Dienstag, 23. Februar 2016

Bibliothekspolitik in Baden-Württemberg - ein Blick in die Wahlprogramme

CDU

Im Wahlprogramm der CDU kommen Bibliotheken nicht vor, obwohl sogar die Amateurtheater ausdrücklich erwähnt werden (S. 136 und S. 138):

“Neben kulturellen Leuchttürmen und Sehens-würdigkeiten gibt es im ganzen Land ein reiches Angebot an kulturellen Einrichtungen: Jugend-musikschulen, Jugendkunstschulen, private, kommunale und staatliche Museen, Theater, Galerien, soziokulturelle Zentren, Amateurmusik- und Amateurtheatergruppen, kulturorientierte Ar-beitsgemeinschaften sowie Vereine und Verbände, die Kulturarbeit leisten. Wir wollen die kulturelle Bildung in Schulen, in der Erwachsenenbildung, in Kommunen und Verbänden ausbauen.” (S. 138)

Interessant sind aber Aussagen zur digitalen Langzeitarchivierung auf S. 46

“Im Zuge der Digitalisierung ist die Frage der Langzeitnutzbarkeit und -archivierung der Daten von wesentlicher Bedeutung. Hier gilt es Konzepte, Verfahren und Standards für den Erhalt digitaler Kulturgüter und für die langfristige Nutzung dieser Wissensbestände zu entwickeln.” 

Hier fehlt freilich das Urheberrecht, das neben der Technik das größte Problem für die digitale Langzeitarchivierung darstellt.

Beim Thema “Open Access” wird auf S. 46 Bezug genommen zu den von der Landesregierung im Landeshochschulgesetz einführten OA-Pflicht:

“Die grün-rote Vorgabe, wissenschaftliche Literatur und wissenschaftliche Ergebnisse durch „Open Access“ für alle Nutzerinnen und Nutzer frei, ohne Kosten und Nutzungsbarrieren, zugänglich zu machen, halten wir für falsch, sie stellt in unseren Augen eine unzulässige Fremd-bestimmung für die Forschenden dar. Wir wollen „Open Access“ wissenschaftsadäquat durch An-reizmechanismen weiterentwickeln, die Entschei-dung, ob der „Open Access-Weg“ gegangen wird, wollen wir den Forschenden selbst überlassen.”

Interessant und offen für unterschiedliche Lesarten sind Aussagen zum Urheberrecht:

“Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urheberrecht einfacher, praktikabler, transparenter und konsistenter gestaltet wird. Bei dem Interessensausgleich zwischen Verlagen mit ihrer berechtigten Erwartung fairer Markt-bedingungen und Nutzern mit ihrer Erwartung an eine grundsätzlich kostenlose Bereitstellung von digitalen Inhalten gilt es, die technologische Entwicklung und den Verbreitungsgrad der Digi-talisierung zu befördern und nicht zu behindern.“ (S. 46).

GRÜNE

Die Grünen haben in ihrem 249 Seiten starken Wahlbuchprogramm auf S. 114 Bibliotheken zusammen mit den Volkshochschulen unter der Überschrift “Lebenslanges Lernen leben” behandelt:

“Bibliotheken tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche an die Welt der Literatur und des Wissens heranzuführen. Allen Menschen bieten sie die Möglichkeit zu kultureller Teilhabe und den Zugang zu Medien und Wissen. Neben den beiden Landesbibliotheken und den wissenschaftlichen Bibliotheken, die wir zu umfassenden Informationszentren wei-terentwickeln wollen, wollen wir die Rolle der öffentlichen Bibliotheken überall im Land würdigen. Insbesondere dort, wo Bibliotheken neue Wege gehen und zu Einrichtungen einer umfassenden Medienbildung werden, halten wir eine Unterstützung für wichtig.”

Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Aussage, die unausgesprochen Kriterien eines Bibliotheksgesetzes enthält, in einem gesetzgeberischen Vorhaben verdichtet. Das ist insoweit nicht unwahrscheinlich, als heute schon Öffentliche Bibliotheken und Volkshochschulen zusammen im Weiterbildungsförderungsgesetz geregelt sind.

Im Kontext der Hochschulen werden Bibliotheken zusammen mit den Rechenzentren als Informationszentren bezeichnet (S. 121), was dem Sprachgebrauch des von der Vorgängerregierung novellierten Landeshochschulgesetzes entspricht.

