexemplarrechts und zweitens die Bedeutung des Gesetzes für die Öffentlichen Bibliotheken, die eine politische Aufwertung durch das Gesetz angesichts der aktuellen Herausforderungen (Positionierung als Bildungseinrichtung, neue technische Entwicklungen, Angebote von eBooks) sehr gut gebrauchen können. Was die finanzielle Ausstattung der Bibliotheken angeht, so wurde auf das niedrige Niveau der Bibliotheksmitteln in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Auch wenn in dem Gesetz keine verbindliche Aufstockung der Mittel vorgesehen sei, so erhoffe man sich doch eine Aufwertung. Pflaum betonte zudem, dass die Förderung und Finanzierung von Bibliotheken mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Gemeinden mit Verfassungsrang sei. Gewünscht werde in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung mit den Volkshochschulen, jedenfalls was die Schaffung gesetzlicher Grundlagen angeht. Abschließend wurde noch ein Zusammenhang zum Abschlussbericht der EK Kultur von 2007 hergestellt. Pflaum wünschte sich eine parteiübergreifende Unterstützung für das Gesetz. In der anschließenden Fragerunde ging es um die Bedeutung der Wissenschaftlichen Stadtbibliotheken in Trier, Mainz und Worms, um die Abgrenzung des Sammelauftrages im Pflichtexemplarrecht im Bereich von Rundfunk und Fernsehen sowie um die Rolle der Bibliotheken im Bildungskonzept des Landes. Zum letzten Punkt wurden konkrete Beispiele einer gelungenen Sprach- und Leseförderung durch die Bibliotheken genannt.
Richard Stang von der Hochschule der Medien in Stuttgart hat in seiner Stellungnahme die Rolle der Bibliotheken als Bildungseinrichtungen hervorgehoben und deren soziale Funktion sowie ihre Bedeutung für Inklusion und Integration dargestellt. Dabei wurde betont, dass Bibliotheken praktisch die einzige kommunale Einrichtung sind, in der unterschiedliche Bildungsbereiche vernetzt und integriert werden können. Als Bildungseinrichtungen sollen Bibliotheken Wissensdienstleistungen anbieten und zudem die Medien- und Informationskompetenz ihre Nutzer stärken und trainieren. Interessant war der Vergleich zu den Volkshochschulen, die in der Regel nur ein starres Kurssystem anbieten können. Bibliotheken können hier ergänzend individuelle Lernmöglichkeiten schaffen. Die anschließende Fragerunde behandelte die soziale Dimension von Bibliotheken, vor allem ihre Bedeutung als lokaler Treffpunkt. Stang regte eine Projektförderung an, um Bibliotheken gerade im ländlichen Raum im Sinne eines sozialen Treffpunktes weiterzuentwickeln.
In meiner Stellungnahme habe ich die rechtliche Dimension des geplanten Gesetzes gewürdigt. Was die Öffentlichen Bibliotheken angeht, so ist es weniger strikt juristisch, sondern mehr planerisch-politisch zu verstehen. Rechtliche Schwerpunkte des Gesetzes sind demgegenüber die Bibliotheken als Bildungseinrichtungen sowie insbesondere Fragen des kulturellen Gedächtnisses in Gestalt des Pflichtexemplarrechts.
Ich habe betont, dass es sehr sachgerecht sei, das Pflichtexemplarrecht nun zusammen mit dem Organisationsrecht des Landesbibliothekszentrums in einem Gesetz zu regeln. Richtig seien auch parallele Regelungen zum Landesarchivgesetz, so dass nunmehr für zwei vergleichbare Kulturbereiche auch vergleichbare Rechtsgrundlagen existieren. Zu den recht zahlreichen Anmerkungen in meiner schriftlichen Stellungnahme habe ich bemerkt, dass es dabei in der Regel um mehr formale Fragen gehe, die im bisherigen Erarbeitungsverfahren des Gesetzes offenbar nur wenig Beachtung gefunden hätten. Insgesamt aber habe ich das Gesetz, wenn man von der fehlenden verbindlichen Förderung einmal absieht, als den besten derzeit vorliegenden Entwurf bezeichnet, der für weitere Bundesländer eine Vorbildfunktion haben kann. Im Zusammenhang mit der in mehreren Ländern zu beobachtenden Debatte um allgemeine Kulturfördergesetze habe ich noch betont, dass solche Gesetze zwar für die Förderung auf kommunaler Ebene einen sinnvollen Rahmen bilden können, für den Bibliotheksbereich wegen der vielen über den rein kommunalen Bereich hinausreichenden Themen (insbes. Pflichtexemplarrecht) und vor allem wegen der Vernetzung mit den wissenschaftlichen Bibliotheken auf ein Bibliotheksgesetz gleichwohl nicht verzichtet werden könne.
Für die Kirchen hat der Vertreter des Katholischen Büros Mainz, Ordinariatsdirektor Dieter Skala, die Bedeutung der kirchlichen öffentlichen Bibliotheken hervorgehoben, die weit mehr als die Hälfte aller öffentlichen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz unterhalten. Mit Blick auf das Gesetz wurde eine angemessene Berücksichtigung bei der Bibliotheksförderung angemahnt, die auch die wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft der Kirche berücksichtigen soll. Kritisch wurde noch angemerkt, dass eine geplante Verwaltungsvorschrift zur Bibliotheksförderung wegen der Anforderungen bei den Öffnungszeiten für viele kirchliche Bibliotheken den faktischen Ausschluss von der Förderung bedeuten werde. Mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung wurde zudem eine Gleichbehandlung der kirchlichen Bibliotheken mit den Bibliotheken in Trägerschaft der öffentlichen Hand gefordert.
Insgesamt war die Anhörung sehr ertragreich und konzentriert. Auch die Abgeordneten der Opposition (CDU) haben ein großes Interesse gezeigt. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass es in Rheinland-Pfalz ein Bibliotheksgesetz mit einem parteiübergreifenden Konsens geben könnte. Bemerkenswert war zudem die Aufgeschlossenheit der kommunalen Seite, die Bibliotheksgesetzen ansonsten oft recht reserviert gegenübersteht.
Montag, 8. September 2014
Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Thüringen 2014
Im Wahlprogramm der CDU werden Bibliotheken etwas lustlos kurz zwischen Theater und Kirmesverein erwähnt: "Wir wollen die kulturelle Spitzenleistung unser Theater und Orchester genauso fördern wie unsere Museen, Bibliotheken und die von vielen Vereinen, Kirchen und Initiativen getragene Breitenkultur von der Szenekultur in den Städten bis zu Kirmesvereinen oder Heimatstuben in den Dörfern."
