Freitag, 3. März 2017

Rechtsquelle Wikipedia? - Symposium an der FernUniversität in Hagen

Am 3. und 4. März 2017 fand an der FernUniversität in Hagen unter dem Titel "Rechtsquelle Wikipedia? : Praxis - Fiktionen - Standards" ein Symposium zur Bedeutung von Wikipedia in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis statt. Nachfolgend werden die Beiträge der Tagung als "Live-Blog" dokumentiert.



Begrüßung und Vorstellung des Tagungskonzepts
Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen (FernUniversität in Hagen)

Es geht anekdotisch los: Darf man sein eigenes Werk bei Wikipedia promoten? Ein "Editorenkrieg" über die "Selbstbewertung" eines Hochschullehrers war der Anlass, um einmal über Wikipedia, ihre Funktion und die Art ihrer Qualitätskontrolle nachzudenken.

Wikipedia ist in der Rechtspraxis angenommen: Gerichte setzen Fakten bei Wikipedia als gerichtsbekannt voraus, sie entnehmen dort Definitionen und sogar Rechtsauffassungen.

Wikipedia lässt sich von Laien und Juristen wie ein Rechtswörterbuch verwenden. Sie wird offenbar wie der Brockhaus früher benutzt. Probleme dabei: Zitierfähigkeit und Wahrheitsgehalt, aber auch die Flüchtigkeit und die Manipulierbarkeit der Beiträge.

Spannend ist auch die rechtstheoretische Perspektive im Verhältnis von Recht und Wikipedia. Interessant ist aber auch der mögliche Wandel im juristischen Mediengebrauch. Bisher waren Juristen  mehrheitlich eher "medienblind", man denkt an Form und Verfahren, nicht aber an die Medialität des Rechts. Daher meint man: "Wikipedia existiert nicht, oder ist ein Lexikon." Aber stimmt das so?

Die Rechtsrhetorik gestattet es, nach Form und Inhalt zu differenzieren. Mit der Digitalisierung werden die Dinge zudem flüchtig. Gerade bei Wikipedia tritt Autorschaft in den Hintergrund. Welche Autorität wird damit noch dargestellt? Gerade die juristische Meinung verlangt aber doch das Subjekt, das sie - auch streitig - vertritt. Ist unter den Bedingungen von Wikipedia noch eine solche Meinung möglich? Führt das Wikisystem zudem zu einer Demokratisierung und einer Entwertung des Experten?

Diese und weitere Aspekte soll die Tagung in verschiedenen Beiträgen beleuchten.


1. Teil: Das Konzept Wikipedia


Das Konzept Wikipedia
Dr. Lukas Mezger (Wikimedia Deutschland)

Zu Beginn wird erst einmal die Wikipedia und ihre Funktionsweise vorgestellt. Wikipedia ist eine Enzyklopädie in Form eines Wikis. Wikipedia ist allerdings nur ein Beispiel für ein Wiki; es gibt auch tausende andere.

Wikiprinzip: Jede Seite kann jederzeit frei bearbeitet werden. Änderungen sind offen einsehbar. Das Herrschaftsprinzip bei Wikipedia ist "Logokratie": Konflikte um Inhalte werden in Diskussionen gelöst.

Wir haben in Deutschland rund 6.000 aktive Wikipedia-Autoren (mehr als 5 Bearbeitungen im Monat).

Hinter Wikipedia steht die "Wikimedia-Bewegung", die im Geist der Aufklärung daran arbeitet, allen Menschen auf der Welt das verfügbare Wissen der Menschheit zur Verfügung zu stellen.

Die Wikimedia Foundation betreibt die Server und die Markenrechte. In Deutschland arbeitet die Wikimedia Deutschland e.V.

[Literaturhinweis: Tobias Lutzi, Die Enzyklopädie und der Elfenbeinturm -
wie Wikipedia und Wissenschaft zueinander finden können, in: Boris Marinov (Hrsg.), Alles über Wikipedia und die Menschen hinter der größten Enzyklopädie der Welt, Hamburg 2011, 247 ff.]


Rechtsvergleichende Systematik auf Wikipedia
Dr. Lukas Mezger und Tobias Lutzi LL.M./M.Jur./M.Phil. (Universität Oxford)

Wikipedia ist der Schwarmintelligenz verpflichtet, aber es gibt zugleich einen großen Bedarf an Koordination. Das Problem wird am Beispiel der Rechtsvergleichung illustriert: Rechtssysteme sind autonom. So gibt es nicht "den" Vertrag an sich, sondern immer nur in den Ausprägungen einer jeweiligen Rechtsordnung.

Wikipedia ist eine Enzyklopädie und dient NICHT der Theoriebildung. Sie fußt als Tertiärquelle (Enzyklopädie) auf Sekundärquellen.

Koordinierungsaufgaben im Bereich Rechtswissenschaft nimmt die "Redaktion Recht" bei Wikipedia wahr. Die Arbeit der Redaktion lässt sich gut am Beispiel der Rechtsvergleichung illustrieren: Der Rechtsvergleich muss von einem nationalen Rechtsinstitut klar getrennt werden -> die Lemmatisierung kann daher nur national oder vergleichend sein. Beispiel: Tötungsdelikt (Rechtsvergleichend) - Mord (Deutschland), Mord (Österreich), etc.

