„In dem Maße, in dem sich elektronische Lehrangebote und Publikationsformen durchsetzen und Information und Wissen von einem knappen zu einem universell verfügbaren und leicht zugänglichen Gut werden, wächst zugleich die Gefahr von Orientierungslosigkeit und Beliebigkeit. Es kann nach Ansicht des Wissenschaftsrates weder darum gehen, den entstehenden Markt elektronischer Lehrangebote und Publikationen durch ordnungspolitische Maßnahmen zu beschränken, noch darum, die Vielfalt möglicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen einzugrenzen. Die Hochschulen und die anderen wissenschaftlichen Einrichtungen werden jedoch künftig in noch stärkerem Maße als bisher dafür Sorge tragen müssen, daß die Standards wissenschaftlicher Qualität in der Öffentlichkeit verdeutlicht und transparent gemacht werden. ... Die besondere Rolle und Verantwortung der öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen schließt Partnerschaften, auch Geschäftspartnerschaften mit Unternehmen der Informations- und Kommunikationsindustrie durchaus nicht aus. Sie ist im Gegenteil die Grundlage solcher Partnerschaften. ... elektronische Publikationsformen haben erst dann Aussicht auf anhaltenden kommerziellen Erfolg, wenn ihre Qualität gesichert ist. Dies kann nur durch die wissenschaftlichen Einrichtungen selbst geschehen, die daher einen wesentlichen Teil der Einkünfte aus kommerziellen Wissensverwertungen erhalten müssen.“ S. 43 f.
Der Wissenschaftsrat geht von einer klaren Rollenverteilung aus: Nicht die Verlage, die Wissenschaft und die Hochschulen garantieren die Qualität. Erst diese Arbeit macht den kommerziellen Erfolg der Verlage möglich.
Die Sache mit den Einkünften wird an anderer Stelle noch einmal thematisiert:
„Wissen wird in viel größerem Umfang als dies in der Vergangenheit der Fall war zu einem kommerzialisierbaren Gut. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten diese Chance zur Erzielung von Einkünften nutzen.“ S. 40