Quelle: Der Thüringenplan 2014-2019, S. 74
Die SPD behandelt, und das verdient Aufmerksamkeit, das Thema Bibliotheken unter der Überschrift "Medienland Thüringen". Damit werden Bibliotheken etwas aus der "Kulturecke" herausgeholt:
"Bibliotheken wollen wir als Orte der Informationsvermittlung und medienpädagogischen Arbeit stärken. Daher unterstützen wir eine Integration kommunaler Medienzentren in öffentlichen Bibliotheken und wollen den Zugang zu Bibliotheken auch im ländlichen Raum sicherstellen. S. 9
Daneben werden Bibliotheken aber auch im Kulturbereich erwähnt:
"Bibliotheken sind nicht nur Orte der Information, sondern in vielen Gemeinden und Städten auch Orte der Begegnung, des Austausches und ein Mittelpunkt des kulturellen Lebens. Es muss auch zukünftig darum gehen, gemeinsam mit den Kommunen dieses Angebot zu erhalten. Wir wollen die Bibliotheken als außerschulischen Lernort stärken und mehr in die schulische Arbeit integrieren." S. 43
Interessant ist noch eine Digitalisierungsstrategie:
"Wir wollen die Möglichkeiten von digitalen Angeboten für die Teilhabe und die Vermittlung unseres kulturellen Erbes stärker nutzen. Dazu wollen wir den weiteren Aufbau eines zentralen Kultur- und Wissensportals weiter vorantreiben und als Beitrag Thüringens zur Deutschen Digitalen Bibliothek profilieren. Hierbei werden wir die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden gezielt bei Erstellung ihrer Angebote unterstützen. Den Zugang zu den wertvollen Beständen der Archive wollen wir für die Forschung und interessierte Öffentlichkeit durch eine Digitalisierungsinitiative erleichtern." S. 43
Etwas versteckt findet sich auch eine Aussage zu den Hochschulbibliotheken. Hier ist es offenbar denkbar, eine hochschulübergreifende Bibliotheksversorgung zu etablieren:
"Die spezifischen Profile der Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen sollen in Zukunft noch besser genutzt werden ... Hierzu werden wir die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Etablierung von Kooperationsplattformen fördern. Dabei soll auch die Kooperation in zentralen Bereichen, wie den Bibliotheken, Rechenzentren und der Liegenschaftsverwaltung, weiter ausgebaut werden. Für uns ist dabei klar: Kooperationen müssen stets die Qualität erhöhen, sie sind kein Sparmodell." S. 25
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 9
Der FDP fällt im knappen "Kulturteil" ihres Wahlprogramms zu Bibliotheken nichts ein. Bezeichnent ist, dass in Aufzählungen der Kultur- und Bildungseinrichtungen in Thüringen die am meisten besuchte Institution, nämnlich die Bibliothek, noch nicht einmal erwähnt bzw. als "etc". bezeichnet wird: "Netze vonTheatern, Orchestern, Museen, Burgen und Schlössern"
"Zentrale Bedeutung haben Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen etc."
Wahlprogramm, S. 53 f.
Die Grünen widmen Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm einen eigenen, recht differenzierten Abschnitt: "Flächendeckende Bibliotheksangebote sind für uns eine feste Säule unserer Kulturlandschaft. Dort, wo die Finanzierung fester Bibliotheken
schwierig wird, können regelmäßig verkehrende Bibliotheksbusse flexible Alternativen sein. Grundlage für ein attraktives Angebot ist eine gemeinsam mit den Bibliotheken entwickelte Bibliothekenentwicklungsplanung. Außerdem wollen wir den Kommunen über ein Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell – feste Zuschüsse für Anschaff ungen einerseits, Förderung innovativer Ansätze in der kulturellen Zusammenarbeit andererseits – mehr Spielräume bei der Förderung der Bibliotheken geben. Wir wollen, dass sich mehr öff entliche Bibliotheken an der Thüringer Onlinebibliothek (ThueBIBnet) beteiligen und werden dies von Seiten des Landes unterstützen." S. 53
Kurz erwähnt werde Bibliotheken dann noch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: "Wir Thüringerinnen und Thüringer werden weniger und leben länger; das Land und die Kommunen haben große finanzielle Probleme; immer weniger Menschen müssen für den Erhalt von Schwimmbädern, Bibliotheken und Straßen aufkommen ... – eine Herausforderung ..." S. 68
Es werden kommunale Kooperationen angemahnt: "Der gemeinsame Betrieb von Schwimmbädern, Bibliotheken oder Jugendklubs spart Kosten und sichert deren Erhalt." S. 69
Interessant sind Aussagen zur Medienkompetenz. Bibliotheken werden hier nicht direkt erwähnt: "Der informierte, selbstbestimmte und kritische Umgang mit Informationen und Medien ist mehr denn je eine Voraussetzung für die freie individuelle Entfaltung und die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Dennoch nehmen es meist nur die aufgeklärten Nutzerinnen und Nutzer des Internets genau zur Kenntnis, auf welche Vereinbarungen sie sich in der digitalen Welt einlassen. Medienkompetenz ist zu einer Schlüsselqualifikation unserer Zeit avanciert. Wir werden daher generationsübergreifende Medienbildung vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung fördern. Wir wollen die Ausbildung für Lehrkräfte in Thüringen um eine medienpädagogische Grundkomponente ergänzen und für Pädagoginnen und Pädagogen im aktiven Dienst geeignete Fortbildungskonzepte entwickeln." S. 68
Im Wissenschaftsteil des Wahlprogramm finden sich Aussagen zu Open Access: "Forschung und Wissenschaft erfordern den freien Austausch von Wissen und Forschungsergebnissen. Dieser Austausch darf nicht durch Kostenbarrieren und Gewinnstreben behindert werden. Wir sprechen uns für das Open-Access-Prinzip aus: Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, sollen gemäß dieses Prinzips gebührenfrei im Netz zugänglich gemacht und
genutzt werden können." S. 45
Die Grünen planen ein Kulturfördergesetz für Thüringen. Wie immer bei diesem Thema, sind Bibliotheken, obwohl sie die besucherstärksten Einrichtungen sind, nur am Rande erwähnt. Für Thüringen freilich mag das angehen, weil es ja ein Bibliotheksgesetz gibt, das aber angepasst werden müsste, wenn die grünen Forderungen Realität werden sollten: "Zurzeit sind kulturelle Leistungen der Kommunen als freiwillige Leistung nicht vor Kürzungen geschützt. Wir streben mit unserem Kulturfördergesetz an, die Kulturförderung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu erheben, damit die entsprechenden Aufgaben, z. B. Theater, Museen, Heimatkultur und Soziokultur, verlässlich fi nanziert werden." S. 54
"Transparente und verlässliche Strukturen in der Kulturförderung Thüringens sind bisher nicht zu erkennen. Das wollen wir in der kommenden Legislatur mit einem spartenübergreifenden Kulturfördergesetz ändern. Die Förderstrukturen der bedeutsamen überregionalen Kulturinstitutionen, z.B. der Theater und Orchester sowie der Klassik Stift ung Weimar, sollen dafür in den Blick genommen und – wenn nötig – sinnvoll neu organisiert werden. Einen weiteren Raubbau, wie er in den letzten Jahren an vielen Thüringer Theatern und Orchestern stattgefunden hat, verträgt unsere Kulturlandschaft nicht. Wir werden diesen folglich verhindern und mittelfristige Planbarkeit sichern. Darüber hinaus ist es uns wichtig die Breitenkultur, Soziokultur, Freie Szene und die kulturelle Bildung zu stärken. Dabei darf die vermeintliche „Hochkultur“ nicht gegen die unabhängige Kulturszene ausgespielt werden. Uns geht es um einen angemessenen Leistungsausgleich, der positive Anreize zur Kooperation schafft. Auch das Verhältnis von institutioneller und projektbezogener Förderung ist aus unserer Sicht zu überdenken." S. 52
Ein Schwerpunkt dieses Kulturfördergesetzes scheint auch eher die "ausgeübte" Kultur zu sein: "Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Mittel für die Musik- und Jugendkunstschulen anzuheben und in unserem Kulturfördergesetz verbindliche Regelungen zur künftigen Finanzierung der Musikschulen seitens des Landes festzulegen."