Neben den Lemmata gibt es noch Kategorisierungen, ja ganze "Kategorienbäume".

Die begriffliche Arbeit in der Wikipedia deckt Lücken in der Forschungslandschaft auf, etwa: Es gibt nur unzureichende rechtsvergleichende Literatur zum Thema Verwaltungsgliederung in Thailand.

Durch die Lemmatisierung kommt der Rechtsvergleichung in der Wikipedia ein sehr hoher Stellenwert zu.

Wie werden die systematischen Probleme gelöst? Es kann aus Prinzip keine autoritäre Redaktion geben. Lösungen müssen mühsam und geduldig im Dialog ausgehandelt werden. Es kann nur um freiwillige Koordination gehen.

In Jura fehlt es leider massiv an Autoren mit echten rechtswissenschaftlichen Kenntnissen.


Wikipedia aus Sicht des Urheberrechts
(Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock, FernUniversität in Hagen)

Fragen des Urheberrechts kommen meist als Unterlassungsanspruch daher. Es soll heute aber nicht um die Störerhaftung der Wikimedia gehen, sondern um die Frage, ob und inwieweit man Inhalte aus der Wikipedia entnehmen darf.

Auf Wikipedia findet eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG statt.

Seit 2009 steht die Wikipedia unter der CC-Lizenz. Wer ist nun der "Urheber" bei Wikipedia? Es kommen vor: Miturheberschaft (§ 8 UrhG), Werkverbindungen (§ 9 UrhG) oder Bearbeitungen (§ 3 UrhG). An konkreten Beispielen werden die unterschiedlichen Modalitäten dargestellt.

Ein Wikipedia-Artikel wird eher sukzessive Miturheberschaft und weniger eine Bearbeitung eines ursprünglichen Ausgangswerkes sein.

Die Wikipedia als Ganze ist kein Datenbankwerk, sondern eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG. Das Datenbankherstellerrecht steht der Wikipedia-Foundation zu.

Auch wenn die Wikipedia-Artikel frei verwendet werden dürfen, können aber gleichwohl Urheberpersönlichkeitsrechte etwa durch Platzierung in problematischen Kontexten verletzt werden.

Wer aber kann das geltend machen, wenn es viele, vor allem anonyme Bearbeiter gibt? An der Wikipedia sieht man, dass dezentrale Urheberrechtskollektive im geltenden Recht nicht adäquat erfasst sind. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.


2. Wikipedia als Wissensquelle


Wikipedia als Quelle juristischer Fachinformation
Prof. Dr. Eric Steinhauer (FernUniversität in Hagen)



Die Wikipedia kann von der Idee her als Teil der seit den 70er konzipierten Rechtsinformationssystemen angesehen werden, die heute als Juris oder BeckOnline sehr erfolgreich sind. Allerdings haben diese Systeme nicht alle Anforderungen eingelöst, vgl. Reisinger, Rechtsinformatik, 1977:

"Anzustreben ist, dass jeder Bürger … die Möglichkeit hat, sich des Juris zu bedienen." (S. 131)
"Hier wird deutlich, dass die Wünsche der Benutzer teilweise über ein reines Dokumentationssystem hinausgehen und auf ein Fakten-Retrieval-System oder Frage-Antwort-System zusteuern." (S. 130)
"Komfortable Eingabe von Benutzervorschlägen zur Speicherung von Dokumenten." (S. 127)

Kann Wikipedia diese Anforderungen heute einlösen?

Wikipedia als Enzyklopädie zu begreifen, lenkt auch den Blick auf Rechtslexika, die in der Rechtswissenschaft allerdings eher wenig verbreitet sind. 

Welche sinnvolle Nutzung kann Wikipedia haben? Zu nennen wären: Begriffliche Erstinformation, Einstieg in die Literatur. Zudem können neue Rechtsgebiete begrifflich "kartiert" werden. 

Gerade für freie Texte ist Wikipedia eine gute Möglichkeit, um ein Publikum zu finden. In diesem Sinne unterstützt Wikipedia Open Access.

Am Rande wird noch informationsethisch gefragt: Darf man offenkundige Fehler in der Wikipedia ignorieren, wenn man sie erkannt hat und zugleich fähig ist, diese Fehler zu korrigieren? Die Frage ist auch vor dem Hintergrund interessant, dass sehr viele Menschen Wikipedia nutzen und so eine Falschinformation weiterhin verbreitet wird.


Wikipedia als Wissensquelle in der Wissenschaft
Prof. Dr. Debora Weber-Wulff (HTW Berlin) und Prof. Dr. Roland Schimmel (FH Frankfurt)

Es geht los mit dem Thema "Plagiat, Internet und Öffentlichkeit". Vor 150 Jahren hat Theodor Mommsen die Publikation von Dissertationen gefordert. Öffentlichkeit sollte Qualität garantieren.

