Samstag, 11. Februar 2017

Abgesang einer juristischen Zeitschrift

Dieter Simon schreibt im 20. Band des von ihm gegründeten und herausgegebenen „Rechtshistorischen Journals“ über die Gründe, dieses Zeitschrift einzustellen. 

Bemerkenswert - wir schreiben das Jahr 2001(!) - ist diese Aussage:
„Es [das Journal] müßte vollständig erneuert werden, beginnend mit einer Internationalisierung durch eine englische Parallelversion, durch eine Internet-Praeprint[sic!]-Fassung und durch zwei- bis dreimalige Lieferungen pro Jahr.“ S. 6.

Dieter Simon, RJ 20, in: RJ 20 (2001), S. [1]-7.
Das RJ ist übrigens vollständig als Nationallizenz verfügbar.

Und hier die Kontrastfolie aus dem Jahr 2007:

„Juristen schreiben nicht auf Englisch. Juristen veröffentlichen keine discussion papers. Juristen stellen ihre Text nicht im Internet zu Verfügung. Juristische Aufsätze sind nicht peer reviewed. ...“

Aus: Engel/Schön (Hrsg), Das Proprium der Rechtswissenschaft, Tübingen 2007 (Recht - Wissenschaft - Theorie ; 1).