Die LINKE würdigt Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm kurz und knapp: "Thüringens Bibliotheken sind Bildungs- und Kulturzentren und dadurch wichtige Anziehungspunkte für Jung und Alt in den jeweiligen Regionen. Sie sind daher besonders zu fördern." S. 34
Der freie Zugang zu Bibliotheksinhalten wird begrüßt:
"Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, die Entwicklung der Digitalisierung von Lehr- und Lernangeboten an den Hochschulen voranzutreiben. E-Learningsysteme und -angebote sind in Abstimmung zwischen den Hochschulen und durch die finanzielle Förderung des Landes auszubauen und so Nutzungshürden bestehender Angebote abzubauen, um die individualisierten Zugänge zu Lehr- und Lerninhalten sowie Bibliotheksbeständen und wissenschaftlichen Datenbanken zu erleichtern und zu ermöglichen." S. 36
Medienkompetenz (freilich nicht Informationskompetenz) ist ebenfalls Thema, ohne das Bibliotheken hier eigens erwähnt werden: "Wir sehen angesichts der rasanten digitalen Entwicklung das Fördern des Lernens mit digitalen Medien und das Nutzen ihrer Unabhängigkeit von Ort, Zeit und Form als dringend notwendig an. Hierfür muss eine stärkere Einbindung von Internet und digitalen Medien in Bildungs- und Schulalltag erfolgen. Beginnend ab dem Vorschulalter sollen Medienkompetenz und der sozial verantwortliche Umgang mit Medien vermittelt werden und bis in die Erwachsenenbildung weitergeführt werden. Hierzu gehören auch die datenschutzrechtliche Kompetenz und technische Befähigung, beispielsweise zur Verschlüsselung schützenswerter Daten." S. 36
Auch die LINKE spricht sich für ein Kulturfördergesetz aus:
"DIE LINKE. Thüringen will Kultur als Fundament unseres demokratischen Gemeinwesens stärken. Daher wollen wir ein Kulturfördergesetz auf den Weg bringen, welches den kulturellen Reichtum bewahrt und Raum für kreative Impulse bietet. Für eine nachhaltige Kulturförderung setzen wir auf
ein gemeinsames und solidarisches Agieren von Land und Kommunen." S.3
"Wir wollen Kommunen und Landkreise bestärken, ihre kulturelle Diversität als überregionalen Brückenschlag zu benutzen und so auch im Dialog mit dem Land den Weg für Strukturen vorzubereiten, die in einem Kulturfördergesetz widergespiegelt werden können." S. 34
Was das für das Thüringer Bibliotheksgesetz bedeuten könnte, ist in einer eigenen Broschüre angedeutet: "Weil das bestehende Bibliotheksgesetz dieser Situation nicht abhilft, plädiert DIE LINKE für die Stärkung der Bibliotheken durch ein Kulturfördergesetz." Kultur fördern. Auf dem Weg zu einem Kulturfördergesetz für Thüringen, S. 7
Die Piraten thematisieren Bibliotheken nicht in ihrem Wahlprogramm. Sie sprechen sich allerdings für Open Access aus:
"Wissen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Obwohl der Bürger mit seinen Steuern für die Erforschung und Publikation dieses Wissens zahlt, hat er für gewöhnlich keinen Zugriff darauf und muss möglicherweise sogar erneut zahlen, um davon zu profitieren. Diesen Zustand halten wir für untragbar. Wir fordern freien Zugang (Open Access) zu Wissen und Werken, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden und die freie Lizenzierung entsprechender Veröffentlichungen."
Die AfD macht in ihrem Wahlprogramm zu Bibliotheken keine explizite Aussagen.
Quelle: Der Thüringenplan 2014-2019, S. 74
Die SPD behandelt, und das verdient Aufmerksamkeit, das Thema Bibliotheken unter der Überschrift "Medienland Thüringen". Damit werden Bibliotheken etwas aus der "Kulturecke" herausgeholt:
"Bibliotheken wollen wir als Orte der Informationsvermittlung und medienpädagogischen Arbeit stärken. Daher unterstützen wir eine Integration kommunaler Medienzentren in öffentlichen Bibliotheken und wollen den Zugang zu Bibliotheken auch im ländlichen Raum sicherstellen. S. 9
Daneben werden Bibliotheken aber auch im Kulturbereich erwähnt:
"Bibliotheken sind nicht nur Orte der Information, sondern in vielen Gemeinden und Städten auch Orte der Begegnung, des Austausches und ein Mittelpunkt des kulturellen Lebens. Es muss auch zukünftig darum gehen, gemeinsam mit den Kommunen dieses Angebot zu erhalten. Wir wollen die Bibliotheken als außerschulischen Lernort stärken und mehr in die schulische Arbeit integrieren." S. 43
Interessant ist noch eine Digitalisierungsstrategie:
"Wir wollen die Möglichkeiten von digitalen Angeboten für die Teilhabe und die Vermittlung unseres kulturellen Erbes stärker nutzen. Dazu wollen wir den weiteren Aufbau eines zentralen Kultur- und Wissensportals weiter vorantreiben und als Beitrag Thüringens zur Deutschen Digitalen Bibliothek profilieren. Hierbei werden wir die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden gezielt bei Erstellung ihrer Angebote unterstützen. Den Zugang zu den wertvollen Beständen der Archive wollen wir für die Forschung und interessierte Öffentlichkeit durch eine Digitalisierungsinitiative erleichtern." S. 43
Etwas versteckt findet sich auch eine Aussage zu den Hochschulbibliotheken. Hier ist es offenbar denkbar, eine hochschulübergreifende Bibliotheksversorgung zu etablieren:
"Die spezifischen Profile der Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen sollen in Zukunft noch besser genutzt werden ... Hierzu werden wir die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Etablierung von Kooperationsplattformen fördern. Dabei soll auch die Kooperation in zentralen Bereichen, wie den Bibliotheken, Rechenzentren und der Liegenschaftsverwaltung, weiter ausgebaut werden. Für uns ist dabei klar: Kooperationen müssen stets die Qualität erhöhen, sie sind kein Sparmodell." S. 25
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 9
Der FDP fällt im knappen "Kulturteil" ihres Wahlprogramms zu Bibliotheken nichts ein. Bezeichnent ist, dass in Aufzählungen der Kultur- und Bildungseinrichtungen in Thüringen die am meisten besuchte Institution, nämnlich die Bibliothek, noch nicht einmal erwähnt bzw. als "etc". bezeichnet wird: "Netze vonTheatern, Orchestern, Museen, Burgen und Schlössern"
"Zentrale Bedeutung haben Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen etc."
Wahlprogramm, S. 53 f.
