Das Urheberrecht wird mehr und mehr zu einem Instrument der Kommunikationskontrolle, weil im digitalen Bereich jede Form der Kommunikation technisch notwendig mit Vervielfältigungen verbunden ist.
Das ist ungefähr so absurd, als wären in der analogen Welt die bloße Lektüre eines Textes oder das Anschauen eines Bildes ein Eingriff in urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte. Hier war immer klar, dass der bloße Werkgenuss vom Urheberrecht nicht erfasst wird.
Weil aber in der digitalen Welt das Werkstück als konkrete eigentumsfähige Sache und damit als ein unabhängig vom Einfluss des Urhebers existierender Zugang zu einem Inhalt durch zirkulierende Kopien ersetzt worden ist, das Urheberrecht auf diese Entwickulng jedoch weiterhin mit seinen aus der analogen Welt stammenden Konstruktionen reagiert, ist es in eine schwere Krise geraten.
Viele empfinden es als Zumutung, dass Juristen sich in nahezu alle Bereiche der Kommunikation mit dem Anspruch auf Regulierung und Kontrolle einmischen.
Auf Dauer kann das nicht gutgehen. Als soziale, auf Kommunikation ausgerichtete Wesen wollen sich Menschen über kulturelle Werke austauschen. Ein Rechtsrahmen, der darauf keine Rücksicht nimmt, ist nicht nur absurd. Er wird mehr und mehr ignoriert werden und daher keine Zukunft haben.
Wer die sinnvolle Idee des Urheberrechts, dass eine kreative Leistung einem konkreten Menschen zugeordnet werden kann, in der digitalen Welt bewahren will, muss bereit sein, dieses Recht neu zu denken.
Konservative Fortschreibung des bestehenden Urheberrechts auch für den digitalen Bereich wird dieses Recht nicht bewahren, sondern es in absehbarer Zeit zerstören.
Darüber sollten alle Freunde und Verteidiger des Urheberrechts einmal sehr gründlich nachdenken.