Samstag, 11. Februar 2017

Juristische Habilitationsschriften

Helmuth Schulze-Fielitz untersucht in der Zeitschrift „Die Verwaltung“ Inhalt, Form und Rezeption von 12 im Jahre 1997 erschienenen öffentlich-rechtlichen Habilitationsschriften. 

Ein lesenswerter und nachdenklicher Beitrag. Schulze-Fielitz hält das zweite Buch als Ausweis der sozialen bzw. charakterlichen Eignung für ein Akademikerleben für sinnvoll. Etwas böse sind seine Hinweise zum Umfang von Habilitationsschriften, wenngleich zu beachten ist, dass etliche Themen eben einen umfangreichen Diskussionsstand haben, der aufzuarbeiten ist. 

Sehr klug ist daher der Rat, dass die Arbeit nicht vom „Sammeln und Jagen“ zur sehr Zeugnis geben soll. Man müsse, so Schulze-Fielitz, ältere Arbeiten und Diskussionen durch Vergessen hinter sich lassen. 

Zum Sprachgebrauch wird richtig angemerkt, dass ein Stil, der das Gewicht der Argumentation durch Geschraubtheit oder unbefangenen Fremdwortgebrauch zu unterstreichen sucht, bedenklich ist. 

Spannend sind die Hinweise zur Rezeption der Habilitationsschriften. Oft erfahren sie - wohl umfangsbedingt - nur wenige Rezensionen. Auch die Zitationsrate ist nicht immer befriedigend. Nützlich sind hier griffige Titel und maßvolle Selbstzitate, um das Buch im Diskurs zu halten: 

„Jedenfalls dürfte es heute kaum der Rezeptionsgeschichte einer Monographie dienen, wenn man sie literarisch sich selbst überläßt, ohne ihren Inhalt in einschlägigen Diskussionszusammenhängen später erneut zur Geltung zu bringen ...“ S. 289. 

Die Diskrepanz von wissenschaftlichem Aufwand und wissenschaftlicher Rezeption erzeugt Unbehagen. 

Schulze-Fielitz kritisiert noch die Fehlerhaftigkeit von Texten, etwa in der Gestaltung von Fußnoten, Verweisen und Literaturverzeichnissen. Dass wir es hier mit oft sehr teuren Verlagsprodukten zu tun haben, sei einfach einmal angemerkt. Verlage, so sagen sie, bürgen doch gerade in formaler Hinsicht für eine besondere Qualität der Texte. Habeant sibi! 

Am Ende sieht Schulze-Fielitz eine Funktion der Habilitationsschriften darin, eine gewisse Kohärenz im Fach herzustellen, die auch durch die Übernahme und Erfüllung (dies wird besonders betont!) von Rezensionen durch die schon bestallten Fachvertreter zu leisten ist. 

Bei aller Kritik im Detail ist für Schulze-Fielitz das zweite Buch ein wichtiger Bestandteil der Wissenschaftskultur. 

Quelle: Helmuth Schulze-Fielitz, Die öffentlich-rechtliche Habilitationsschrift, in: Die Verwaltung 42 (2009), H. 2, S. [263]-290.