In einer grundrechtlichen Dissertation von Sophie-Charlotte Lenski zu Fragen des Verhältnisses von Massenkommunikation und Persönlichkeitsrechten finden sich einige interessante Ausführungen zu Wissenschaftsfreiheit und wissenschaftlichem Publizieren.
Die Autorin identifiziert zu Recht die Wissenschaftsfreiheit als ein kommunikatives Grundrecht. Daraus folgert sie einen engen Zusammenhang von Wissenschaft und Publikation. Sie schreibt:
"Ein Forscher, der nicht publiziert, ist als Wissenschaftler inexistent. Wissenschaftsfreiheit und Publikationsfreiheit sind untrennbar miteinander verbunden. Wissenschaft ohne Mitteilung ist nicht denkbar." S. 105
In der wissenschaftlichen Kommunikation sieht sie eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Wissenschaft ermögliche die "Selbstentfaltung des Einzelnen", S. 107 f.
Diese Ausführungen sind in zweierlei Hinsicht bedeutsam:
- Funktionierende Publikationsstrukturen gehören zum Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit. Der Gesetzgeber sollte daran denken, wenn er ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht schaffen möchte.
- Diese Strukturen müssen allen offenstehen, die wissenschaftlich arbeiten. Open Access und Zweitveröffentlichungsrechte sind nicht nur für öffentlich finanzierte Forschung sinnvoll und richtig, sondern für jeden, der wissenschaftlich arbeitet und publiziert.
Quelle: Sophie-Charlotte Lenski: Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem : das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Konflikt mit Medien, Kunst und Wissenschaft. - Berlin : Duncker & Humblot, 2007. - 329 S. (Schriften zum öffentlichen Recht ; 1052)