Lesenswert ist der Artikel über "Wissenschaftsfreiheit" von Hans-Heinrich Trute in der Neubearbeitung des Evangelischen Staatslexikons.
Er bietet gerade für den Nichtjuristen eine gute Einführung in das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG.
Im Zusammenhang mit dem Wissenschaftsurheberrecht sind folgende Aussagen bemerkenswert:
"In diesem Sinne sind ... die wissenschaftsspezifischen Kommunikations- und Publikationszusammenhänge ... von der W. umfasst ..." (Sp. 2761)
"Darüber hinaus wird man ... einen Verfassungsauftrag entnehmen können, forschungsfreundliche Rahmenbedingungen im einfachen Recht zu schaffen, wie überhaupt die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems auch rechtlich sicherzustellen. Dazu rechnet neuerdings die Frage, ... ob Publikationspflichten etabliert werden können..." (Sp. 2762)
Da ein Lexikon immer auch Wissen und Diskussionen konsolidiert, darf festgehalten werden, dass die Diskussion um Open Access und die Sensibilisierung für wissenschaftliches Publizieren und seine Rahmenbedingungen im juristischen Fachpublikum angekommen sind.
Eine andere Frage freilich ist es, wie die Etablierung von Publikationspflichten im einfachen Recht aussehen könnte. Hier wird eine Regelung immer auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit mit zu würdigen haben.
Quelle: Hans-Heinrich Trute, Art. "Wissenschaftsfreiheit", in: Evangelisches Staatslexikon, Neuausgabe [= 4. Auflage], Stuttgart 2006, Sp. 2759-2765.