Die Grünen widmen Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm einen eigenen, recht differenzierten Abschnitt: "Flächendeckende Bibliotheksangebote sind für uns eine feste Säule unserer Kulturlandschaft. Dort, wo die Finanzierung fester Bibliotheken
schwierig wird, können regelmäßig verkehrende Bibliotheksbusse flexible Alternativen sein. Grundlage für ein attraktives Angebot ist eine gemeinsam mit den Bibliotheken entwickelte Bibliothekenentwicklungsplanung. Außerdem wollen wir den Kommunen über ein Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell – feste Zuschüsse für Anschaff ungen einerseits, Förderung innovativer Ansätze in der kulturellen Zusammenarbeit andererseits – mehr Spielräume bei der Förderung der Bibliotheken geben. Wir wollen, dass sich mehr öff entliche Bibliotheken an der Thüringer Onlinebibliothek (ThueBIBnet) beteiligen und werden dies von Seiten des Landes unterstützen." S. 53
Kurz erwähnt werde Bibliotheken dann noch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel: "Wir Thüringerinnen und Thüringer werden weniger und leben länger; das Land und die Kommunen haben große finanzielle Probleme; immer weniger Menschen müssen für den Erhalt von Schwimmbädern, Bibliotheken und Straßen aufkommen ... – eine Herausforderung ..." S. 68
Es werden kommunale Kooperationen angemahnt: "Der gemeinsame Betrieb von Schwimmbädern, Bibliotheken oder Jugendklubs spart Kosten und sichert deren Erhalt." S. 69
Interessant sind Aussagen zur Medienkompetenz. Bibliotheken werden hier nicht direkt erwähnt: "Der informierte, selbstbestimmte und kritische Umgang mit Informationen und Medien ist mehr denn je eine Voraussetzung für die freie individuelle Entfaltung und die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Dennoch nehmen es meist nur die aufgeklärten Nutzerinnen und Nutzer des Internets genau zur Kenntnis, auf welche Vereinbarungen sie sich in der digitalen Welt einlassen. Medienkompetenz ist zu einer Schlüsselqualifikation unserer Zeit avanciert. Wir werden daher generationsübergreifende Medienbildung vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung fördern. Wir wollen die Ausbildung für Lehrkräfte in Thüringen um eine medienpädagogische Grundkomponente ergänzen und für Pädagoginnen und Pädagogen im aktiven Dienst geeignete Fortbildungskonzepte entwickeln." S. 68
Im Wissenschaftsteil des Wahlprogramm finden sich Aussagen zu Open Access: "Forschung und Wissenschaft erfordern den freien Austausch von Wissen und Forschungsergebnissen. Dieser Austausch darf nicht durch Kostenbarrieren und Gewinnstreben behindert werden. Wir sprechen uns für das Open-Access-Prinzip aus: Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, sollen gemäß dieses Prinzips gebührenfrei im Netz zugänglich gemacht und
genutzt werden können." S. 45
Die Grünen planen ein Kulturfördergesetz für Thüringen. Wie immer bei diesem Thema, sind Bibliotheken, obwohl sie die besucherstärksten Einrichtungen sind, nur am Rande erwähnt. Für Thüringen freilich mag das angehen, weil es ja ein Bibliotheksgesetz gibt, das aber angepasst werden müsste, wenn die grünen Forderungen Realität werden sollten: "Zurzeit sind kulturelle Leistungen der Kommunen als freiwillige Leistung nicht vor Kürzungen geschützt. Wir streben mit unserem Kulturfördergesetz an, die Kulturförderung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu erheben, damit die entsprechenden Aufgaben, z. B. Theater, Museen, Heimatkultur und Soziokultur, verlässlich fi nanziert werden." S. 54
"Transparente und verlässliche Strukturen in der Kulturförderung Thüringens sind bisher nicht zu erkennen. Das wollen wir in der kommenden Legislatur mit einem spartenübergreifenden Kulturfördergesetz ändern. Die Förderstrukturen der bedeutsamen überregionalen Kulturinstitutionen, z.B. der Theater und Orchester sowie der Klassik Stift ung Weimar, sollen dafür in den Blick genommen und – wenn nötig – sinnvoll neu organisiert werden. Einen weiteren Raubbau, wie er in den letzten Jahren an vielen Thüringer Theatern und Orchestern stattgefunden hat, verträgt unsere Kulturlandschaft nicht. Wir werden diesen folglich verhindern und mittelfristige Planbarkeit sichern. Darüber hinaus ist es uns wichtig die Breitenkultur, Soziokultur, Freie Szene und die kulturelle Bildung zu stärken. Dabei darf die vermeintliche „Hochkultur“ nicht gegen die unabhängige Kulturszene ausgespielt werden. Uns geht es um einen angemessenen Leistungsausgleich, der positive Anreize zur Kooperation schafft. Auch das Verhältnis von institutioneller und projektbezogener Förderung ist aus unserer Sicht zu überdenken." S. 52
Ein Schwerpunkt dieses Kulturfördergesetzes scheint auch eher die "ausgeübte" Kultur zu sein: "Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Mittel für die Musik- und Jugendkunstschulen anzuheben und in unserem Kulturfördergesetz verbindliche Regelungen zur künftigen Finanzierung der Musikschulen seitens des Landes festzulegen."
Die LINKE würdigt Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm kurz und knapp: "Thüringens Bibliotheken sind Bildungs- und Kulturzentren und dadurch wichtige Anziehungspunkte für Jung und Alt in den jeweiligen Regionen. Sie sind daher besonders zu fördern." S. 34
Der freie Zugang zu Bibliotheksinhalten wird begrüßt:
"Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, die Entwicklung der Digitalisierung von Lehr- und Lernangeboten an den Hochschulen voranzutreiben. E-Learningsysteme und -angebote sind in Abstimmung zwischen den Hochschulen und durch die finanzielle Förderung des Landes auszubauen und so Nutzungshürden bestehender Angebote abzubauen, um die individualisierten Zugänge zu Lehr- und Lerninhalten sowie Bibliotheksbeständen und wissenschaftlichen Datenbanken zu erleichtern und zu ermöglichen." S. 36
Medienkompetenz (freilich nicht Informationskompetenz) ist ebenfalls Thema, ohne das Bibliotheken hier eigens erwähnt werden: "Wir sehen angesichts der rasanten digitalen Entwicklung das Fördern des Lernens mit digitalen Medien und das Nutzen ihrer Unabhängigkeit von Ort, Zeit und Form als dringend notwendig an. Hierfür muss eine stärkere Einbindung von Internet und digitalen Medien in Bildungs- und Schulalltag erfolgen. Beginnend ab dem Vorschulalter sollen Medienkompetenz und der sozial verantwortliche Umgang mit Medien vermittelt werden und bis in die Erwachsenenbildung weitergeführt werden. Hierzu gehören auch die datenschutzrechtliche Kompetenz und technische Befähigung, beispielsweise zur Verschlüsselung schützenswerter Daten." S. 36
Auch die LINKE spricht sich für ein Kulturfördergesetz aus:
"DIE LINKE. Thüringen will Kultur als Fundament unseres demokratischen Gemeinwesens stärken. Daher wollen wir ein Kulturfördergesetz auf den Weg bringen, welches den kulturellen Reichtum bewahrt und Raum für kreative Impulse bietet. Für eine nachhaltige Kulturförderung setzen wir auf
ein gemeinsames und solidarisches Agieren von Land und Kommunen." S.3
"Wir wollen Kommunen und Landkreise bestärken, ihre kulturelle Diversität als überregionalen Brückenschlag zu benutzen und so auch im Dialog mit dem Land den Weg für Strukturen vorzubereiten, die in einem Kulturfördergesetz widergespiegelt werden können." S. 34
Was das für das Thüringer Bibliotheksgesetz bedeuten könnte, ist in einer eigenen Broschüre angedeutet: "Weil das bestehende Bibliotheksgesetz dieser Situation nicht abhilft, plädiert DIE LINKE für die Stärkung der Bibliotheken durch ein Kulturfördergesetz." Kultur fördern. Auf dem Weg zu einem Kulturfördergesetz für Thüringen, S. 7
Die Piraten thematisieren Bibliotheken nicht in ihrem Wahlprogramm. Sie sprechen sich allerdings für Open Access aus:
"Wissen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Obwohl der Bürger mit seinen Steuern für die Erforschung und Publikation dieses Wissens zahlt, hat er für gewöhnlich keinen Zugriff darauf und muss möglicherweise sogar erneut zahlen, um davon zu profitieren. Diesen Zustand halten wir für untragbar. Wir fordern freien Zugang (Open Access) zu Wissen und Werken, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden und die freie Lizenzierung entsprechender Veröffentlichungen."
Die AfD macht in ihrem Wahlprogramm zu Bibliotheken keine explizite Aussagen.
