Etliche Verlage schreiben gerade ihre Autorinnen und Autoren an, um sie zu bitten, die Aktion durch ihre Unterzeichnung zu unterstützen.
Mit liegt die Mail eines sehr großen deutschen juristischen Verlages vor. Dort heißt es wörtlich:
"Wie dem nun vorliegenden Referentenentwurf zu entnehmen ist, ist eine gravierende und umfassende Einschränkung auch Ihrer Rechte geplant. Bis zu 25% eines Werkes sollen vergütungsfrei von Hochschulen, Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen genutzt werden können."
In dem öffentlichen einsehbaren Gesetzentwurf heißt es demgegenüber:
§ 60a Abs. 1 UrhG-E
"Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an
Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht-kommerziellen Zwecken bis zu 25 Prozent
eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich
gemacht und in sonstiger Weise
öffentlich wiedergegeben werden 1. für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen
Veranstaltung, 2. für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung
sowie 3. für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts,
von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient."
§ 60h Abs. 1 UrhG-E
"Für Nutzungen nach Maßgabe dieses Unterabschnitts hat der
Urheber Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Vervielfältigungen
sind nach den §§ 54 bis 54c zu vergüten."
Werden die geplanten Bestimmungen Gesetz, dann werden sich ALLE Autorinnen und Autoren über eine stabile Ausschüttung über die VG Wort freuen können. Was daran eine "umfassende Einschränkung" von Rechten sein soll, bleibt unverständlich. Die Behauptung jedenfalls, die Nutzung erfolge vergütungsfrei, ist eine glatte Lüge. Man kann es leider nicht diplomatischer ausdrücken.
Auch andere Verlage haben vergleichbare Schreiben an ihre Autorinnen und Autoren geschickt.
Auf der Seite publikationsfreiheit.de werden die unbestritten wichtigen Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit als Zielpunkt der Kampagne aufgerufen. Wörtlich heißt es:
"In einer Zeit, in der es wichtiger denn je ist, die Grenzen zwischen
Fakten und Wissen auf der einen Seite und Behauptungen und Halbwissen
auf der anderen Seite klar zu ziehen und zu verteidigen, müssen diese
Grundrechte erst recht gestärkt werden."
Ich kann dieses Anliegen nur unterstützen.
Daher werden ich einen Appell, der sich zur Werbung von Unterstützerinnen und Unterstützern nachweislich falscher Behauptungen bedient, nicht unterschreiben. Sollte dies jemand bereits getan haben, sollte er oder sie ernsthaft überdenken, seine oder ihre Unterschrift bei dieser unseriösen Kampagne wieder zurückzuziehen.