Im Rahmen der Plagiatsprüfung von VroniPlag wurden in etwa 3% der medizinischen Dissertationen Wikipedia-Zitate gefunden. Kritisiert wird zunächst, dass nicht formal korrekt zitiert wird. Wikipedia wird in den Dissertationen genutzt, um benachbarte Fachgebiete oder historische Sachverhalte zu belegen. Zudem: Sehr häufiger Gebrauch der Wikipedia, um Begriffe in Glossaren zu erläutern.

Wikipedia wird auch gerne genutzt, um daraus zu plagiieren. Diese Plagiate werden beispielsweise auf VroniPlag Wiki nachgewiesen, das ebenfalls ein Wiki ist.

Es werden viele Beispiele, auch solche von etablierten Wissenschaftlern, für Wikipedia-Plagiate angeführt.

Was man wissen sollte: Wikipedia ist für das wissenschaftliche Arbeiten keine Quelle, sondern vor allem eine erste Anlaufstelle für die Recherche.


Soziologische Aspekte von Wikipedia
Prof. Dr. Christian Stegbauer (Universität Frankfurt)

Lobender Einstieg: "Es gibt keine größere Wissensquelle auf der Welt." ... Dann kommen kritische Anmerkungen. Für die soziologische Untersuchung werden drei Fragestellungen genannt.

Warum beteiligen sich Menschen?
Wie beteiligen sie sich?
Konsequenzen der Beteiligung: Institutionalisierung - von der Befreiungs- zu einer Produktideologie 

Die Teilnahme an Wikipedia ist schwer zu erklären. Individuelle Motive sind wenig erkennbar: keine materiellen Gewinne, Reputations- und Aufmerksamkeitsgewinne scheiden weitgehend aus. Kollektive Werte sind auch ein schwacher Grund, "freies Wissen schaffen" etwa.

Es fällt auf, dass innerhalb der Wikipedia die Autoren nach den Erfordernissen ihrer sozialen Position  dort handeln. So agiert ein Admin anders als ein anerkannter "Qualitätsautor".

Ein Problem bei der Mitarbeit bei Wikipedia : Soziale Bindungen im Internet sind brüchig.

Im Laufe der Geschichte der Wikipedia ist ein ideologischer Wandel erkennbar: Es geht heute um die beste Enzyklopädie (Produktideologie) und nicht mehr darum, dass jeder irgendwie teilnehmen kann (Befreiungsideologie). Auffallend ist, dass mit steigender Hierarchie innerhalb der Wikipedia die Befreiungsideologie immer weniger wichtig ist.

Die "Vandalismusbekämpfung" ist wie eine Art Wettbewerb ausgestaltet.

Innerhalb der Wikipedia gibt es eine stark zentralisierte Beziehungsstruktur, die ihren Grund in dem "Ideologiewechsel" (Qualität statt Befreiung) hat.

Schwierigkeit, neue Teilnehmer zu integrieren. Die Zukunft der Wikipedia ist daher etwas düster.

Vertiefte Lektüre gibt es hier:


Besprechung in der FAZ.


Vox populi und kollektive Selbsttäuschung
PD Dr. Miriam Ommeln (KIT Karlsruhe)

Es geht bei der Wikipedia um die Demokratisierung von Wissen. Aber: Wird die Wikipedia nicht am Ende zu einer Vermassung und Nivellierung von Wissen führen? Es besteht auch die Gefahr einer Manipulation durch wenige. Die Idee der Schwarmintelligenz wird kritisch gesehen. Es wird ein interessanter Vergleich zur Rechtsprechung gezogen: Urteile ergehen im Namen des Volkes, aber durch Fachleute!

Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Wikipedia durch die "Massen" im Netz zerstört wird.

Inhaltlich ist der Vortrag in diesem Papier enthalten, das auf dem 21. Deutschen Kongress für Philosophie 2008 in Essen vorgestellt wurde. Siehe dazu auch den Abstrakt auf der Kongress-Homepage.


Podiumsdiskussion
moderiert von Prof. Dr. Andrea Czelk (Universität Gießen)



Auf der abschließenden Podiumsdiskussion wurde unter reger (!) Einbeziehung des Publikums recht kontrovers um die Frage der Autorität und der Manipulation bei Wikipedia diskutiert. Befürchtet wurde auch der Verlust individueller Autorschaft und damit Zurechenbarkeit von Inhalten.

Dem wurde entgegnet, dass Wikipedia kein Ort sei, um Meinungen und Manipulationen zu positionieren - derartige Probleme sind bei Social Media sehr viel größer -, vielmehr sei Wikipedia nur ein Instrument, das Informationen nachweise, gewissermaßen eine Art "Clearingstelle" für im Internet und in sonstigen Publikationen reichlich vorhandenes "Wissen".

Dem Verschwinden von Autorschaft kann man entgegenhalten, dass Wikipedia durch Links gerade frei zugänglichen Texten eine hohe Aufmerksamkeit verschaffen und damit Autorschaft sogar stärken könne. Es wurde aber auch die Gefahr gesehen, dass unkorrigierte falsche Angaben Eingang in traditionelle Medien finden, die wiederum als Beleg für eben diese Angaben bei Wikipedia fungieren können. Ebenso besteht die Gefahr, dass manipulative Inhalte aus gewissen "Internetblasen" als Belege für die Wikipedia genommen werden und sie insoweit infizieren. Hier wurde aber betont, dass die offene Struktur ja jederzeit Korrekturen erlaube.