Dienstag, 12. August 2014
Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Brandenburg 2014
Die SPD erwähnt Bibliotheken nur beiläufig:
"Kultur und Kunst dürfen kein Luxus für wenige werden. Deshalb werden wir auch in Zukunft Kinder-und Jugendkunstschulen, Musikschulen und Bibliotheken unterstützen. Sie sind wichtige Anker für die Kultur in der Tiefe des Landes."
Regierungsprogramm, S. 22.
DIE LINKE erwähnt "Mobile Bibliotheken", die durch ein Engagement vor Ort getragen werden sollen, einmal beiläufig.
Wahlprogramm, S. 33.
Die CDU macht es wie die SPD, akzentuiert aber etwas anders in Richtung Wirtschaftsfaktor:
"Museen, Ausstellungen, Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken, Orchester, Theater, Gedenkstätten und Kreativzentren sind wichtige Säulen einer Gesellschaft. Ihre Unterstützung und Förderung sind unerlässlich. Wir nehmen diese Verantwortung ernst. Kultur und Medien sind auch ein wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor."
Regierungsprogramm, S. 16.
Die Grünen sind da etwas konkreter, indem sie auf eine technisch angemessene Ausstattung eingehen: "Neben kreativen Freiräumen und finanziellen Spielräumen, braucht ein Kulturland ganz handfeste Räume: Bühnen, Museen, Konzerthäuser, bezahlbare Ateliers und Ausstellungsräume für bildende Künstler, technisch gut ausgestattete Archive und Bibliotheken, Orte der
Soziokultur und vieles mehr." S. 131
Bibliotheken sind zudem irgendwie auch Standortfaktor: "Ziel unserer Kulturpolitik soll es sein, das kulturelle Leben des gesamten Landes in Theatersälen, Kirchen, Museen, Galerien und Künstlerwerkstätten, Bibliotheken und Musikschulen zu vernetzen, zu beleben und zu bereichern im Sinne infrastruktureller Bildungsversorgung vor Ort, als belebender und stabilisierender Faktor gegenüber Tendenzen der 'Landflucht' und als Teil der Strategien, die zunehmende Zahl der Berlin-Abwanderer für die Ansiedlung im brandenburgischen ländlichen Raum zu gewinnen, letztlich auch als wichtiger Faktor der touristischen Kernversorgung mit regionalen Highlights." S. 132
Einen interessanten Akzent setzen die Grünen noch bei Open Access (woanders ist das Thema Fehlanzeige): "In der Wissenschaft wollen wir das „Open-Access-Modell“ fördern, ohne die Freiheit der Wissenschaft zu beschränken. Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck- oder Fraunhofer-
Institute sowie Hochschulen wollen wir verpflichten, ihre Forschungsergebnisse kostenfrei zu veröffentlichen. Dies soll auch für Gutachten und Studien gelten, die im Auftrag von Ministerien, Landesbehörden oder Landtagsfraktionen angefertigt wurden. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Daten müssen auch öffentlich verfügbar sein. Die Daten sollten möglichst immer online zugänglich sein, um eine schnelle Nutzung und Verfügbarkeit zeit- und ortsunabhängig zu gewährleisten." S. 125
Landtagswahlprogramm.
Der FDP fällt zu Bibliotheken nichts ein ...
Überraschung bei der AfD - Die Bibliothek als führende und integrative Kultureinrichtung am Ort: "Zur Stärkung der Bibliotheken und deren Umwandlung zu Zentren für eine spartenübergreifende kulturelle Nutzung (wie z.B. bei der Bibliothek im Bahnhof Luckenwalde, bei der Landesbibliothek/Wissensspeicher Potsdam) soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden."
Wahlprogramm, S. 20.
Das Wahlprogramm der Piratenpartei berücksichtigt Bibliotheken allein aus dem digitalen Blickwinkel. So wird die Schließung von Bibliotheken zwar erwähnt:
" Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen - wie Schulen, Bibliotheken und Treffpunkten - aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt." Allerdings wird dies als Argument für ein Recht auf kostenlosen Internetzugang genutzt. Offenbar kann der Netzzugang die Bibliothek vor Ort einfach ersetzen.
Auch beim Thema Open Access kommen Bibliotheken vor:
"Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam; meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Die Entwicklung wollen wir durch finanzielle Förderung beschleunigen. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in Brandenburg eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung."
Zudem werden die Entwicklung und die Vernetzung von digitalen Bibliotheken gefordert.
Fazit
Bibliotheken sind in Brandenburg derzeit kein Thema in der Politik. Auffällig war in den Wahlprogrammen aber die starke Präsenz der Musikschulen, die freilich zahlenmäßig erheblich unbedeutender sind als die Bibliotheken. Offenbar ist diese starke Wahrnehmung ein Effekt des Brandenburgischen Musikschulgesetzes. Man sollte daher auch in Brandenburg einmal wieder über ein Bibliotheksgesetz nachdenken.
"Kultur und Kunst dürfen kein Luxus für wenige werden. Deshalb werden wir auch in Zukunft Kinder-und Jugendkunstschulen, Musikschulen und Bibliotheken unterstützen. Sie sind wichtige Anker für die Kultur in der Tiefe des Landes."
Regierungsprogramm, S. 22.
DIE LINKE erwähnt "Mobile Bibliotheken", die durch ein Engagement vor Ort getragen werden sollen, einmal beiläufig.
Wahlprogramm, S. 33.
Die CDU macht es wie die SPD, akzentuiert aber etwas anders in Richtung Wirtschaftsfaktor:
"Museen, Ausstellungen, Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken, Orchester, Theater, Gedenkstätten und Kreativzentren sind wichtige Säulen einer Gesellschaft. Ihre Unterstützung und Förderung sind unerlässlich. Wir nehmen diese Verantwortung ernst. Kultur und Medien sind auch ein wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor."
Regierungsprogramm, S. 16.
Die Grünen sind da etwas konkreter, indem sie auf eine technisch angemessene Ausstattung eingehen: "Neben kreativen Freiräumen und finanziellen Spielräumen, braucht ein Kulturland ganz handfeste Räume: Bühnen, Museen, Konzerthäuser, bezahlbare Ateliers und Ausstellungsräume für bildende Künstler, technisch gut ausgestattete Archive und Bibliotheken, Orte der
Soziokultur und vieles mehr." S. 131
Bibliotheken sind zudem irgendwie auch Standortfaktor: "Ziel unserer Kulturpolitik soll es sein, das kulturelle Leben des gesamten Landes in Theatersälen, Kirchen, Museen, Galerien und Künstlerwerkstätten, Bibliotheken und Musikschulen zu vernetzen, zu beleben und zu bereichern im Sinne infrastruktureller Bildungsversorgung vor Ort, als belebender und stabilisierender Faktor gegenüber Tendenzen der 'Landflucht' und als Teil der Strategien, die zunehmende Zahl der Berlin-Abwanderer für die Ansiedlung im brandenburgischen ländlichen Raum zu gewinnen, letztlich auch als wichtiger Faktor der touristischen Kernversorgung mit regionalen Highlights." S. 132
Einen interessanten Akzent setzen die Grünen noch bei Open Access (woanders ist das Thema Fehlanzeige): "In der Wissenschaft wollen wir das „Open-Access-Modell“ fördern, ohne die Freiheit der Wissenschaft zu beschränken. Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck- oder Fraunhofer-
Institute sowie Hochschulen wollen wir verpflichten, ihre Forschungsergebnisse kostenfrei zu veröffentlichen. Dies soll auch für Gutachten und Studien gelten, die im Auftrag von Ministerien, Landesbehörden oder Landtagsfraktionen angefertigt wurden. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Daten müssen auch öffentlich verfügbar sein. Die Daten sollten möglichst immer online zugänglich sein, um eine schnelle Nutzung und Verfügbarkeit zeit- und ortsunabhängig zu gewährleisten." S. 125
Landtagswahlprogramm.
