Es geht in dem Antrag u.a. um die flächendeckende Versorgung mit Online-Diensten. Bibliotheken sollten dabei ein große Rolle spielen. Derartige Überlegungen sind gegenwärtig, wo das mobile Internet zu günstigen Konditionen Wirklichkeit wird, vielleicht nicht mehr so nötig.
Spannend ist aber diese Aussage:
"Besondere Bedeutung kommt künftig auch den Bibliotheken zu. Zusammen mit den Hochschulen muß es zu ihren Aufgaben gehören, die 'informationelle Kontinuität' in der Gesellschaft zu gewährleisten. Ansonsten könnte sich die Informationsgesellschaft - angesichts der Flüchtigkeit elektronischer Informationen und rascher technischer Veränderungen - als eine Gesellschaft von 'informationellen Informationsinseln' im Strom der Zeit erweisen, die untereinander nicht mitteilungsfähig sind."
In der Debatte zum Deutschen Nationalbibliotheksgesetz und den erweitertern Sammelauftrag der Nationalbiliothek für Netzpublikationen wurde diese Drucksache wörtlich zitiert, vgl. PlPr. 16/11, S. 775.
Bibliotheken sollen auch im digitalen Zeitalter das Gedächtnis der Informationsgesellschaft sein. Interessant ist, dass auch den Hochschulen hier eine gesellschaftliche Aufgabe zugedacht wird. Das entspricht leider nicht dem gegenwärtigen Mainstream im Hochschulrecht, der eher nach Abschottung und Abstoßen nicht streng hochschulbezogener Aufgaben aussieht.