An dieser Stelle wurde kritisch angemerkt, dass es sehr wichtig sei, kompetente und engagierte Menschen zu finden, die Wikipedia pflegen. Aus Sicht gerade der Soziologie wurde die Zukunft hier aufgrund bestimmter hierarchischer Strukturen, die sich mittlerweile bei den "Wikipedianern" herausgebildet haben, skeptisch beurteilt.

Ein Konsens konnte in der Diskussion nicht erzielt werden. Es fiel aber auf, das Qualität und Bearbeitertransparenz gerade bei traditionellen Publikationsformaten wie gedruckten Lexika und dergleichen etwas idealisiert und kaum kritisch hinterfragt wurden.

Zurecht wurde angemerkt, dass Brockhaus und Meyer anonyme Artikel enthalten. Auch im Bereich der Justiz seien gerade Urteile durch Anonymität und den Nichtausweis von Zitaten gekennzeichnet.

Interessanterweise wurde die im Laufe des Nachmittags aufgeworfene ethische Frage, ob man sehenden Auges einen erkannten Fehler bei Wikipedia stehen lassen dürfe, nicht verhandelt, angesichts der Reichweite der Wikipedia bei weiten Teilen der Bevölkerung ein merkwürdiges und problematisches Elfenbeintürmertum.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Frage, inwieweit Wikipedia eine Rechtsquelle sei. Das wurde durchgehend verneint. Wikipedia sei eine Quelle für Alltagswissen und ein Nachweisinstrument. Normative Kraft komme ihr aber nicht zu. Hier könnte man freilich überlegen, ob nicht eine Konstellation denkbar ist, in der Wikipedia als Indikator für bestehendes Gewohnheitsrecht nicht doch eine gewisse normative Kraft entfalten kann.


Zweiter Tag


Begrüßung
Prof. Dr. Ada Pellert (Rektorin der FernUniversität in Hagen)



Wikipedia und FernUniversität passen gut zusammen, weil Wikipedia in gleicher Weise für zeit- und ortsunabhängige Wissensvermittlung steht. In diesem Zusammenhang ist Wikipedia auch als Forschungsgegenstand für die FernUniversität besonders interessant. Dabei geht es nicht nur darum, die Dinge zu verstehen, sondern auch, sie zu gestalten. Zudem fordern freie Angebote wie Wikipedia angestammte wissenschaftliche Methoden und Arbeitsweisen heraus. Das betrifft auch Publikations- und Kommunikationswege (Open Access!). Speziell bei Wikipedia geht es auch um Fragen der Qualitätssicherung, die anders funktioniert, als das lange Zeit in der Wissenschaft der Fall war. Dabei wird das Verhältnis von Experten und Laien neu verhandelt. Besonders gesellschaftlich spannende Themen können nicht allein Experten überlassen werden.

Zur Vertiefung wird Stalders Buch über die Digitalität empfohlen.



Diese Aspekte sind hier wichtig: Relationalität und Verbindungen, die durch Digitalität befördert werden. Gemeinschaftlichkeit, die auf Austausch mit anderen basieren. Algorithmizität als Ordnungsmuster als Verbesserung und Chance. Es gibt aber auch eine postdemokratische politische Herausforderung, wobei es aber auch die Chancen der Commons gibt.


Begrüßung
Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff (Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen)

In der Praxis wird von Juristen in der Ausbildung Wikipedia gerne zum Lernen genutzt. Dem steht gegenüber, dass Wikipedia als unseriös und nicht zitierfähig gilt. Das bedeutet: Jeder benutzt Wikipedia, aber keiner zitiert Wikipedia.

Hervorgehoben wird, dass es auch bei traditionellen Inhalten unseriöse Arbeitsweisen gibt. Zudem müsse man heute über neue Lehr- und Arbeitsmethoden nachdenken.

Wikipedia dient der Theoriedarstellung, nicht der Theoriefindung. Daher kommt wohl die Zurückhaltung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei der Mitarbeit. Es bleibt aber das Problem unkorrekter Inhalte.

Interessanterweise ist die Rechtsprechung viel aufgeschlossener bei der Nutzung von Wikipedia als die Rechtswissenschaft. Grund dafür ist offenbar ein Effizienzgewinn bei der Ermittlung von Tatschen und Erfahrungssätzen. Hier gibt es einige interessante prozessuale Probleme, die man aber nicht überdramatisieren sollte.

Man sollte daher Wikipedia aufgeschlossen beobachten und reflektieren. Das Thema ist wichtig und wird noch wichtiger werden.


3. Wikipedia in Rechtstheorie und Rechtslehre


Wikipedia in der Rechtslehre - ein Interview
Prof. Dr. Karl August von Sachsen-Gessaphe und Prof. Dr. Andreas Bergmann (FernUniversität in Hagen)

Hier gibt es das Video auf Youtube

Die Nutzung von Wikipedia als zitierfähige Quelle bei Hausarbeiten wird abgelehnt. Die Nutzung von Wikipedia wird als Indiz für Unseriosität und Faulheit gewertet. Man solle die traditionelle Literatur nutzen.