Der FDP fällt zu Bibliotheken nichts ein ...
Überraschung bei der AfD - Die Bibliothek als führende und integrative Kultureinrichtung am Ort: "Zur Stärkung der Bibliotheken und deren Umwandlung zu Zentren für eine spartenübergreifende kulturelle Nutzung (wie z.B. bei der Bibliothek im Bahnhof Luckenwalde, bei der Landesbibliothek/Wissensspeicher Potsdam) soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden."
Wahlprogramm, S. 20.
Das Wahlprogramm der Piratenpartei berücksichtigt Bibliotheken allein aus dem digitalen Blickwinkel. So wird die Schließung von Bibliotheken zwar erwähnt:
" Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen - wie Schulen, Bibliotheken und Treffpunkten - aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt." Allerdings wird dies als Argument für ein Recht auf kostenlosen Internetzugang genutzt. Offenbar kann der Netzzugang die Bibliothek vor Ort einfach ersetzen.
Auch beim Thema Open Access kommen Bibliotheken vor:
"Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam; meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Die Entwicklung wollen wir durch finanzielle Förderung beschleunigen. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in Brandenburg eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung."
Zudem werden die Entwicklung und die Vernetzung von digitalen Bibliotheken gefordert.
Fazit
Bibliotheken sind in Brandenburg derzeit kein Thema in der Politik. Auffällig war in den Wahlprogrammen aber die starke Präsenz der Musikschulen, die freilich zahlenmäßig erheblich unbedeutender sind als die Bibliotheken. Offenbar ist diese starke Wahrnehmung ein Effekt des Brandenburgischen Musikschulgesetzes. Man sollte daher auch in Brandenburg einmal wieder über ein Bibliotheksgesetz nachdenken.
Dienstag, 5. August 2014
Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Sachsen 2014
Die Parteien in Sachsen gehen in ihren Wahlprogrammen auch auf Bibliotheken und deren Dienstleistungen ein. Für den Erlass eines Bibliotheksgesetzes sprechen sich explizit Bündnis90/Die Grünen, DIE LINKE, und die Piraten aus. Zudem hätten die Pläne der SPD eine Weiterentwicklung des SLUB-Gesetzes zur Folge.
Die CDU will die kleine Dorfbücherei fördern und damit wohl den Charakter der Büchersammlung als Begegnungsort betonen:
"Wir wollen in den kleinen Ortschaften zentrale Anlaufpunkte schaffen und fördern. Sie sollen nicht nur Treffpunkte für Jung und Alt sein, sondern auch Bibliotheken, Kurse, Beratungsangebote, schnelles Internet, Apothekersprechstunden und nach Möglichkeit auch Postangebote sowie Bankautomaten enthalten. Ein kleines Warenangebot und ein kleines Café können die Treffpunkte attraktiv machen."
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 58
Bei der SPD geht es um strukturelle Fragen des sächsischen Bibliothekswesens. Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, müsste die Umsetzung wenigstens eine Änderungs des SLUB-Gesetzes nach sich ziehen, das dann wohl in Richtung eines Sächsischen Bibliotheksgesetzes weiterentwickelt werden würde:
"Angesichts der Digitalisierung steht auch das sächsische Bibliothekswesen vor großen Herausforderungen. Wir wollen ein frei zugängliches sächsisches Biblio - theksnetz flächendeckend erhalten und werden die kommunalen Bibliotheken beim Übergang in das digitale Zeitalter unterstützen. Das in unserer Regierungs - verantwortung 2008 entstandene Bibliothekskonzept enthält dazu notwendige Maßnahmen, die endlich umgesetzt werden müssen. Wir werden die sächsische Staats-, Landes- und Universitätsbibliothek ( SLUB ) zu einer Leitbibliothek mit einer Gesamtverantwortung für das sächsische Biblio - thekswesen in Zusammenarbeit mit einer gestärkten Sächsischen Landesstelle für Bibliothekswesen ausbauen."
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 97
Im Wahlprogramm von Bündnis90/Die Grünen gibt es eine explizite Aussage für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes:
"Bibliotheken wollen wir als Bildungsorte, Medienzentren und Kultureinrichtungen stärken und deswegen nicht nur in Großstädten erhalten. (S. 7) ... BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die Bibliotheken als Bildungsorte, Medienzentren und Kultureinrichtungen stär - ken und ein leistungsstarkes und flächendeckendes Bibliothekssystem in ganz Sachsen erhalten. Gemäß der Empfehlungen, die die Enquete Kommission des Deutschen Bundestags 'Kultur in Deutschland' bereits 2007 ausgesprochen hat, wollen wir deshalb ein Sächsisches Bibliotheksgesetz einführen. Es soll für Bibliotheken Mindeststandards unter anderem hinsichtlich der Ausbildung des Personals und der technischen Ausstattung for - mulieren, bei deren Erfüllung der Freistaat die Kommunen finan - ziell unterstützt. Die Kooperation mit Bildungseinrichtungen soll verbessert werden. (S. 89)"
Quelle: Programm zur Landtagswahl 2014.
DIE LINKE thematisiert Bibliotheken gleich an mehrere Stellen:
"Kindern und Jugendlichen muss ein gebührenfreier Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern, Musikschulen ermög licht werden. Sie benötigen eigene gestaltbare Räume, in denen sie sich abseits von Kostenzwängen treffen und betätigen können sowie Unterstützung erfahren. (S. 15) ... Die Hochschulbibliotheken wollen wir besser ausstatten, damit sie die Herausforderungen digitalisierter Wissensvermittlung meistern und die Hochschulen dabei unterstützen können. (S. 23) Weiterhin unverzichtbar sind Studiengänge an sächsischen Hochschulen, die der kulturellen Vermittlung dienen, z.B. Museologie und Bibliothekswissenschaften und Kulturmanagement. (S. 29) Erarbeitung eines Landesbibliothekengesetzes (S. 30)." Interessant ist mit Blick auf die kürzlich erfolgte Umwandlung der SLUB Dresden in einen Staatsbetrieb noch die Aussage: "Ablehnung weiterer [!!, Anm. ES] Rechtsformänderungen bei sächsischen Kultureinrichtungen."
Quelle: Landtagswahlprogramm Sachsen 2014.
Die Piraten thematisieren Bibliotheken an mehrere Stellen ihres Wahlprogramms: "Alle Schulen müssen zur selbständigen Interessenfortbildung der Schüler mit eigenen Bibliotheken ausgestattet werden. (S. 7)
Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf de m Weg zu umfassenden Medien - und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations - , Bildungs - und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf. (S. 25)
Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Digitalisierung und Verfügbarmachung von Kulturschätzen und - werken Sachsens ein, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Diese sollen kostenfrei, nachhaltig und ohne Nutzungsbeschränkung der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werde n. Das SächsHSG, §12 Absatz 5 (Gebühren), das SächsKRG (Zielsetzung) u.a. sind dazu anzupassen. (S. 25)"
Daneben gibt es noch einen umfangreichen Abschnitt über Bibliotheken (S. 26 f.). Dort sprechen sich die Piraten auch für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes aus. Dieser Abschnitt des Wahlprogramms liest sich streckenweise wie der Entwurf eines Bibliotheksgesetzes:
"Präambel
Bibliotheken waren in der Vergangenheit ein Hort des Wissens, des Studiums und der Begegnung. Im Zuge der Sparzwänge von Verwaltungen einerseits und den Anpassungsschwierigkeiten im Zuge der digitalen Revolution andererseits verkümmerten ehemals belebte Begegnungsstätten zu in Kommunalhaushalten ungeliebten Restposten. Den Bibliotheken wieder den Stellenwert in der Gesellschaft einräumen, der einem Land mit reicher Kultur - und Wissenschaftsvergangenheit angemessen ist, steht dem Freistaat Sachsen nicht nur gut zu Gesicht, sondern ist zugleich ein Grundbaustein für eine nachhaltige Bildungs - und Sozialpolitik.