Das Thema “Digitalisierung” wird auf den Museumsbereich verengt:

“Auch Kunst und Kultur werden durch die Digitalisierung vor große Herausforderungen gestellt. Mit einem Sonderprogramm wollen wir darum unter anderem die Museen bei der Digitalisierung von Kulturgütern unterstützen, um die Kulturlandschaft Baden-Württembergs in die Zukunft zu begleiten und unsere Landesschätze einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.” (S. 241)

Hervorzuheben ist, dass beim Thema “Urheberrecht” das Problem der digitalen Langzeitarchivierung erkannt wurde:

“Vor dem Hintergrund der Digitalisierung setzen wir GRÜNE uns für ein zeitgemäßes Urheberrecht ein, das eine gerechte Vergütung sichert, kreatives Schaffen, wissenschaftliche Arbeit und Maßnahmen zur digitalen Langzeitarchivierung erleichtert und zudem die Kriminalisierung von Nutzerinnen und Nutzern verhindert und den Abmahnmissbrauch beendet.” (S. 242)

SPD

Die SPD behandelt in ihrem Wahlprogramm Bibliotheken als Bildungseinrichtungen im Kontext der Schulen:

“Aber wir wollen auch im außerschulischen Bereich die kulturelle Bildung
weiter fördern, indem Einrichtungen wie Museen und Theater, aber auch Musik- und Kunsthochschulen sowie Bibliotheken ihre bereits vielfältigen Vermittlungsangebote auf alle Lebens- und damit Bildungsphasen erweitern können.“ (S. 43)

Im Bereich der Hochschulen sollen OER und Fernlehre gefördert werden:

“Wir werden in den nächsten Jahren den Ausbau der lernendenzentrierten E-Learning-Ansätze und die Entwicklung der Open Educational Resources
(OER) in Baden-Württemberg vorantreiben und die entsprechende Etablierung der notwendigen Strukturen fokussieren.“ (S. 49)

Das Thema Urheberrecht wird unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes behandelt, wobei die Idee einer “digitalen Erschöpfung” mitklingt:

“Darüber hinaus wollen wir uns im Bund für ein zeitgemäßes Urheberrecht einsetzen. Auch Verbraucherinteressen, wie etwa das Interesse an langfristiger und geräteunabhängiger Nutzung von legal erworbenen digitalen Inhalten, sind
zu berücksichtigen. Um einem Akzeptanzverlust entgegenzutreten, müssen eine effektivere und verhältnismäßigere Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden sowie Maßnahmen zur Aufklärung und Stärkung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.“ S. 18

F.D.P.

Die F.D.P. erwähnt in ihrem Wahlprogramm Bibliotheken nicht, im Gegensatz zu den Theatern (S. 108 f.) und den Museen (S. 104, 110, 111), wobei auch die Heimtmuseen nicht vergessen (S. 110) und - ungewöhnlich für eine liberale Partei - auch die Theologischen Fakultäten positiv gewürdigt werden.

Es sollen digitale Medienkompetenzen gestärkt werden:

“Im allgemein- wie im berufsbildenden Bereich wer-den wir stärkere digitale Kompetenzen als eine Kernaufgabe der Schulen vorantreiben und Bildungseinrichtungen entsprechend ausstatten.” (S. 49).

Auf S. 113 gibt es einen kleinen archivpolitischen Akzent:

“eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Verbundarchivlösung für den Archivstandort Freiburg anstreben.”

Das Thema Schriftkultur wird nur im Verbund von Theater, Verlagen und Autoren gesehen; immerhin werden Bücher und Zeitungen genannt, S. 108.

DIE LINKE

Bibliotheken sollen nach dem Wahlprogramm DER LINKEN eine Pflichtaufgabe sein: 

“Volkshochschulen, Bibliotheken und Musikschulen sind kulturelle Pflichtaufgaben. Das Land und die Kommunen müssen sie auskömmlich finanzieren und ihnen ermöglichen, ihren Lehrkräften eine Festanstellung anzubieten.” (S. 31). 

Gefordert wird ein freier Eintritt in Bibliotheken und Museen:

“DIE LINKE setzt sich für den kostenlosen Zugang der Bevölkerung zu staatlich-kulturellen Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken ein.“ (S. 32).

Das Thema Urheberrecht wird unter Einnahmegesichtspunkten (professioneller) Kreativer betrachtet:

“DIE LINKE setzt sich für den Schutz kreativer Urheberrechte ein. Die Rechte der Urheber und Urheberinnen gegenüber den Verwertungsunter-nehmen sollen ausgebaut werden.” (S. 32).

AfD

Im Wahlprogramm der AfD finden sich keine bibliothekspolitischen Aussagen.