Am 18. Februar 2016 wurde im Kieler Landtag das Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein (Drucksache 18/3800) in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen.
Zu Beginn sprach für die Landesregierung die zuständige Ministerin Anke Spoorendonk (SSW):
Sie stellt heraus, dass mit dem Gesetz Schleswig-Holstein nun das fünfte Bundesland sein wird, das ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. Bibliotheken seien für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Sie gehören zu den bedeutendsten Bildungseinrichtungen im Land. In dieser Funktion und als Informations- und Kommunikationszentren seien sie auch für die Integration von Flüchtlingen wichtig. Bibliotheken lassen Menschen in der digitalisierten Welt nicht allein und geben ihnen Orientierung. Bibliotheken sind wichtig für das kulturelle Erbe. Zudem komme, wer Kultur stärken wolle, gerade im ländlichen Raum an Bibliotheken nicht vorbei.
Die Ministerin schildert den bisherigen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens mit vier Regionalkonferenzen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und öffentlich einsehbaren Stellungnahmen. Sie betont, dass die Einführung von Projektmitteln ein Ergebnis des Dialogs mit Vertretern der Kommunen war. Diese Projektmitteln können und sollen auch für Intergrationsangebote eingesetzt werden.
An dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf hebt Spoorendonk folgende Punkte hervor: Das Buch bleibt Leitmedium, der Büchereiverein wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt, die Bibliotheken sind bei der Auswahl der Medien unabhängig, die ZBW Kiel und Musikbibliotheken sind drin, das Pflichtexemplarrecht wurde integriert und um die Sammlung von Netzpublikationen erweitert.
Abschließend geht die Ministerin auf das Gesetzgebungsverfahren zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz ein, bei dem auch die oppositionelle CDU das Gesetz am Ende mitgetragen hat. Sie wirbt daher auch für Schleswig-Holstein für einen breiten Konsens: “Liebe CDU, geben Sie sich einen Ruck, bringen Sie sich ein, engagieren Sie sich!“
Für die CDU sprach der Abgeordnete Peter Sönnichsen:
Er lobt knapp die Arbeit der Bibliotheken, um danach zum Gesetzentwurf zu sprechen,wo er vor allem auf die finanzielle Seite eingeht. Dass es keinerlei finanzielle Verpflichtungen im Gesetz gibt, wird kritisiert. Das Gesetz sei ein zahloser Tiger, Unverbindlichkeit in Perfektion.
Für die SPD sprach die Abgeordnete Beate Raudies:
Sie schildert zunächst die Vorgeschichte des Bibliotheksgestzes, wobei sie bemerkt, dass schon die große Koalition in der vorletzten Legislaturperiode über ein Bibliotheksgesetz nachgedacht habe. Sodann geht sie kurz auf den Gesetzentwurf des SSW aus der letzten Legislaturperiode ein. Sie betont beim vorliegenden Entwurf die breite und transparente Diskussion in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt.
Als Regelungsinhalte des Gesetzes hebt Raudies hervor: die Verwendung des Begriffs Medienwerk, wodurch deutlich werde, dass Bibliotheken mehr zu bieten hätten als bloß Bücher; die Erwähnung des Büchereivereins als Dienstleistungsagentur; die Förderung von Bibliotheken als Pflichtaufgabe des Landes; schließlich die Stärkung der UB Kiel und der Landesbibliothek.
Für die Bündnis 90/Die Grünen sprach die Abgeordnete Marlies Fritzen:
Grüne
Sie betont, dass mit dem Gesetz der Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Bibliotheken seien wichtig, um das kulturelle Erbe zu bewahren, was man angesichts des großen Verlustes beim Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar deutlich sehen konnte. Zudem seien Bibliotheken für eine demokratische Kultur und für Kinder bedeutsam. Der Unterhalt von Bibliotheken sei eine wichtige sozialpolitische Aufgabe, weil nicht jeder den gleichen Zugang zu Bildung und Informationen habe. Bibliotheken dienten Integration und Verständigung, sie seien eine existenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe.
Fritzen führt das Bibliotheksgesetz auf die EK Kultur zurück und stellt die breite Zustimmung der Fachwelt zu dem Gesetzentwurf heraus. Das Gesetze fasse rechtliche Bestimmungen zusammen, novelliere das Pflichtexemplarrecht und stärke die Bibliotheken im Land.
Von der Opposition wünsche sie sich konstruktive Vorschläge. Abschließend weist sie darauf hin, dass die “Küstenkoalition” finanzielle Kürzungen der Vorgängerregierung bei den Bibliotheksausgaben rückgängig gemacht habe.
Für die F.D.P. sprach die Abgeordnete Anita Klahn:
Sie nennt den SSW-Entwurf aus der letzten Legislaturperiode mutiger. In der Fachwelt gab es hohe finanzielle Erwartungen. Zentral für die Bewertung des Gesetzes seien Finanzierung und Konnexität. Für eine reine Ist-Beschreibung brauche man kein Gesetz, das im Wesentlichen Absichtserklärungen und unverbindliche Handungsanleitungen enthalte.
Für die Piraten sprache der Abgeordnete Sven Krumbeck:
Er bezeichnet das Thema Bibliotheken als “Markenkern des SSW”. Das Gesetz selbst sei wenig ambitioniert. Da die betroffene Fachwelt aber damit zufrieden sei, wurde Zustimmung der Piraten signalisiert.
Für den SSW sprach die Abgeordnete Jette Waldinger-Tiering:
Waldinger-Tiering betont die Bedeutung von Bibliotheken. Gerade bei Flüchtlingen werde deutlich, wie wichtig ein öffentlicher Informationsort sei. Bibliotheken haben Verfassungsrang. Sie gehören zu einer Stadt wie das Rathaus oder die Schule. Man werde in Zukunft auch auf die Kosten der Digitalisierung achten. Onleihe wird als wichtiges und erfolgreiches Thema bezeichnet. Gelobt wird die Arbeit des Büchereivereins, auf dessen dänische konzeptionelle Wurzeln hingewiesen wird. Bibliotheken seien kulturelle Zentren der Erwachsenenbildung. Abschließend wird die Arbeit der Bibliotheken der Minderheiten näher dargestellt und gewürdigt.
Fazit
Das Gesetz liegt jetzt im Ausschuss. Es wird wohl eine schriftliche und auch eine mündliche Anhörung geben. Die Opposition hat sich mit Ausnahme der Piraten inhaltlich bislang wenig auf das Gesetz eingelassen und nur auf einer rollentypischen Meta-Ebene mit finanziellen Argumenten operiert. Die Herausforderung wird sein, in der Ausschussberatung das Gesetz inhaltlich zu diskutieren. Finanzen sind wichig, aber nicht alles. Das rechtspolitisch aufregende Pflichtexemplarrecht für Netzpublikationen wird das Thema bislang gar nicht wahrgenommen, auch den den sonst so digitalaffinen Piraten nicht.