Freitag, 17. Februar 2017

Verlage führen ihre Autoren beim UrhWissG in die Irre!

Auf publikationsfreiheit.de wird von Verlagen Front gegen geplante wissenschaftsfreundliche Änderungen im Urheberrecht gemacht.

Etliche Verlage schreiben gerade ihre Autorinnen und Autoren an, um sie zu bitten, die Aktion durch ihre Unterzeichnung zu unterstützen.

Mit liegt die Mail eines sehr großen deutschen juristischen Verlages vor. Dort heißt es wörtlich:

"Wie dem nun vorliegenden Referentenentwurf zu entnehmen ist, ist eine gravierende und umfassende Einschränkung auch Ihrer Rechte geplant. Bis zu 25% eines Werkes sollen vergütungsfrei von Hochschulen, Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen genutzt werden können."

In dem öffentlichen einsehbaren Gesetzentwurf heißt es demgegenüber:
 
§ 60a Abs. 1 UrhG-E
"Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht-kommerziellen Zwecken bis zu 25 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger  Weise öffentlich wiedergegeben werden 1. für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung, 2. für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie 3. für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient."

§ 60h Abs. 1 UrhG-E


"Für Nutzungen nach Maßgabe dieses Unterabschnitts hat der Urheber Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Vervielfältigungen sind nach den §§ 54 bis 54c zu vergüten." 

Werden die geplanten Bestimmungen Gesetz, dann werden sich ALLE Autorinnen und Autoren über eine stabile Ausschüttung über die VG Wort freuen können. Was daran eine "umfassende Einschränkung" von Rechten sein soll, bleibt unverständlich. Die Behauptung jedenfalls, die Nutzung erfolge vergütungsfrei, ist eine glatte Lüge. Man kann es leider nicht diplomatischer ausdrücken.

Auch andere Verlage haben vergleichbare Schreiben an ihre Autorinnen und Autoren geschickt. 

Auf der Seite publikationsfreiheit.de werden die unbestritten wichtigen Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit als Zielpunkt der Kampagne aufgerufen. Wörtlich heißt es:

"In einer Zeit, in der es wichtiger denn je ist, die Grenzen zwischen Fakten und Wissen auf der einen Seite und Behauptungen und Halbwissen auf der anderen Seite klar zu ziehen und zu verteidigen, müssen diese Grundrechte erst recht gestärkt werden."

Ich kann dieses Anliegen nur unterstützen. 

Daher werden ich einen Appell, der sich zur Werbung von Unterstützerinnen und Unterstützern nachweislich falscher Behauptungen bedient, nicht unterschreiben. Sollte dies jemand bereits getan haben, sollte er oder sie ernsthaft überdenken, seine oder ihre Unterschrift bei dieser unseriösen Kampagne wieder zurückzuziehen.