Behandelt wird auch der Aspekt, dass Wikipedia das Recht "demokratisiere". Hier wird eine Parallele zum Buchdruck gezogen, der damals auch den Kreis der juristischen Autoren deutlich erweitert hat, was allerdings auf Kosten der Qualität ging.


Was bedeutet die Wikipedia für das Recht?
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg)

"Digitalisierung" als Thema des Recht ist nicht bloß die Anwendung klassischer Dogmatik auf digitale Sachverhalte (Verträge im Internet, etc.).

Juristen gelten bei digitalen Themen als "Problemfinder" und als "Sand im Getriebe". Das Verhältnis von Recht und Technik ist schwierig.

Ganz schlicht ist Digitalisierung ist Möglichkeit der Darstellung beliebiger Informationen als Folge von Nullen und Einsen.

Die Frage ist, was diese Form der Informationsverarbeitung für das Recht bedeutet. Hier kann man sieben Themenfelder unterscheiden:

1. Juristische Arbeitsmittel
Texte werden am Computer erstellt. Textbausteine gewinnen an Bedeutung (Plagiat? Wie ist das zu bewerten?). Recherche vor allem in Datenbanken. Wird noch subsumiert oder werden nur noch Textbausteine aneinandergereiht?

2. Rechtsanwendung
Erfassen die bestehenden rechtlichen Regelungen auch digitale Sachverhalte?
Beispiel: Ist Datenlöschung eine Sachbeschädigung?
Neuausrichtung von Grundrechten: Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Inwieweit kann Behördenhandeln über das Internet abgewickelt werden? Durch Vernetzung können neue Verbrechensformen möglich werden, z.B. internetgestützter Kannibalismus, der erst durch die Vernetzung im Internet möglich wird. Eine weitere neue Herausforderung: Die ubiquitäre Vernetzung von Dingen (Datenaustausch), Zulässigkeit von Roboterprostitution, Duplizierung von (verstorbenen) Personen in Avataren.

3. Rechtspolitik
Hier geht es darum, ob es neue Antworten des Rechts auf digitale Herausforderungen geben soll. Soll es Eigentum an Daten ohne Personenbezug geben? Wäre hier ein Art "Dateneigentum" denkbar. Beispiel: Gehören Autofahrern Daten, die ihr Auto während der Fahrt erzeugt?

Rechtspolitisch gibt es drei Perspektiven des Technikrechts:
- Beratung der Rechtsanwender
- Beratung der Rechtspolitik (Publikationen, Gutachten, Sachverständigentätigkeit)
- Beratung der Techniker selbst

4. Programmierung und Algorithmisierung von Recht
Der Bedarf an "rechtskonformen" Maschinen wird steigen. Wie kann eine Maschine über rechtliche Vorgaben informiert werden? Kann man Rechtsnormen "einprogrammieren"? Daraus folgt ein Explikationsdruck von Recht. Kann man überhaupt noch regeln, was man nicht alogrithmisieren kann?

5. Neue Darstellungsformen (Visualisierung von Rechtsinhalten)
Recht ist wesentlich leichter verfügbar und zugänglich als früher, gerade auch ausländische Rechtsordnungen. Aber: Mehr Information kann gerade bei Laien zu Rechtsunsicherheiten führen. Die Grenze von populären und fachlichen Darstellungen verschwindet. Die fachliche Qualität wird unsicher. Welche Möglichkeiten der Kontrolle oder Zertifizierung gibt es? Soll es bewusst mehr staatliche und offizielle Quellen geben? Durch die Digitalisierung werden Audio und Video als Publikationsformen wichtiger, auch für juristische Inhalte. Visualisierung werden immer beliebter (älteres Beispiel: dtv-Atlas Recht). Hier kann man auf reiche historische Erfahrungen zurückgreifen.

6. Folgen für die Wahrnehmung und Akzeptanz von Recht
In der Rechtsgeschichte ging es von der Oralität (bis 12. Jh.) zur Literalität (ab 12. Jh.). Geht es jetzt weiter zur Digitalität? Mit dem Medienwandel ändern sich die Möglichkeiten, Herrschaft auszuüben.

7. Gesellschaftliche und politische Folgen
Großer Verlust von Arbeitsplätzen. Die Bevölkerung kann ganz neu manipuliert werden. Kann man dem mit Recht gegensteuern? Ändert sich die Rolle von Recht? Machen textlich formulierte Normen noch Sinn? Wieviel Digitalisierung wollen wir?

Insgesamt hat die Digitalisierung erhebliche Auswirkungen auf die juristische Arbeitsweise, die weit über die bloße Frage nach der Regelung von Digitalsachverhalten hinausgehen. Hier sind Erkenntnisse der empirischen Realwissenschaft für die Rechtswissenschaft sehr wichtig.