Bibliotheksgesetz
Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Schaffung eines sächsischen Bibliotheksgesetzes ein. Dies regelt die grundsätzlichen Aufgaben von Bibliotheken, betont den Stellenwert im Freistaat, klärt die Finanzierung und fördert die Zusammenarbeit.
Pflichtaufgaben
Die Piratenpartei Sachsen betrachtet Bibliotheken als wichtige öffentliche Einrichtungen, die nicht nur Wissen und Kultur vermitteln, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Rolle als sozialer Raum für die Begegnung der Menschen untereinander spielt. Eine bedeutende Rolle kommt den Bibliotheken als Lernraum für die Selbstbildung und das Selbststudium zu, welches durch eine an genehme Arbeitsatmosphäre, Hilfestellungen, Wegweiser und kulturelle Angebote unterstützt wird. Zu den Pflichtaufgaben der Bibliotheken gehört es, jedem Bürger und jeder Bürgerin über online - und Vorortpräsenz den Zugriff zu Literatur, Sach - und Fachmedien zu ermöglichen. Die Bibliotheken sind gehalten, sich zu koordinieren und die Angebote zeitgemäß zu gestalten. Den Bibliotheken kommt ferner eine Beratungsfunktion zu, um es den Bürgern und Bürgerinnen zu ermöglichen, sich im Wandel zur Informationsgesellschaft zu orientieren. Diese Funktion schließt die Vermittlung und Bewertung von Informationsangeboten ein. Die Bibliotheken sind für eine inklusive und barrierearme Nutzung fortzuentwickeln.
Finanzierung
Die kommunalen Bibliotheken mit Schwerpunkt der Allgemeinversorgung werden durch Kommune und Land finanziert. Der Freistaat übernimmt hierbei die Personalkosten zu 80%, dies schließt die regelmäßige, mindestens zweijährliche Weiterbildung des Personals ein. Die angemessene räumliche Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger. Die angemessene technische Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger bei Einwohnerzahlen größer 100.000 Einwohnern, andernfalls durch den Freistaat. Die Landes - und Universitätsbibliotheken, sowie Sonderbibliotheken werden durch den Freistaat vollständig finanziert. Eine Nutzungsgebühr für Bibliotheken zu deren Finanzierung ist nicht statthaft.
Langzeitverfügbarkeit
Die Bibliotheken werden gehalten, auf die Bedeutung der Langzeitverfügbarkeit hinzuweisen. Historisch wertvolle Sammlungen sind nach und nach zu digitalisieren, inhaltlich zu erschließen und für den allgemeinen Zugang im Internet zur Verfügung zu stellen.
Präsenzbestand, Online - Ausleihe und Katalogisierung
Um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen, ist der Präsenzbestand einer Bibliothek regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierungsrate sollte 10% pro Jahr nicht unterschreiten. Bevorzugt sollte in gesamtsächsischer Koordination sichergestellt werden, dass Bücher und Zeitschriften zentral eingekauft werden. Die Bibliotheken regeln diesen Einkauf untereinander. Der Bestand kann in Teilen durch Ebooks ersetzt werden, wenn für die Ausleihe ausreichend Lesegeräte zur Verfügung stehen. Dabei beachten die Bibliotheken, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Allgemeinversorgung und Spezialisierung des Bestandes eingehalten wird. Die elektronische Ausleihe ist sachsenweit zu koordinieren. Um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, wird die regelmäßige Versorgung neben der Online-Präsenz durch den Einsatz von fahrenden Bibliotheken sichergestellt. Die Versorgung ist so zu gestalten, dass die o.g. Funktionen der Bibliotheken i.d.R. auch der ländlichen Bevölkerung zugute kommt. Die Bibliotheken sind so auszustatten, wie es dem allgemeinen Stand von Medien und Technik entspricht. Die Bibliotheken ermöglichen den Internetzugang speziell zu Behörden, Lehrangeboten und digitalen Sammlungen in qualitativ hinreichender Qualität.
Sonderbibliotheken
Zu den Sonderbibliotheken gehören Bibliotheken, di e eine besondere Aufgabe erfüllen, die nicht durch eine Allgemeinbibliothek übernommen werden kann. Zu den besonderen Aufgaben zählen insbesondere:
– Zugänglichmachung und Erhalt von besonders wertvollen historischen Sammlungen
– spezielle Sammlungsgebiete, z.B. Landkartensammlung
– Aufbereitung von bibliothekarischen Angeboten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen (z.B. Deutsche Zentralbücherei für Blinde)"
Bei F.D.P., AfD und NPD spielen Bibliotheken keine Rolle.
Die CDU will die kleine Dorfbücherei fördern und damit wohl den Charakter der Büchersammlung als Begegnungsort betonen:
"Wir wollen in den kleinen Ortschaften zentrale Anlaufpunkte schaffen und fördern. Sie sollen nicht nur Treffpunkte für Jung und Alt sein, sondern auch Bibliotheken, Kurse, Beratungsangebote, schnelles Internet, Apothekersprechstunden und nach Möglichkeit auch Postangebote sowie Bankautomaten enthalten. Ein kleines Warenangebot und ein kleines Café können die Treffpunkte attraktiv machen."
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 58
Bei der SPD geht es um strukturelle Fragen des sächsischen Bibliothekswesens. Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, müsste die Umsetzung wenigstens eine Änderungs des SLUB-Gesetzes nach sich ziehen, das dann wohl in Richtung eines Sächsischen Bibliotheksgesetzes weiterentwickelt werden würde:
"Angesichts der Digitalisierung steht auch das sächsische Bibliothekswesen vor großen Herausforderungen. Wir wollen ein frei zugängliches sächsisches Biblio - theksnetz flächendeckend erhalten und werden die kommunalen Bibliotheken beim Übergang in das digitale Zeitalter unterstützen. Das in unserer Regierungs - verantwortung 2008 entstandene Bibliothekskonzept enthält dazu notwendige Maßnahmen, die endlich umgesetzt werden müssen. Wir werden die sächsische Staats-, Landes- und Universitätsbibliothek ( SLUB ) zu einer Leitbibliothek mit einer Gesamtverantwortung für das sächsische Biblio - thekswesen in Zusammenarbeit mit einer gestärkten Sächsischen Landesstelle für Bibliothekswesen ausbauen."
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 97
Im Wahlprogramm von Bündnis90/Die Grünen gibt es eine explizite Aussage für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes:
"Bibliotheken wollen wir als Bildungsorte, Medienzentren und Kultureinrichtungen stärken und deswegen nicht nur in Großstädten erhalten. (S. 7) ... BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die Bibliotheken als Bildungsorte, Medienzentren und Kultureinrichtungen stär - ken und ein leistungsstarkes und flächendeckendes Bibliothekssystem in ganz Sachsen erhalten. Gemäß der Empfehlungen, die die Enquete Kommission des Deutschen Bundestags 'Kultur in Deutschland' bereits 2007 ausgesprochen hat, wollen wir deshalb ein Sächsisches Bibliotheksgesetz einführen. Es soll für Bibliotheken Mindeststandards unter anderem hinsichtlich der Ausbildung des Personals und der technischen Ausstattung for - mulieren, bei deren Erfüllung der Freistaat die Kommunen finan - ziell unterstützt. Die Kooperation mit Bildungseinrichtungen soll verbessert werden. (S. 89)"
Quelle: Programm zur Landtagswahl 2014.
DIE LINKE thematisiert Bibliotheken gleich an mehrere Stellen:
"Kindern und Jugendlichen muss ein gebührenfreier Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern, Musikschulen ermög licht werden. Sie benötigen eigene gestaltbare Räume, in denen sie sich abseits von Kostenzwängen treffen und betätigen können sowie Unterstützung erfahren. (S. 15) ... Die Hochschulbibliotheken wollen wir besser ausstatten, damit sie die Herausforderungen digitalisierter Wissensvermittlung meistern und die Hochschulen dabei unterstützen können. (S. 23) Weiterhin unverzichtbar sind Studiengänge an sächsischen Hochschulen, die der kulturellen Vermittlung dienen, z.B. Museologie und Bibliothekswissenschaften und Kulturmanagement. (S. 29) Erarbeitung eines Landesbibliothekengesetzes (S. 30)." Interessant ist mit Blick auf die kürzlich erfolgte Umwandlung der SLUB Dresden in einen Staatsbetrieb noch die Aussage: "Ablehnung weiterer [!!, Anm. ES] Rechtsformänderungen bei sächsischen Kultureinrichtungen."
Quelle: Landtagswahlprogramm Sachsen 2014.
Die Piraten thematisieren Bibliotheken an mehrere Stellen ihres Wahlprogramms: "Alle Schulen müssen zur selbständigen Interessenfortbildung der Schüler mit eigenen Bibliotheken ausgestattet werden. (S. 7)
Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf de m Weg zu umfassenden Medien - und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations - , Bildungs - und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf. (S. 25)
Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Digitalisierung und Verfügbarmachung von Kulturschätzen und - werken Sachsens ein, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Diese sollen kostenfrei, nachhaltig und ohne Nutzungsbeschränkung der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werde n. Das SächsHSG, §12 Absatz 5 (Gebühren), das SächsKRG (Zielsetzung) u.a. sind dazu anzupassen. (S. 25)"
Daneben gibt es noch einen umfangreichen Abschnitt über Bibliotheken (S. 26 f.). Dort sprechen sich die Piraten auch für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes aus. Dieser Abschnitt des Wahlprogramms liest sich streckenweise wie der Entwurf eines Bibliotheksgesetzes:
"Präambel
Bibliotheken waren in der Vergangenheit ein Hort des Wissens, des Studiums und der Begegnung. Im Zuge der Sparzwänge von Verwaltungen einerseits und den Anpassungsschwierigkeiten im Zuge der digitalen Revolution andererseits verkümmerten ehemals belebte Begegnungsstätten zu in Kommunalhaushalten ungeliebten Restposten. Den Bibliotheken wieder den Stellenwert in der Gesellschaft einräumen, der einem Land mit reicher Kultur - und Wissenschaftsvergangenheit angemessen ist, steht dem Freistaat Sachsen nicht nur gut zu Gesicht, sondern ist zugleich ein Grundbaustein für eine nachhaltige Bildungs - und Sozialpolitik.
Bibliotheksgesetz
Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Schaffung eines sächsischen Bibliotheksgesetzes ein. Dies regelt die grundsätzlichen Aufgaben von Bibliotheken, betont den Stellenwert im Freistaat, klärt die Finanzierung und fördert die Zusammenarbeit.
Pflichtaufgaben
Die Piratenpartei Sachsen betrachtet Bibliotheken als wichtige öffentliche Einrichtungen, die nicht nur Wissen und Kultur vermitteln, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Rolle als sozialer Raum für die Begegnung der Menschen untereinander spielt. Eine bedeutende Rolle kommt den Bibliotheken als Lernraum für die Selbstbildung und das Selbststudium zu, welches durch eine an genehme Arbeitsatmosphäre, Hilfestellungen, Wegweiser und kulturelle Angebote unterstützt wird. Zu den Pflichtaufgaben der Bibliotheken gehört es, jedem Bürger und jeder Bürgerin über online - und Vorortpräsenz den Zugriff zu Literatur, Sach - und Fachmedien zu ermöglichen. Die Bibliotheken sind gehalten, sich zu koordinieren und die Angebote zeitgemäß zu gestalten. Den Bibliotheken kommt ferner eine Beratungsfunktion zu, um es den Bürgern und Bürgerinnen zu ermöglichen, sich im Wandel zur Informationsgesellschaft zu orientieren. Diese Funktion schließt die Vermittlung und Bewertung von Informationsangeboten ein. Die Bibliotheken sind für eine inklusive und barrierearme Nutzung fortzuentwickeln.
Finanzierung
Die kommunalen Bibliotheken mit Schwerpunkt der Allgemeinversorgung werden durch Kommune und Land finanziert. Der Freistaat übernimmt hierbei die Personalkosten zu 80%, dies schließt die regelmäßige, mindestens zweijährliche Weiterbildung des Personals ein. Die angemessene räumliche Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger. Die angemessene technische Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger bei Einwohnerzahlen größer 100.000 Einwohnern, andernfalls durch den Freistaat. Die Landes - und Universitätsbibliotheken, sowie Sonderbibliotheken werden durch den Freistaat vollständig finanziert. Eine Nutzungsgebühr für Bibliotheken zu deren Finanzierung ist nicht statthaft.
Langzeitverfügbarkeit
Die Bibliotheken werden gehalten, auf die Bedeutung der Langzeitverfügbarkeit hinzuweisen. Historisch wertvolle Sammlungen sind nach und nach zu digitalisieren, inhaltlich zu erschließen und für den allgemeinen Zugang im Internet zur Verfügung zu stellen.
Präsenzbestand, Online - Ausleihe und Katalogisierung
Um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen, ist der Präsenzbestand einer Bibliothek regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierungsrate sollte 10% pro Jahr nicht unterschreiten. Bevorzugt sollte in gesamtsächsischer Koordination sichergestellt werden, dass Bücher und Zeitschriften zentral eingekauft werden. Die Bibliotheken regeln diesen Einkauf untereinander. Der Bestand kann in Teilen durch Ebooks ersetzt werden, wenn für die Ausleihe ausreichend Lesegeräte zur Verfügung stehen. Dabei beachten die Bibliotheken, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Allgemeinversorgung und Spezialisierung des Bestandes eingehalten wird. Die elektronische Ausleihe ist sachsenweit zu koordinieren. Um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, wird die regelmäßige Versorgung neben der Online-Präsenz durch den Einsatz von fahrenden Bibliotheken sichergestellt. Die Versorgung ist so zu gestalten, dass die o.g. Funktionen der Bibliotheken i.d.R. auch der ländlichen Bevölkerung zugute kommt. Die Bibliotheken sind so auszustatten, wie es dem allgemeinen Stand von Medien und Technik entspricht. Die Bibliotheken ermöglichen den Internetzugang speziell zu Behörden, Lehrangeboten und digitalen Sammlungen in qualitativ hinreichender Qualität.
Sonderbibliotheken
Zu den Sonderbibliotheken gehören Bibliotheken, di e eine besondere Aufgabe erfüllen, die nicht durch eine Allgemeinbibliothek übernommen werden kann. Zu den besonderen Aufgaben zählen insbesondere:
– Zugänglichmachung und Erhalt von besonders wertvollen historischen Sammlungen
– spezielle Sammlungsgebiete, z.B. Landkartensammlung
– Aufbereitung von bibliothekarischen Angeboten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen (z.B. Deutsche Zentralbücherei für Blinde)"
Bei F.D.P., AfD und NPD spielen Bibliotheken keine Rolle.
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