Wiki und die starken Männer: Autorität - Text - Gesetz
Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg (Universität Kiel)



"Catholic Encyclopedia" als historisches Beispiel (1904). Es sollte ein Gegengewicht zur Encyclopedia Britannica werden und war ein Projekt der Deutungshoheit über das Weltwissen im Sinne der Catholica. Das Beispiel zeigt, dass Enzyklopädien nicht nur deskriptiv sind. Vielleicht ist die Darstellungsform Enzyklopädie sogar kryptonormativ, weil alternative Formen von Weltwahrnehmung bei behaupteter vollständiger Weltbeschreibung ausgeschlossen werden können.

[Anmerkung: Es gibt auch eine "katholische" Wikipedia: Kathpedia]

Eine wichtige Quelle von Autorität ist die Autorschaft. Eine Autorisierung kann aber auch anders erfolgen, nämlich institutionell, etwa durch eine kirchliche Druckerlaubnis oder dergleichen.

Exkurs zu alternativen Fakten: Kein Faktum ist alternativlos. Zunächst sind Fakten rein etymologisch "gemacht" (lat. "facere"). Das Zweifelhafte wird oft ausgeblendet. Wahrheit erweist sich damit als eine diskursive Strategie. Souverän ist, wer entscheidet, was als Normalzustand gilt.

An die Stelle eines schöpferischen starken Individuums tritt bei der Wikipedia nun ein prozedurales Modell. Hier gilt nicht mehr allein die Aussage des Experten. Es ist am Ende nicht mehr der Autor, der etwas autorisiert, sondern eine prozedural verfasste Institution bzw. Plattform. Wikipedia ist eine soziale Form von Normativität.

Das Versionsarchiv kennzeichnet die Palimpsestartigkeit der Wikipedia. Kritisch wird angemerkt, dass seine Benutzung gerade bei sehr kontroversen Änderungen gar nicht einfach ist und eher wenig zur Transparenz beiträgt.

Es wird aufgezeigt, dass es in der Wikipedia durchaus eine Form von Autorität gibt, die nicht allein auf den Inhalt von Artikeln abstellt, um Änderungen zu begründen.

Kann Wikipedia eine Rechtsquelle sein? Legt man die Definition von Rechtsquelle in der Wikipedia zugrunde, dann ist diese Frage zu verneinen. Aber: Wikipedia ist eine Form von sozialer Normativität, wodurch sich am Ende auch eine rechtliche Relevanz einstellen kann.


4. Wikipedia und die Rechtsprechung


Wikipedia und die Fakten im Strafrecht
Prof. Dr. Osman Isfen (FernUniversität in Hagen)

Tatsachen, die offenkundig sind, bedürfen keines Nachweises, vgl. § 244 StPO. Fallen Inhalte von Wikipedia unter diese Offenkundigkeit?

Lexika und andere Nachschlagewerke gehören zu den allgemein zugänglichen Quellen. Aber für die Allgemeinkundigkeit ist eine Benutzbarkeit ohne besondere Kenntnisse erforderlich.

Was bedeutet das für Wikipedia? An der Allgemeinzugänglichkeit kann es keinen Zweifel geben. Aber aus der Offenheit der Bearbeitung ergeben sich Zweifel an der Zuverlässigkeit.

Daraus folgt, dass man Wikipedia als Hauptbeleg für die Offenkundigkeit von Tatsachen prozessual nicht zugrundelegen kann.


Wandel in der Rechtsprechung durch Wikipedia
Prof. Dr. Hans-Joachim Strauch (Präsident OVG Thüringen a.D.)



Durch die Nutzung von Datenbanken hat sich die Technik bei der Erarbeitung von Falllösungen grundlegend verändert. Wird das auch bei Wikipedia passieren?

Zunächst: Der Richter nutzt das Netz zur Informationsbeschaffung (Google & co.). Es fehlen derzeit allerdings genaue empirische Untersuchungen. Auf der Grundlagen der in Juris gebotenen Urteile, sollen aber einige Beobachtungen beschrieben werden?

Die Professionalität von Juris steht außer Debatte, die von Wikipedia eher nicht. Die Praxis: Man guckt bei Wikipedia, zitiert es aber nicht. Von daher wird man eine hohe Dunkelziffer bei der Nutzung haben, die sich in der Rechtsprechung nicht erkennbar niederschlägt.

Es gibt über 3.000 Treffer einer Wikipedia-Nutzung in der Rechtsprechung bei Juris: BVerfG (-), BAG (-), BVerwG (5), BGH (9), BSG (7), BFH (6); BPatG (>800). Zum Vergleich: Es gibt immer noch über 2.000 Treffer beim Brockhaus, bei Duden sind es über 6.000 Zitate.

Wikipedia wird meist genutzt als Fachbegrifflexikon. Es geht um die Bedeutung eines Fachbegriffes, bevorzugt im Bereich Medizin und IT. Problematischer ist es, wenn aus Wikipedia entscheidungserhebliche Tatsachen und Kausalzusammenhänge entnommen werden. Manchmal werden auch normative Wertbegriffe mit der Wikipedia konkretisiert. Früher wurde dies häufig mit dem Duden gemacht, z.B. liegt "Reiten" vor, wenn ein Pferd am Zügel geführt wird.

Man muss den richterlichen Arbeitsplatz betrachten: Datenbanken, elektronische Akten und dann bieten sich Google und Wikipedia als Quellen geradezu an. Dazu: Reinhard Greger, Der surfende Richter - Sachverhaltsaufklärung per Internet, in: FS-Stürner (2013), S. 289 ff.

Die Abstützung von Alltagswissen bei Wikipedia ist gegenüber früher transparenter.

Die Frage nach der Verlässlichkeit und Autorität von Wikipedia kann man nicht abstrakt beantworten. Man muss die prozessuale Situation beachten. Dabei geht es nicht um Wahrheitstheorien. Wahrheit ist hier situativ. Bei der Amtsermittlung ist die Wikipedia anders zu bewerten als beim Beibringungsgrundsatz.

Kann Wikipedia richterliche Sachkunde vermitteln, so dass ein Sachverständiger entbehrlich wird? Hier ist bei der Benutzung von Wikipedia die Medienkompetenz des Richters gefragt.

Haben wir einen Wandel in der Sachverhaltsvermittlung? Ja, beim Umgang mit Alltagswissen. Durch Wikipedia werden aber die Grundlagen transparenter. Die Nutzung von Wikipedia bekommt zudem den Charakter einer vereinfachten Beweisaufnahme. Das hat Vorteile für die Prozessbeschleunigung, vor allem, wenn die Parteien das akzeptieren.

Ein Paradigmenwechsel in der richterlichen Tätigkeit durch die Nutzung bei Wikipedia zeichnet sich erst ab, wenn es zu einem juristischen Expertensystem wird, das Fragen beantwortet. Solange das nicht der Fall ist, ist Wikipedia im Grund nichts anderes als die Nutzung von Brockhaus und Duden.

[Literaturhinweise: Strauch, Wandel des Rechts durch juristische Datenbanken?, in: DVBl. 122 (2007), S. 1000-1007; ders., Litera, Bytes und Mustererkennung : die Nutzung juristischer Datenbanken - Paradigmenwechsel in der Rechtsfindung mit unbekanntem Ausgang, in: Festschrift für Gerhard Käfer, 2009, S. 387-412]


Wikipedia als richterliche Erkenntnisquelle
Prof. Dr. Erik Hahn (Hochschule Zittau/Görlitz)

Der richterliche Arbeitsalltag ist heute sehr EDV-lastig. Es gibt eine intensive gerichtliche Nutzung von Wikipedia. Fraglich sind aber die Verwendbarkeit und Verwendungsweise.

Unproblematisch werden mit dem BeckOnline-Kommentar reine Online-Quellen genutzt.

In den letzten 8 Jahren kann man in den Urteilen ein Verzehnfachung der Wikipedia-Nutzung feststellen.

§ 291 ZPO: "Tatsachen, die bei dem gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises."

BVerfG NJW 1960, 31: allgemeinkundig, wenn sich Tatsachen durch Benützung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer ergeben.

Die Einbeziehung von "Lexikonwissen" gab es immer schon.

Die Rechtsprechung problematisiert die Nutzung von Wikipedia praktisch nicht. Vor allem die Frage nach der Zuverlässigkeit ausblendet.

AG Siegen, MMR 2006, 836: Keine Befangenheit bei der Recherche in der Wikipedia.

BSGE 98, 48: Hat der Richter genug Kompetenz, die Güte und Wissenschaftlichkeit konsultierter Informationsquellen zu bewerten? Ich muss darlegen, warum ich verstehe, was ich nutze. Der reine Hinweis auf eine vorliegende Quelle genügt nicht. Hier werden aber Allgemeinkundigkeit und Gerichtskundigkeit vermischt.

Wie war die Zuverlässigkeit bei gedruckten Fachbüchern? Auch im Brockhaus gab es Fehler.
Im Ergebnis kann auf Wikipedia genauso zurückgegriffen werden wie es bei gedruckten Werken (Brockhaus & Co.) der Fall war.

Wikipedia kann nur als "Quelle allgemeinkundiger Tatsachen"genutzt werden. Die Zuverlässigkeit des Einzelartikels kann nur aus der Vertrauenswürdigkeit des Gesamtwerkes erfolgen. Dabei geht es um Inhalte, die ohne Fachkenntnisse zu verstehen sind. Man muss also nicht auf die Wikipedia gucken, sondern auf den Juristen, der Wikipedia nutzt, und die Güte seiner (Medien)Kompetenzen.


Ausländisches Recht im deutschen Zivilverfahren - Wikipedia als mögliche und zulässige Erkenntnisquelle?
Franziska Krauß (Universität Konstanz)

Im deutschen Recht gilt der Grunsatz "Iura novit curia." Aber über ausländisches Recht ist die Beweiserhebung zulässig, wenn es dem Gericht unbekannt ist, vgl. § 293 ZPO.

Zu diesem Thema wurden Interviews bei 27 Richterinnen und Richtern durchgeführt. Das Ergebnis: Meist wird gegoogelt. Teilweise wurden fremdsprachige Texte anschließend mit Google Translate erschlossen. Die gerichtsinterne Ermittlung beschränkt sich meist auf das Internet. In schwierigeren Fällen werden aber Sachverständige hinzugezogen.

Was kann Wikipedia hier leisten? Man kann Hinweise zum ausländischen Recht in den Artikeln finden. Kann Wikipedia als sichere Erkenntnisquelle gelten? Hier kommt es auf die Anforderungen an, die an diese Quelle zu stellen sind. Internetseiten offizieller Natur verdienen Vorrang. Wichtige Kriterien: Hinreichende Vollständigkeit und Aktualität.

Die bloße Ermittlung der ausländischen Rechtslage allein über Wikipedia dürfte nicht ausreichen, zumal jeder den Artikel abändern kann.

Wikipedia ist nützlich und hilfreich, um sich einen Überblick zu verschaffen, die gefundenen Informationen können aber nicht die notwendige Beweiskraft erbringen. Als erster Einstieg und Verweis auf weitere Quellen ist Wikipedia gut. Wikipedia kann auch dazu genutzt werden, um ein Sachverständigengutachten auf Plausibilität zu untersuchen.


5. Standards in Wikipedia


Qualitätssicherung in Zeiten von Fake News
Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth (FernUniversität in Hagen)

Zielgerichtete Falschmeldungen dienen der Erreichung bestimmter Ziele. Sie werden meist in sozialen Medien gepostet und erlangen dort Relevanz. "Trolle" nutzen aber auch Wikipedia, um falsche Inhalte zu verbreiten. Werden sie gesperrt, melden sie sich unter neuem Namen an ("Sockenpuppen"). Besonders problematisch sind staatlich gesteuerte Trolle, etwa aus China oder Russland.

><((((*> ... so werden in Internetforen Trolle gekennzeichnet.
DFTT: don't feed the troll!

Was hat Wikipedia dem entgegenzusetzen?

1. Grundsätze
Es git Neutralität. Bloße Meinungen müssen herausgenommen werden.

2. Verfahren
Setzen eines Qualitätsbausteins, "Wikifizieren" von Artikeln (werden formale Vorgaben eingehalten?), Vandalismus melden, Fachredaktion kontaktieren, Benutzersperren.

3. Hierarchische Kontrolle
Sichtung, Admin-Befugnisse. Kritik: Ideologisierung der Wikipedia? Wohl eher nicht.

Fazit: Eine recht gut verlässliche Enzyklopädie, mit einigen Schwächen.


Qualitätssicherung in Wikipedia
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb (Universität Köln)

Als Zeitungen und Flugblätter aufkamen, wurde eine ähnliche Kritik geäußert, wie wir sie heute bei Wikipedia sehen.

Was leistet Wikipedia in der Rechtswissenschaft?

Informationszweck: Fakten und Tatsachen. Die sollten wahr sein.
Diskurs: Wer sagt was, zu welchem Problem? Den Streitstand als Faktum kann man darstellen.
Orientierung: Wie wird etwas (verständlich) dargestellt?

Es gibt den Konflikt Experte-Amateur? Kann der Amateur etwas beitragen?
Autorität und Meinungsvielfalt? Wollen wir Außenseiter akzeptieren?

Geistiges Eigentum ist in großem Maße eine Illusion. Das Autorenthema wird überwertet.

Wie ist denn die Qualitätssicherung bei den Print-Medien?
Monographien (beurteilt meist der Doktorvater), Lehrbücher (kontrolliert überhaupt niemand!!) , Kommentare (ein "schwieriger Markt"; es wird massiv "Politik" gemacht ...) und Handbücher (Expertenbildung ist auch ein Geschäft ...). Das Print-System ist dort, wo es um Meinungen (und Geld) geht, nicht besonders gut und zuverlässig, zudem sogar noch innovationsfeindlich.

Interessanter Bericht über eigene Beobachtungen bei Artikeln, bei denen eigene Sachkunde vorhanden ist: Fakten sind alle gut (einig waren sogar "neu"), Meinungen und Didaktik aber NULL.
Bei allen (!) Artikeln war die Information besser als in den einschlägigen Kurz-Lehrbüchern.
Fazit: Sehr gute und sehr schnelle Erstinformation. Das wird in der Praxis ALLES schlagen!

Methodisch: Wikipedia bildet das juristische Denken sehr gut ab und entspricht der Struktur von Gesetzen. Ein lineares Lehrbuch entspricht dem gerade nicht!

Wir müssen nicht Wikipedia reformieren, sondern eher unsere eigene Arbeit als Juristen.

Medienkompetenz und Digitalisierung müssen in der juristischen Ausbildung DEUTLICH wichtiger werden!! Skepsis und Nachdenken sollen kultiviert werden. Das sollte auch und gerade im Fernstudium gelten.





Sammelband zur Tagung
Die ausgearbeiteten Beiträge der Tagung werden in einem Sammelband publiziert, der auch online über den Hochschulschriftenserver der FernUniversität in Hagen frei zugänglich sein wird.

Fotos von Friedrich Dauner (FernUni)